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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Die Reform der NATO und die Osterweiterung der Allianz (G-SIG: 13012987)

Sicherheitspolitische und strategische Gründe für die Osterweiterung der NATO, parlamentarisches Ratifizierungsverfahren, Kosten und Finanzierung, künftiger Beitritt weiterer Staaten, NATO-Reform, insbesondere Überarbeitung des "Neuen Strategischen Konzeptes der Allianz"

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

21.01.1998

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/955617. 12.97

Die Reform der NATO und die Osterweiterung der Allianz

der Abgeordneten Angelika Beer, Winfried Nachtwei, Christian Sterzing, Ludger Volmer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Erweiterung der NATO um zunächst drei neue Mitglieder - Polen, Ungarn und die Tschechische Republik - gehört zu den wichtigsten sicherheitspolitischen Weichenstellungen dieser Legislaturperiode. Auch für die mittel- und längerfristige Zukunft, bis weit in das nächste Jahrtausend hinein, sollen durch diesen Schritt Vorentscheidungen über die künftige europäische Sicherheitsarchitektur getroffen werden. In der politikwissenschaftlichen Diskussion des In- und Auslandes ist die Osterweiterung der NATO oft heftig umstritten. Leidenschaftliche Befürworter und Gegner gibt es auch in den meisten Parlamenten der NATO-Staaten. In den Diskussionen des Deutschen Bundestages hat sich die Bedeutung der NATO-Osterweiterung dagegen bislang nur wenig niedergeschlagen.

Wir fragen die Bundesregierung:

I. Begründung, Zielsetzung und strategisches Rational der beabsichtigten Osterweiterung der NATO

Fragen57

1

Welche politischen, insbesondere sicherheitspolitischen Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung für die Osterweiterung der NATO?

2

Welche militärpolitischen Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung für die Osterweiterung der NATO?

3

Welche militärischen Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung für die Osterweiterung der NATO?

4

Welche politischen, insbesondere sicherheitspolitischen Zielsetzungen verfolgt die Bundesregierung mit ihrer Befürwortung der NATO-Osterweiterung, und inwieweit werden diese mit der nun angestrebten Erweiterung um Polen, Ungarn und die Tschechische Republik ganz oder teilweise erreicht?

5

Welche militärpolitischen Zielsetzungen verfolgt die Bundesregierung mit ihrer Befürwortung der NATO-Osterweiterung, und inwieweit werden diese mit der nun angestrebten Erweiterung um Polen, Ungarn und die Tschechische Republik ganz oder teilweise erreicht?

6

Welche Vorteile entstehen im einzelnen aus Sicht der Bundesregierung aus der Osterweiterung der NATO im Hinblick auf die weitere Ausgestaltung einer europäischen Sicherheitsarchitektur, und wie begründet die Bundesregierung das Entstehen dieser Vorteile im einzelnen?

7

Welche Vorteile entstehen im einzelnen aus Sicht der Bundesregierung aus der Osterweiterung der NATO für die künftige Funktion, Rolle und Handlungsfähigkeit der NATO im Rahmen einer künftigen europäischen Sicherheitsarchitektur, und wie begründet die Bundesregierung jeweils das Entstehen dieser Vorteile?

8

Wie wird die Osterweiterung der NATO aus Sicht der Bundesregierung im einzelnen den nationalen Interessen der Bundesrepublik Deutschland gerecht, und warum?

9

Inwieweit wird die Osterweiterung der NATO nach Kenntnis der Bundesregierung im einzelnen den nationalen Interessen der USA gerecht, und warum?

10

Inwieweit wird die Osterweiterung der NATO nach Kenntnis der Bundesregierung im einzelnen den nationalen Interessen Frankreichs gerecht, und warum bzw. warum in einzelnen Punkten nicht?

11

Inwieweit wird die Osterweiterung der NATO nach Kenntnis der Bundesregierung im einzelnen den nationalen Interessen der anderen NATO-Staaten gerecht, und warum?

12

Welche politischen, insbesondere sicherheitspolitischen Risiken sind aus Sicht der Bundesregierung -mit der Osterweiterung der NATO verbunden?

13

Welche militärpolitischen Risiken sind aus Sicht der Bundesregierung mit der Osterweiterung der NATO verbunden?

14

Welche militärischen Risiken sind aus Sicht der Bundesregierung mit der Osterweiterung der NATO verbunden?

15

Mit welchen sicherheitspolitischen Risiken ist nach Kenntnis der Bundesregierung die NATO-Osterweiterung aus Sicht anderer NATO-Mitglieder im einzelnen verbunden, und wie beurteilt sie diese Risiken jeweils?

16

Mit welchen militärpolitischen und militärischen Risiken ist nach Kenntnis der Bundesregierung die NATO-Osterweiterung aus Sicht anderer NATO-Mitglieder im einzelnen verbunden, und wie beurteilt sie diese Risiken jeweils?

17

Trägt die Osterweiterung der NATO nach Auffassung der Bundesregierung dazu bei, die Führungsrolle der Vereinigten Staaten bei der weiteren Ausgestaltung europäischer Sicherheit auf mittlere und längere Sicht abzusichern, und wie ist dies aus Sicht der Bundesregierung zu beurteilen?

18

Welche (a) konstruktiven und (b) problematischen Auswirkungen hat die Osterweiterung der NATO nach Auffassung der Bundesregierung auf die künftige Ausgestaltung der Rolle der OSZE für eine europäische Sicherheitsarchitektur?

19

Welche (a) konstruktiven und (b) problematischen Auswirkungen hat die Osterweiterung der NATO nach Auffassung der Bundesregierung auf die weitere Ausgestaltung (1) einer europäischen Verteidigungspolitik, (2) einer europäischen Verteidigung und (3) einer europäischen Verteidigungs- und Sicherheitsidentität?

II. Die Ratifizierung der NATO- Osterweiterung

20

Wann beabsichtigt die Bundesregierung, im Deutschen Bundestag das Ratifizierungsverfahren für die Erweiterung der NATO um Polen, Ungarn und die Tschechische Republik einzuleiten, und bis wann soll dieses parlamentarische Ratifizierungsverfahren abgeschlossen sein?

21

Welche Schritte der parlamentarischen Beratung der Osterweiterung der NATO plant die Bundesregierung gegenwärtig, und wann sollen diese jeweils stattfinden?

22

Hält die Bundesregierung angesichts der großen Tragweite und Bedeutung der Osterweiterung der NATO sowie der Gestaltung der künftigen Beziehungen zwischen Rußland und der NATO die Durchführung einer oder mehrerer öffentlicher Expertenanhörungen unter Hinzuziehung deutscher wie internationaler Experten für ein geeignetes Mittel der parlamentarischen Willens- und der öffentlichen Meinungsbildung, und wie begründet die Bundesregierung ihre Position in dieser Frage?

23

Wann werden nach Kenntnis der Bundesregierung die anderen 15 bisherigen Mitgliedstaaten der NATO jeweils über die Ratifizierung der Osterweiterung der NATO entscheiden?

24

Wann werden nach Kenntnis der Bundesregierung die potenziellen Neumitglieder der NATO jeweils den NATO-Vertrag parlamentarisch ratifizieren?

III. Die Kosten der NATO- Osterweiterung

25

Zu welchen Summen und Prozentsätzen wurden in den letzten 10 Jahren jeweils die Kosten (a) für den Zivilhaushalt der NATO, (b) für den Militärhaushalt und (c) für NATO-Infrastruktur-Investitionen durch die Bündnismitglieder jeweils getragen?

26

Sollen nach Auffassung der Bundesregierung die nicht allein durch die neuen Mitglieder zu tragenden Kosten für die Osterweiterung der NATO ausschließlich aus diesen NATO-Haushalten finanziert werden?

Wenn ja, warum, und wenn nein, mit welcher Begründung sollen welche zusätzlichen Finanzierungslinien ggf. geschaffen werden?

27

Wie soll sich nach Auffassung der Bundesregierung der jeweilige Kostenschlüssel für die o. g. drei NATO-Haushalte jeweils verändern, wenn Polen, Ungarn und die Tschechische Republik der NATO beigetreten sind?

Sollte in diesem Kontext grundsätzlich über eine Neuaufteilung der Kosten unter den künftig 19 Mitgliedern diskutiert werden?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

28

Sollte nach Auffassung der Bundesregierung der künftige prozentuale Beitrag der neuen Mitglieder der NATO genutzt werden, um gezielt den prozentualen Beitrag (a) der prozentual größten Beitragszahler oder (b) finanziell schwacher NATO-Staaten oder (c) aller anderen NATO-Staaten zurückzuführen, und wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?

29

Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Auffassungen der anderen NATO-Mitgliedstaaten zur Frage der Kostenteilung (a) bezogen auf die Zusatzkosten der NATO-Osterweiterung und (b) bezogen auf den künftigen Kostenverteilungsschlüssel unter den NATO-Mitgliedern?

Wie bewertet die Bundesregierung die Vorstellungen ihrer Partnerregierungen?

30

Welche Kernaussagen treffen die seitens der NATO gefertigten Studien zur Abschätzung der Kosten der NATO Osterweiterung, die anläßlich der Herbstsitzungen des Nordatlantikrates gebilligt werden sollen, im einzelnen?

31

Mit welcher durchschnittlichen jährlichen Zusatzbelastung des Bundeshaushalts durch die Osterweiterung der NATO im Verlauf der Jahre 2000 bis 2009 rechnet die Bundesregierung (a) mindestens und (b) höchstens?

Was sind die dabei jeweils zugrunde gelegten Annahmen bezüglich der Rahmenbedingungen?

32

Auf welche finanziellen Ressourcen (bi- oder multilaterale Programme), die durch andere bereitgestellt werden, können die einzelnen künftigen NATO-Mitglieder bei der Erfüllung von Interoperabilitäts- und Streitkräftezielen nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils zurückgreifen, und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich der gegenwärtigen bzw. geplanten Umfänge dieser Programme?

33

Wie würde die Bundesregierung es bewerten, wenn neue NATO-Mitglieder nach einem ebenfalls erfolgten EU-Beitritt (Transfer-)Zahlungen der EU direkt oder indirekt dazu verwenden würden, im Rahmen der NATO zugesagte Interoperabilitäts- oder Streitkräfteziele zeitgerecht zu erreichen?

34

Für welche Art von Projekten im Rahmen der NATO-Osterweiterung sollten die Kosten nach Auffassung der Bundesregierung durch die beitretenden Staaten selbst getragen werden, und für welche Art von Projekten sollten diese gemeinsam von allen Mitgliedern der NATO getragen werden?

35

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die NATO-Osterweiterung seitens der „alten" europäischen NATO-Mitglieder umfängliche Investitionen in militärische „Power-Projection"-Fähigkeiten (Verlegungsfähigkeiten, Aufklärungsfähigkeiten etc.) erfordert, und wenn ja, welche Fähigkeiten werden aus welchen Gründen seitens der Bundesregierung für erforderlich gehalten?

Wenn nein, warum teilt die Bundesregierung diese Auffassung nicht?

IV. Künftige Aspekte der NATO-Osterweiterung

36

Teilt die Bundesregierung die Position der NATO, die in Madrid betont hat, daß sie weiterhin eine „Politik der offenen Tür" verfolgen und somit für den künftigen Beitritt weiterer Staaten offenbleiben wird, sofern diese - so wird immer wieder verdeutlicht - die seitens der NATO in der Erweiterungsstudie vom September 1995 genannten Bedingungen/Kriterien erfüllen, uneingeschränkt, und wenn nein, mit welchen wie begründeten Ausnahmen?

37

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß im Hinblick auf die Frage der Erfüllung der in der NATO-Erweiterungsstudie genannten Bedingungen als Beurteilungsmaßstab fairerweise jeweils lediglich der Vergleich zu jenem oder jenen NATO-Mitglied(ern) herangezogen werden kann, die bei der Erfüllung der jeweiligen Bedingungen den niedrigsten Standard aufweisen?

Wenn nein, wie kann nach Auffassung der Bundesregierung eine anderweitig vergleichbare Beurteilungsmöglichkeit gewonnen werden?

38

Steht nach Auffassung der Bundesregierung demnach letztlich auch Staaten wie Restjugoslawien (Serbien-Montenegro), Moldawien, Albanien oder Belarus die Möglichkeit eines NATO-Beitritts offen, sofern sie die in der Erweiterungsstudie 1995 genannten Bedingungen ähnlich weitgehend erfüllen wie die nunmehr zur Mitgliedschaft eingeladenen Staaten?

Wenn nein, warum nicht?

39

Steht nach Auffassung der Bundesregierung auch der Russischen Föderation die Möglichkeit eines NATO-Beitritts offen, sofern sie die in der Erweiterungsstudie 1995 genannten Bedingungen erfüllt?

Wenn nein, warum nicht?

40

Wie läßt sich nach Auffassung der Bundesregierung die „Politik der offenen Tür" mit den praktischen, militärischen Notwendigkeiten eines Systems kollektiver Verteidigung in Einklang bringen?

Muß ggf. ein Kandidat allein deshalb ganz oder vorläufig auf eine Mitgliedschaft verzichten, weil sein Territorium de facto keine kollektive Verteidigung erlaubt?

Muß ein Kandidat ggf. auf eine Mitgliedschaft verzichten, weil das System kollektiver Verteidigung die zu seiner Verteidigung notwendigen materiellen Ressourcen nicht aufbringen bzw. mobilisieren kann?

41

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der amerikanischen Außenministerin Albright, daß es „vernünftig ist anzunehmen", daß sofort nach der Aufnahme der ersten neuen Mitglieder im April 1999 die Entscheidung über weitere neue Mitglieder ansteht (FNS: Vorläufiges Wortprotokoll der Sitzung des U. S. Senate Foreign Relations Committee am 7. Oktober 1997, S. 17)?

Wie begründet die Bundesregierung ihre diesbezügliche Auffassung?

42

Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit einer langfristigen, negativen Präjudizierung, wenn nicht gar Präkonditionierung des Verhältnisses zwischen NATO und Rußland, wenn im Kontext der vereinbarten Politik der offenen Tür für weitere fünf, zehn oder gar zwanzig Jahre immer neue und weitergehende Schritte der NATO-Öffnung zum Kern der sicherheitspolitischen Debatte in Europa gehören, und wie begründet die Bundesregierung ihre Beurteilung?

V NATO-Reform

43

Welche Schritte zur Überarbeitung des „Neuen Strategischen Konzeptes der Allianz" (Rom, 1991) sind innerhalb der NATO bislang im einzelnen verabredet worden?

Wie soll diese Überarbeitung im einzelnen realisiert werden, und bis wann sollen welche Schritte abgeschlossen sein?

44

Umfasst die vereinbarte Überarbeitung des Neuen Strategischen Konzeptes der Allianz auch eine neuerliche Überarbeitung des Dokumentes MC 400/1, und wenn nein, warum wurde eine solche nach Kenntnis der Bundesregierung nicht in Auftrag gegeben?

45

Welche (a) politischen und (b) militärpolitischen Ziele sollten nach Auffassung der Bundesregierung bei Überarbeitung des Strategischen Konzeptes der Allianz verfolgt werden, und wie lauten im einzelnen die Vorgaben, die den deutschen Verhandlungsführern seitens der Bundesregierung in diesem Kontext mitgegeben wurden?

46

Welche Gremien sind in der NATO mit der Überarbeitung der (verschiedenen Elemente) der NATO-Strategie betraut worden, und welche Aufgaben haben diese Gremien jeweils im einzelnen?

47

Welche (a) politischen und (b) militärpolitischen Ziele werden nach Kenntnis der Bundesregierung bei Überarbeitung des Strategischen Konzeptes der Allianz seitens der anderen NATO-Staaten verfolgt, und wie beurteilt die Bundesregierung diese Ziele?

48

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Reform der NATO, einschließlich der Überarbeitung der Kommandostruktur und der Strategie des Bündnisses vor Beitritt der ersten neuen Mitglieder zum Bündnis abgeschlossen sein sollte, und wenn ja, mit welcher Begründung?

Wenn nein, mit welcher Begründung vertritt die Bundesregierung welche andere Auffassung?

49

Sollte nach Auffassung der Bundesregierung das zu erarbeitende neue strategische Konzept der NATO eine „Übergangs"strategie für den Zeitraum der Erweiterung(en) der NATO darstellen oder ein langfristiges strategisches Konzept auch für die Zeit nach Abschluß der „Politik der offenen Tür"?

Wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung in dieser Frage?

50

Welche Auffassung vertreten nach Kenntnis der Bundesregierung die anderen NATO-Staaten hinsichtlich der Frage 48?

51

Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung im Hinblick auf das in der US-Debatte um Erweiterung und Transformation der NATO verstärkt benutzte Argument, die NATO müsse sich von einer Allianz zur Verteidigung der Territorien der Mitglieder zu einer Allianz zur Verteidigung der Interessen ihrer Mitglieder wandeln, und wie begründet sie diese?

52

Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung im Hinblick auf die Forderung, die in der amerikanischen Debatte um Erweiterung und Transformation der NATO verschiedentlich erhoben wurde, daß die US-Politik sich künftig auch auf die neue, veränderte NATO im Hinblick auf Krisen und militärisches Krisenmanagement im asiatisch-pazifischen Raum verläßlich abstützen können müsse, und wie begründet sie ihre Auffassung?

53

Erlaubt nach Auffassung der Bundesregierung die NATO-Rußland-Grundakte, den Ständigen Gemeinsamen Rat (PJC) im Vorfeld anstehender politischer, rüstungskontrollpolitischer oder militärischer Entscheidungen innerhalb der NATO als ein Forum für Konsultationen und Gespräche über potentielle Auswirkungen geplanter Entscheidungen auf Rußland oder das Verhältnis zwischen NATO und Rußland zu nutzen?

Welche Aufgabe mißt die Bundesregierung diesem Rat zu?

Bonn, den 17. Dezember 1997

Angelika Beer Winfried Nachtwei Christian Sterzing Ludger Volmer Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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