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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Verhalten des Bundesgrenzschutzes gegenüber verunglückten albanischen Asylsuchenden aus dem Kosovo (G-SIG: 13013404)

Umstände des im sächsischen Weißenborn verunglückten Kleinbusses, der mit albanischen Flüchtlingen besetzt war sowie Verhalten des BGS vor und nach dem Unfall

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

29.09.1998

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/1142810.09.98

Verhalten des Bundesgrenzschutzes gegenüber verunglückten albanischen Asylsuchenden aus dem Kosovo

der Abgeordneten Amke Dietert-Scheuer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am 30. Juli 1998 verunglückte im sächsischen Weißenborn ein Kleinbus mit Albanern und Albanerinnen aus dem Kosovo bei der Verfolgung durch den Bundesgrenzschutz (BGS). Nach Aussagen des Leiters des BGS Chemnitz hätten Erkenntnisse über die mögliche Einreise von Asylsuchenden vorgelegen. Daher sei die Kontroll-Linie 10 km hinter der Grenze angelegt worden. Das im Rahmen dieser Linie kontrollierende BGS-Fahrzeug habe Angaben des o. g. Leiters zufolge den Transporter dann überholt und eine beleuchtete Kontrollstelle an einer Bushaltestelle eingerichtet. Die Haltezeichen seien von dem Fahrer des Kleinbusses nicht beachtet worden. Der flüchtende Fahrer habe in einer Rechtskurve die Kontrolle über das Fahrzeug verloren und sei frontal gegen eine Mauer gefahren. Der BGS habe das Fahrzeug in einem Abstand von nur hundert Metern verfolgt. Der o. g. Leiter gab an, daß der Unfall sich hundert Meter nach der Kontrollstelle ereignete (Gemeinsame Pressekonferenz des BGS mit der Polizeidirektion Freiberg, vgl. DER SPIEGEL, 32/1998).

Entgegen diesen Angaben liegt der Ort Weißenborn, in dem sich der Unfall ereignete, aber 16 km hinter der sog. Auffanglinie, d. h. auch, daß das BGS-Fahrzeug den Kleinbus auf einer Strecke von mindestens 16 km Länge verfolgte.

Sieben der Asylsuchenden starben bei dem Unfall. Die Überlebenden wurden in verschiedenen Krankenhäusern der Region untergebracht und medizinisch versorgt.

Es wurden jedoch keine Möglichkeiten geschaffen, daß sich die Angehörigen über das Schicksal oder das Wohlergehen der Asylsuchenden hätten informieren können. So wurde keine Hotline eingerichtet, die in albanischen Zeitungen hätte veröffentlicht werden können. Ebenso wenig wurde den Angehörigen Unterstützung angeboten (Wochenzeitung „Der Freitag" vom 14. August 1998). Unmittelbar nach der Verlegung in die Krankenhäuser begann der BGS seine mehr als drei Stunden dauernden Ermittlungen über die Fluchtumstände bei den ansprechbaren Asylsuchenden. Dies widerspricht den Angaben des o. g. Leiters, die Ermittlungen hätten aus gesundheitlichen Gründen noch nicht begonnen (Gemeinsame Pressekonferenz mit der Polizeidirektion Freiberg am 30. Juli 1998).

Angereiste Angehörige und Freunde der Asylsuchenden bekamen während der Verhöre keine Gelegenheit, die verletzten Asylsuchenden zu besuchen und sich nach dem Schicksal anderer Verwandter zu erkundigen. Zwar wurde einer Münchner Anwältin ein Gespräch mit ihren vier Mandanten ermöglicht, eine Asylantragstellung jedoch mit der Begründung verweigert, daß die anwesenden Beamten nur zur Bewachung der Kranken eingesetzt seien (DER SPIEGEL, 33/1998).

Schließlich wies das Freiberger Landratsamt den Chefarzt des Kreiskrankenhauses Freiberg an, ein Besuchsverbot für Angehörige und Anwälte zu erlassen. Hiermit wurde den Asylsuchenden die Möglichkeit genommen, einen Asylantrag, vertreten durch ihre Anwältin, zu stellen. Die Teilnehmenden einer spontanen Demonstration am 30. Juli 1998 vor dem Freiberger Kreiskrankenhaus baten den Chefarzt um eine Stellungnahme. Dies war jedoch nur per Megaphon möglich, da der in der Pforte des Krankenhauses anwesende BGS-Beamte alle Telefonleitungen unterbrach und auch einer Delegation der Demonstrierenden den Zutritt verweigerte (DER SPIEGEL, 33/1998).

Zudem wurden in der Dresdner Universitätsklinik Angehörige und im Chemnitzer Klinikum ein Mitarbeiter des dortigen Ausländerbeauftragten daran gehindert, die schwer verletzten Asylsuchenden zu besuchen. Alle beteiligten Krankenhausleitungen gaben ihre über die medizinische Versorgung hinausgehenden Kompetenzen an den BGS ab. Eine weitgehende Abschottung der Verletzten war die Folge (Presseerklärung des sächsischen Flüchtlingsrates vom 22. August 1998, vgl. DER SPIEGEL 33/1998).

Bereits am 31. Juli 1998 versuchte der BGS drei verletzte Albaner aus dem Kosovo nach Tschechien abzuschieben. Ihre Verletzungen waren jedoch so stark, daß die tschechischen Behörden ihre Rückübernahme verweigerten. Unter ungeklärten Voraussetzungen wurden diese drei und ein weiterer Flüchtling dann am 3. August 1998 durch den BGS abgeschoben (DER SPIEGEL 33/1998). Außerdem wurden nach Angaben eines Rechtsanwaltes zwei der Kosovo-Albaner am 21. August 1998 nach Tschechien abgeschoben. Nach Informationen von tschechischer Seite sollte noch ein dritter Flüchtling am 21. August 1998 abgeschoben werden, dessen Übernahme Tschechien aber verweigerte.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen23

1

Wie viele Menschen befanden sich nach Kenntnis der Bundesregierung in dem Kleinbus, der am 30. Juli 1998 in Weißenborn verunglückte?

2

Welche Angaben kann die Bundesregierung darüber machen, wie viele Menschen bei dem Unfall starben, wie viele schwer verletzt und wie viele leicht verletzt wurden?

3

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der gegenwärtige Gesundheitszustand der bei dem Unfall verletzten Asylsuchenden einzuschätzen?

4

Kann die Bundesregierung die Aussagen des Leiters des BGS Chemnitz bestätigen, wonach bereits vor Grenzübertritt der Asylsuchenden von einer möglichen Einreise von Asylsuchenden Erkenntnisse vorlagen, und wenn nein, wie erklärt die Bundesregierung den Widerspruch zu den Aussagen des Leiters des BGS Chemnitz?

5

Entlang welcher Linie verlief nach Kenntnis der Bundesregierung die sog. Auffanglinie in der Unfallnacht?

6

Welche Gründe waren nach Kenntnis der Bundesregierung dafür ausschlaggebend, daß die Asylsuchenden nicht unmittelbar nach Grenzübertritt oder innerhalb der Auffangzone festgehalten bzw. kontrolliert wurden?

7

Welche Angaben kann die Bundesregierung über das Geschehen zwischen der sog. Auffanglinie und dem Unfallort machen, und in welchem Abstand zu dem Kleinbus folgte nach Kenntnis der Bundesregierung das BGS-Fahrzeug vor bzw. nach der Kontrollstelle?

8

Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung weitere BGS- oder Polizeifahrzeuge in die Verfolgung mit einbezogen und wurden Blaulicht bzw. Fernlicht angeschaltet?

9

Wo und in welchem Abstand zur Unfallstelle befand sich nach Kenntnis der Bundesregierung der genaue Ort der Kontrollstelle, war diese erleuchtet bzw. erstreckte sie sich über die gesamte Fahrbahnbreite?

10

Von welchem bzw. wie vielen BGS- bzw. Polizeifahrzeugen wurde die Kontrollstelle nach Kenntnis der Bundesregierung eingerichtet?

11

Welche Angaben kann die Bundesregierung über das Verhalten des Fahrers des verunglückten Kleinbusses machen?

12

Welchen rechtlichen Status hatten die Verletzten nach Kenntnis der Bundesregierung unmittelbar nach dem Unfall?

13

Was waren nach Kenntnis der Bundesregierung Gegenstand und Zweck der Verhöre der Verletzten durch BGS-Beamte, und gegen wie viele der Verletzten wurden zu welchem Zeitpunkt, mit welchem Grund und für welche Dauer Haftanträge gestellt, und wie vielen Haftanträgen wurde stattgegeben, bzw. um welche Art von Haft handelte es sich?

14

Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Verletzten der Haftrichterin bzw. dem Haftrichter vorgeführt, oder mußten diese in die Krankenhäuser kommen?

15

Kann die Bundesregierung die Aussagen des Chefarztes des Freiberger Kreiskrankenhauses bestätigen, wonach der BGS vom Freiberger Landratsamt das Aussprechen eines generellen Besuchsverbotes für die Verletzten gefordert habe?

16

Kann die Bundesregierung bestätigen, daß ein Besuch bei den Verletzten durch Verwandte, Anwälte/Anwältinnen, Journalisten/Journalistinnen oder andere Personen nicht möglich war, und auf welcher Rechtsgrundlage entschied ggf. die Freiberger Polizei über Besuchsgenehmigungen und verweigerte zahlreichen Personen die Besuchsgenehmigung?

17

Auf welcher Rechtsgrundlage verweigerte nach Kenntnis der Bundesregierung der BGS einer Münchner Rechtsanwältin am 30. Juli 1998 den Zutritt zu dem Asylsuchenden M. S., obwohl sie sowohl vom Verletzten als auch von seinem Bruder zur Vertretung beauftragt war und eine unterschriebene Vollmacht vorweisen konnte?

18

Welche Angaben kann die Bundesregierung über das Ausschalten der Telefonanlage des Freiberger Krankenhauses durch einen BGS-Beamten während einer spontanen Demonstration am 30. Juli 1998 vor dem Krankenhaus machen?

19

Auf welcher Rechtsgrundlage wurde nach Kenntnis der Bundesregierung einem Verwandten eines in der Dresdner Universitätsklinik liegenden Verletzten am 5. August 1998 eine Besuchserlaubnis für nur fünf Minuten erteilt?

20

Mit welcher Begründung wurde nach Kenntnis der Bundesregierung einem Mitarbeiter des Chemnitzer Ausländerbeauftragten am 4. August 1998 der Zutritt zu einer Verletzten verwehrt?

21

Welche Angaben kann die Bundesregierung über den Versuch des BGS machen, am 31. Juli 1998 drei verletzte Albaner aus dem Kosovo am Grenzübergang Zinnwald nach Tschechien abzuschieben, und worauf gründet die Verweigerung der tschechischen Behörden, zwei der Verletzten zurückzunehmen?

22

Kann die Bundesregierung bestätigen, daß auch am 21. August 1998 von tschechischer Seite ein Flüchtling zurückgewiesen wurde, und wenn ja, womit wurde dies begründet, und sind der Bundesregierung weitere Zurückweisungen von tschechischer Seite sowie ggf. die Begründungen hierfür bekannt?

23

Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die Abschiebung von zwei Verletzten Albanern aus dem Kosovo am 3. August 1998 schriftlich begründet, und wie lautete die Begründung?

Bonn, den 9. September 1998

Amke Dietert-Scheuer Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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