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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Länderinitiative zum Jugendschutz im Internet ("Jugendschutz.net") (G-SIG: 13013400)

Kompetenzen beim Jugendschutz, Rolle der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften, internationale Regelungen zum Jugendschutz

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

28.09.1998

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/1142104. 09. 98

Länderinitiative zum Jugendschutz im Internet („Jugendschutz.net")

der Abgeordneten Dr. Manuel Kiper, Rita Grießhaber und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im Internet werden nicht nur unproblematische Inhalte, sondern sowohl gefährdende als auch illegale Inhalte transportiert, auch wenn der Anteil dieser Daten am Gesamtvolumen nach Auskunft der Bundesregierung „deutlich weniger als 1 %" (Antwort der Bundesregierung auf Frage 10 der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Dr. Manuel Kiper und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Kontrolle und Selektion von Telekommunikationsvorgängen", Drucksache 13/4800) beträgt. Für die Verfolgung strafbarer Inhalte wurde die Ausstattung der Exekutive verbessert, obwohl Defizite weiterhin bestehen. Zur Bekämpfung jugendgefährdender Inhalte wurde ein erweiterter gesetzlicher Rahmen geschaffen. Danach sind Anbieter zur Benennung von Jugendschutzbeauftragten verpflichtet. Vor einiger Zeit wurde dazu auch die Länderinitiative „Jugendschutz.net" eingerichtet.

Jugendschutz im Internet setzt voraus, daß Inhalteanbieter technische und organisatorische Vorkehrungen treffen, die den Zugriff Jugendlicher auf gefährdendes Material verhindern. Weil es sich in der Regel nicht um illegales Material handelt, ist jedoch nicht erforderlich, die Inhalte insgesamt aus dem Netz zu entfernen.

Unklare Definitionen im Mediendienste-Staatsvertrag und im Informations- und Kommunikationsgesetz (IuKDG) führen zu einem Kompetenzstreit zwischen den Ländern und dem Bund insbesondere im Jugendschutz. Die Indizierung gewaltverherrlichender, rassistischer und pornographischer Inhalte in Datennetzen hat das IuKDG in den Aufgabenbereich der Bundesprüfstelle für jugendgefährende Schriften (BPS) gestellt. Gleichzeitig wurden Angebote nach dem Mediendienste-Staatsvertrag davon wieder ausgenommen, soweit sie Verteil- und Abrufdienste sind, bei denen „die redaktionelle Gestaltung zur Meinungsbildung für die Allgemeinheit im Vordergrund steht" .

Diese Rechtsunklarheit führte zu einer Initiative der Länder. So wurde von den Jugendministerinnen und Jugendministern der Länder zur Beachtung des Jugendschutzes im Sommer 1997 das „Jugendschutz.net" eingerichtet. Eine in Rheinland-Pfalz eingerichtete Stelle prüft mittels entsprechender Software Internet-Angebote auf gefährdende Inhalte. Die Software kontrolliert Bilder, Texte oder Videos auf bereits indizierte Inhalte. Deren Anbieter werden bei einem positiven Befund - unter Androhung eines Bußgeldes von bis zu 500 000 DM oder beim Vorliegen von Straftaten durch die Hinzuziehung der Staatsanwaltschaft - angehalten, diese Inhalte zurückzuziehen oder Sperren einzurichten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Unter welchen Voraussetzungen besteht nach Auffassung der Bundesregierung eine Zuständigkeit des Bundes bzw. der Länder zur Wahrung des Jugendschutzes bei — Internet Newsgruppen und — World Wide Web (WWW)-Angeboten; insbesondere: bei welchen WWW-Angeboten sieht die Bundesregierung dabei eine Zuständigkeit der Länder?

2

Welche Schritte sind erforderlich, um zu einer Indizierung eines jugendgefährdenden Angebotes in Medieninhalten durch die BPS zu gelangen?

3

Wurde die Bundesprüfstelle mit Prüfaufträgen des „Jugendschutz.net" beauftragt, und wie oft ist dies geschehen?

4

Auf welcher Rechtsgrundlage agiert nach Auffassung der Bundesregierung die Länderinitiative „Jugendschutz.net" , und welche Zuständigkeiten hat diese Initiative demzufolge?

5

War die Bundesregierung in die Länderinitiative „Jugendschutz.net" eingebunden, und hat sie diese ggf. befürwortet? Wenn nein, welche Gesichtspunkte sprachen dagegen? Hält sie eine zukünftige Beteiligung des Bundes daran für sinnvoll, und auf welcher Rechtsgrundlage könnte dies erfolgen?

6

Teilt die Bundesregierung die Kritik der Länder, der zufolge man indizierte Inhalte auch nach ihrer Indizierung durch die BPS noch auffindet, und ist das rechtliche Instrumentarium nach Ansicht der Bundesregierung ausreichend, um sicherzustellen, daß Jugendliche zu indizierten Inhalten keinen Zugang mehr erhalten?

7

Ist nach Ansicht der Bundesregierung die Ausstattung der BPS mit Hardware, Software und Personal ausreichend, um den mit dem IuKDG gewachsenen Aufgaben gerecht zu werden?

8

In welcher absoluten und - gemessen an deren Gesamthaushalt - prozentualen Höhe stehen der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften jährliche Etatmittel für die Überprüfung von elektronisch publiziertem Material zur Verfügung?

9

Wie viele Indizierungen von Computerspielen und anderer Software sowie elektronisch verbreiteten Inhalten hat die Bundesprüfstelle in den letzten fünf Jahren vorgenommen, und wie viele Indizierungen bezogen sich davon auf Material, das via Internet verbreitet wurde?

10

Wie viele Mitarbeiter der Bundesprüfstelle sind technisch und vom Kenntnisstand her in der Lage, das Internet nach jugendgefährdendem Material zu durchsuchen, und welcher zeitliche Aufwand ist dafür vorgesehen?

11

Wie viele Computer und Modems hat die Bundesprüfstelle, wie viele Anschlüsse an zumindest einem der verfügbaren Netzzugänge?

12

Strebt die Bundesregierung einen Ausbau derjenigen sowohl technischen als auch personellen Kapazitäten der Bundesprüfstelle an, die zur Überprüfung von elektronisch verbreitetem Material notwendig sind? Wenn ja, in welchem Umfang; wenn nein, warum nicht?

13

Hält die Bundesregierung im Sinne eines effektiven Jugendschutzes Schritte für erforderlich, bei Tele- und Mediendiensten zu einer rechtlich eindeutigen Regelung zu kommen?

14

Welche internationalen Regelungen sind nach Auffassung der Bundesregierung erforderlich zur Stärkung des Jugendschutzes, und — an welchen Initiativen ist die Bundesregierung beteiligt, und — welche Initiativen zum Jugendschutz hat sie auf internationaler Ebene entwickelt?

Bonn, den 3. September 1998

Dr. Manuel Kiper Rita Grießhaber Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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