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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Vergabeverfahren bei den Baumaßnahmen des Bundes im Spreebogen (G-SIG: 13013397)

Vertragliche Vereinbarungen der Bundesbaugesellschaft Berlin mit der ARGE Konsortium Baustellenlogistik Spreebogen über Transportleistungen, baulogistische Leistungen und Verwendung von Estrich und Beton der Mitglieder der ARGE bei den Baumaßnahmen, Zulässigkeit des Vergabeverfahrens, Umfang und Preis der Lieferungen, Auswirkungen auf die Außengestaltung der Bundestagsbauten, Umweltverträglichkeit des verwendeten Materials

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau

Datum

17.09.1998

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/1139931.08.98

Vergabeverfahren bei den Baumaßnahmen des Bundes im Spreebogen

der Abgeordneten Franziska Eichstädt-Bohlig und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die vom Bund für die Durchführung der Parlaments- und Regierungsbauten am Spreebogen gegründete Baugesellschaft Berlin mbH (BBB) hat die ARGE Konsortium Baustellenlogistik Spreebogen (ARGE KBS) mit der Belieferung von Schüttgut und dem Abtransport von Bodenaushub und Bauschutt beauftragt. Zweck dieser Beauftragung war es, den erforderlichen Baustellentransport weitgehend über Schiene und Schiff abzuwickeln und die Belastung der Berliner Straßen mit LKW-Verkehr in erträglichen Grenzen zu halten.

Der Bundesrechnungshof hat in seinem letzten Bericht vom 30. Dezember 1997 über die Baumaßnahmen des Bundes in Berlin ausdrücklich auf die Gesamtverantwortung der Bundesregierung für die Baumaßnahmen hingewiesen, die der Bundesbaugesellschaft Berlin mbH übertragen worden sind.

In diesem Zusammenhang fragen wir die Bundesregierung:

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Trifft es zu, daß die BBB mit der ARGE KBS nicht nur einen Vertrag über Transportleistungen und baulogistische Leistungen abgeschlossen hat, sondern sich gleichzeitig verpflichtet hat, für die Bauvorhaben im Spreebogen ausschließlich Beton und Estrich von Mitgliedern der ARGE KBS zu verwenden?

2

Welche Bauvorhaben wurden in diese Vertragsvereinbarung auf Lieferung von Beton und Estrich einbezogen?

3

Hat die Bundesregierung ihr Einverständnis mit dieser Vertragsvereinbarung gegeben?

Wenn ja, warum?

4

Hat die Bundesregierung alternative, wettbewerbsfreundliche Vergabeverfahren in Zusammenarbeit mit der BBB vor Abschluß des Vertrags mit der ARGE KBS erwogen und geprüft, und wenn ja, welche?

5

War der Bundesrechnungshof in den Entscheidungsgang über dieses Vergabeverfahren eingebunden, und hat er sein Einverständnis zu diesem Verfahren gegeben?

6

Welches Vergabeverfahren wäre gewählt worden, wenn anstelle der privatrechtlich agierenden Baugesellschaft Berlin mbH die Bundesregierung selbst Bauherr wäre?

7

Trifft es zu, daß alle Baufirmen, die sich an Bieterverfahren für die Baumaßnahmen am Spreebogen beteiligen, ausschließlich Beton und Estrich von einer bestimmten Firma verwenden dürfen?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, welche anderen Firmen dürfen als Baustofflieferanten noch hinzugezogen werden?

8

Wieviel Kubikmeter Beton und wieviel Kubikmeter Estrich wird die ARGE KBS bzw. die mit der Lieferung beauftragte Firma nach Abschluß der Rohbaumaßnahmen aller in den Betonliefervertrag einbezogenen Bauvorhaben geliefert haben?

9

Sind Preisvereinbarungen für den Kubikmeter Beton und den Kubikmeter Estrich vertraglich festgelegt worden, und wenn ja, welche?

10

Entspricht das von der BBB gewählte Vergabeverfahren dem erklärten Willen von Bundesregierung und Deutschem Bundestag, kleine und mittelständische Unternehmen in besonderer Weise bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zu berücksichtigen?

11

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß eine solche Preisvereinbarung zu einer Ausschaltung des freien Preiswettbewerbs in diesem Bereich führt, und wie begründet sie ihre Auffassung?

12

Warum kann der vom Architekten gewünschte „weiße Beton" für die Sichtbetonteile des Alsen- und Luisenblocks (Paul-Löbe- und Elisabeth-Lüders-Haus) nicht zum Einsatz kommen?

Ist dies eine Folge des einseitigen Liefervertrages, und besteht die Gefahr, daß diese Gebäude in grauem Einheitsbeton erscheinen werden?

13

Trifft es zu, daß in der Folge des Beton- und Estrich-Liefervertrages ausschließlich der in seiner Umweltverträglichkeit problematische, mit Schwermetallen belastete Anhydrit aus Rauchgas-Entschwefelungsanlagen für Estrich zum Einsatz kommt, während Fließestriche aus Natur-Anhydrit, die in ihrer Umweltverträglichkeit einwandfrei und besonders hochwertig sind, ausgeschlossen werden?

Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diese Entscheidung?

Wenn nein, was hat sie veranlaßt, um die Verwendung von Natur-Anhydrit sicherzustellen?

14

Wie bewertet das eigens für die Gewährleistung einer umweltverträglichen Baustoff-Auswahl eingesetzte „Institut zur Erhaltung und Modernisierung von Bauwerken" nach Kenntnis der Bundesregierung den Einsatz von Anhydrit aus Rauchgas-Entschwefelungsanlagen?

15

Wurden für den Bau des Tiergartentunnels vertragliche Vereinbarungen mit der ARGE KBS getroffen, die ihr das Vorrecht auf Betonlieferung sichert?

Wenn ja,

a) für welche Bauabschnitte,

b) in welchem Volumen,

c) zu welchen Preisen?

16

Welche organisatorischen, rechtlichen und finanziellen Folgen hätten die vorzeitige Auflösung des Vertrages und die Beschränkung der Leistungen der ARGE KBS ausschließlich auf Transportleistungen?

Bonn, den 31. August 1998

Franziska Eichstädt-Bohlig Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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