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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Sicherheitslage im niederländischen Atomkraftwerk Borssele (G-SIG: 13013394)

Betrieb des Reaktors auf der Grundlage einer alten Genehmigung trotz der Verwendung höherer Urananreicherungen, Übereinstimmung mit dem internationalen Übereinkommen über nukleare Sicherheit.

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

08.09.1998

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/1136520. 08. 98

Sicherheitslage im niederländischen Atomkraftwerk Borssele

der Abgeordneten Ursula Schönberger und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im niederländischen Borssele (Zeeland), 200 km von der Grenze zur Bundesrepublik Deutschland entfernt, wird seit 1973 ein 450 MW Druckwasserreaktor der Firma Siemens betrieben. Seit 1996 arbeitet der Reaktor mit 3,8 % Uran-235, einem um 0,5 Prozentpunkte erhöhten Anreicherungsgrad seines Kernbrennstoffes. Die dafür erteilte Genehmigung der niederländischen Regierung wurde mit Wirkung vom 29. Juni 1998 zusammen mit einer weiteren Genehmigung vom niederländischen Staatsgerichtshof, dem höchsten Berufungsgericht in Genehmigungsfragen, aufgehoben.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Ist der Bundesregierung bekannt, daß der niederländische Staatsgerichtshof zwei entscheidende Genehmigungen für den Betrieb des Kernkraftwerkes Borssele aufgehoben hat?

2

Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Betreiber des Reaktors trotz der weitreichenden technischen Veränderungen, beispielsweise der Erhöhung des Anreicherungsgrades des verwendeten Kernbrennstoffes, das Atomkraftwerk nun auf Grundlage einer alten Genehmigung weiterbetreiben will?

3

Befindet sich nach Auffassung der Bundesregierung die Situation des Atomreaktors in Borssele in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des von Deutschland und den Niederlanden im Jahre 1996 unterzeichneten internationalen Übereinkommens über nukleare Sicherheit?

4

Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Vereinbarkeit des Betriebs des Reaktors mit Artikel 7.1 und 7.2 (ii) des Übereinkommens, in denen es heißt: „7.1 Jede Vertragspartei schafft einen Rahmen für Gesetzgebung und Vollzug zur Regelung der Sicherheit der Kernanlagen und erhält diesen aufrecht; 7.2 Der Rahmen für Gesetzgebung und Vollzug sieht folgendes vor: [...] (ii) ein Genehmigungssystem für Kernanlagen und das Verbot des Betriebes einer Kernanlage ohne Genehmigung; “?

5

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, daß der Reaktor in Borssele seit dem 29. Juni 1998 ohne gültige Genehmigung ist?

6

Wie beurteilt die Bundesregierung die Sicherheitssituation im Atomkraftwerk Borssele angesichts der Verwendung höherer Urananreicherungen als in der alten Genehmigung des Reaktors vorgesehen vor dem Hintergrund des negativen Einflusses höherer Anreicherungsgrade auf die Sicherheitsmargen eines Atomkraftwerkes?

7

Beabsichtigt die Bundesregierung, bei der Niederländischen Regierung bezüglich des Atomkraftwerkes Borssele vorstellig zu werden, insbesondere da im Falle eines größeren Unfalls in Borssele auch die Bundesrepublik Deutschland betroffen wäre?

8

Beabsichtigt die Bundesregierung, die niederländische Regierung um ein Eingreifen hinsichtlich der Lage in Borssele zu ersuchen?

Bonn, den 20. August 1998

Ursula Schönberger Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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