Kontakte der Bundesregierung zum Privatagenten Werner Mauss
des Abgeordneten Manfred Such und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Anschluß an mehrere vorangegangene Kleine Anfragen und Schriftliche Fragen (u. a. Kleine Anfragen „Werner Mauss - Agent der Bundesregierung [I.] und [II. ] ", Antworten: Drucksachen 13/ 6925 und 13/8130) fragen wir angesichts des neuerlichen Aktivitäten des Werner Mauss in Deutschland:
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
a) Beabsichtigt die Bundesregierung, den Feststellungen der kolumbianischen Justiz in ihrem Beschluß vom 17. Mai 1998 zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Ida und Werner Mauss entgegenzutreten, letzterer habe jeweils im Auftrag bzw. auf Veranlassung der Bundesregierung sowohl den Friedenswillen der Guerilla ELN sondiert als auch alle von ihm durchgeführten Geiselbefreiungen in Kolumbien initiiert?
Wenn ja, mit welchen Entgegnungen?
b) Haben Vertreter der Bundesregierung Kontakt zu Werner Mauss aufgenommen und gehalten, aufgrund dessen er sich persönlich offenbar zu diesen Aktivitäten veranlaßt bzw. beauftragt ansah?
Wenn ja, welche Vertreter?
c) Kann die Bundesregierung mitteilen, auf welche Anhaltspunkte, Aktivitäten von Vertretern der Bundesregierung sowie Kontakte dieser Vertreter zu Werner Mauss die kolumbianische Justiz ihre vorgenannten Feststellungen stützt?
Warum begann die - angeblich im Auftrag der Bundesregierung durchgeführte - „Sondermission" des Werner Mauss zur Sondierung des Friedenswillens der ELN schon, bevor die kolumbianische Regierung im Juli 1996 bei der Bundesregierung um Vermittlung im Friedensprozeß nachgesucht hatte?
Inwieweit trifft die Darstellung der Frankfurter Rundschau vom 20. Juli 1998 zu, wonach das Ehepaar Mauss ständig durch
a) den Bundesnachrichtendienst und
b) das Bundeskriminalamt
überwacht würde?
Wenn ja, seit wann, warum und mit jeweils welchen Erkenntnissen?
a) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung jeweils über Art , Umfang, Wert , „Bezahler", Empfänger und Anlässe der gelieferten „humanitären Leistungen", wie Lazarette oder medizinische Instrumente, die Werner Mauss im Rahmen der Geiselbefreiungen der ELN angeblich anstelle von Lösegeld hat zukommen lassen?
b) Welche solcher baren oder geldwerten Leistungen sind aus Bundesmitteln oder aber auf Vermittlung der Bundesregierung durch welche dritten Stellen jeweils verausgabt und durch Werner Mauss übermittelt worden?
Inwieweit trifft die Feststellung in dem o. a. Einstellungsbeschluß (Seite 2/3) zu, nach einem Hilfsersuchen der Firma BASF habe die Bundesregierung die Eheleute Mauss kontaktiert und gebeten, im Entführungsfall Schöne die Leitung der Ermittlungen und Befreiungsverhandlungen zu übernehmen?
Hält die Bundesregierung an ihrem Vertrauen gegenüber den Eheleuten Mauss sowie ihrer zurückhaltenden Position gegenüber den kolumbianischen Behörden fest, der zufolge sie diese 1996 über die geplante Befreiung der Frau Schöne sowie insbesondere nicht darüber informierte, daß Frau Schöne und die Eheleute Mauss mit von deutschen Behörden ausgestellten Tarnpässen über Umwege, illegal und heimlich außer Landes gebracht werden sollten?
a) Hat die Bundesregierung diese durch die kolumbianischen Behörden sichergestellten Tarnpapiere inzwischen zurückgefordert und zurückerhalten?
b) Wenn nein, beabsichtigt sie dies, und wann wird sie diese Ausweise ggf. zurückfordern?
a) Hat die Bundesregierung inzwischen alle sonstigen Tarn -ausweise zurückgefordert und zurückerhalten, die sie für Werner Mauss und seine Angehörigen in der Vergangenheit ausstellen ließ?
b) Wenn nein, beabsichtigt sie dies, und wie wird sie diese Forderung ggf. durchsetzen?
Mit welchen Identitäten sowie Ausweisen welcher Bundesländer treten die Eheleute Mauss nach Kenntnis der Bundesregierung 1998 seit ihrer Rückkehr nach Deutschland auf?
Hat Werner Mauss weiterhin ungehinderten Zugang zum Bundeskanzleramt und insbesondere zum dortigen Staatsminister Bernd Schmidbauer, wie es mehrere Zeugen dem o. a. Einstellungsbeschluß (Seite 35) zufolge der kolumbianischen Justiz geschildert haben?
Inwieweit bestätigt die Bundesregierung die von Werner Mauss wiederholt - u. a. vor der kolumbianischen Staatsanwaltschaft - vorgebrachten Behauptungen,
a) er habe im Auftrag deutscher Bundessicherheitsbehörden „vier Jahre lang gegen die Terroristen der RAF gearbeitet" und alle seien daraufhin verhaftet worden,
b) durch seine Tätigkeit in Verbindung mit der Bundesregierung, dem Bundeskriminalamt und internationalen Behörden seien insgesamt rund 100 kriminelle Organisationen aufgedeckt und mehr als 1 000 ihrer Mitglieder verurteilt und inhaftiert worden?
Wann und mit welchen Informationen im einzelnen hat die Bundesregierung die Deutsche Bischofskonferenz 1996 bei ihrer Bitte, den kolumbianischen Friedensprozeß zu unterstützen, über Rolle, Identität und Vorleben des von ihr empfohlenen Werner Mauss aufgeklärt?
Inwieweit trifft die Behauptung des Werner Mauss vor der kolumbianischen Staatsanwaltschaft zu, der zufolge sich die Bundesregierung 1996 bereit erklärt habe, während angestrebter Friedensverhandlungen ein Budget von 14 Mio. Dollar pro Jahr für den Unterhalt der Gue rilla ELN zu verwalten?
Inwieweit teilt die Bundesregierung die Selbsteinschätzung von Werner Mauss, er sei im kolumbianischen Friedensprozeß ein neutraler Vermittler, auch angesichts von Medienberichten (Spiegel 30/1998, S. 111; Die Woche 17. Juli 1998, S. 7), denen zufolge er „mehrere Millionen Dollar an die ELN geschleust" haben soll?
Inwieweit hält die Bundesregierung angesichts der unübersichtlichen Lage im kolumbianischen Bürgerkrieg die öffentliche Einschätzung von We rner Mauss für realistisch, daß bei Zustandekommen des Friedenstisches Dezember 1996 bereits im Januar 1997 ein Waffenstillstand hätte beginnen können und viele Tote in dem danach noch andauernden Konflikt hätten vermieden werden können?
Mit welchen Vertretern der Bundesregierung sind Gueri lleros der ELN anläßlich der Entführung des Konsuls H. L. 1988 zusammengetroffen, und wem haben sie ihre Petition vom 7. Mai 1988 übergeben?
a) Trafen Vertreter der Bundesregierung mit den 21 ELN-Guerilleros während ihres mehrmonatigen Aufenthalts in Deutschland im 1. Halbjahr 1996 zusammen, und wenn ja, welche Vertreter?
b) Hat die Bundesregierung die kolumbianische Regierung über diesen Aufenthalt informiert?
Wenn nein, warum nicht?
c) Hat die Bundesregierung - oder auf ihre Veranlassung Dritte - diese Reise logistisch oder finanziell unterstützt, und wenn ja, mit welchen geldwerten Leistungen?