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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Auslieferungen in die Türkei (G-SIG: 13012726)

Auslieferungsanträge der Türkei, Zahl der ausgelieferten türkischen Staatsangehörigen, Berücksichtigung höchstrichterlicher Rechtsprechung im Auslieferungsverkehr

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium der Justiz

Datum

26.08.1997

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/837806. 08. 97

Auslieferungen in die Türkei

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS

Vorbemerkung

Am 17. März 1997 erklärte die Bundesregierung gegenüber dem OLG Brandenburg, daß sie „mit hoher Wahrscheinlichkeit" einem türkischen Ersuchen um Auslieferung eines Kurden nicht entsprechen könne, da dieser - so die Bundesregierung - „in der Türkei eine politische Verfolgung zu befürchten hätte".

Das in diesem Fall zuständige OLG Brandenburg hielt es für wahrscheinlich, daß der von der Auslieferung bedrohte Kurde im Falle seiner Überstellung „wegen seiner politischen Anschauungen sowie wegen seiner Abstammung verfolgt oder bestraft oder seine Lage aus einem dieser Gründe erschwert würde" (Aktenzeichen: 2 Ausl [A] 7/97).

Auch der in Artikel 14 des Europäischen Auslieferungsübereinkommens von 1957 normierte Spezialitätsgrundsatz - nach dem eine Person nach ihrer Überstellung nur aufgrund derjenigen Straftaten vor Gericht gestellt werden darf, die in der Auslieferungsbewilligung bezeichnet worden sind - reicht nach Ansicht des OLG Brandenburg nicht aus, um den Kurden in der Türkei vor politischer Verfolgung zu schützen. Hierbei bezog sich das OLG Brandenburg auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1983 sowie des OLG Celle aus dem Jahr 1984 (vgl. auch Eser/Lagodny/Wilkitzki, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, Rechtsprechungssammlung 1949 bis 1992, 2. Aufl. 1993).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

In wie vielen Fällen hat die Türkei seit der o. g. Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1983 wegen welcher Straftatbestände die Auslieferung türkischer Staatsangehöriger beantragt (bitte aufschlüsseln)?

2

In wie vielen Fällen ist einem derartigen Auslieferungsantrag entsprochen worden (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

3

In wie vielen Fällen sind solche Auslieferungsanträge aus welchen Gründen abgelehnt worden (bitte aufschlüsseln)?

4

Wie viele türkische Staatsangehörige sind seither tatsächlich an die Türkei ausgeliefert worden (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

5

In welchen Fällen hat die Bundesregierung seither einer Auslieferung in die Türkei aus welchen Gründen widersprochen (bitte aufschlüsseln)?

6

Inwiefern berücksichtigt die Bundesregierung die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die davon ausgeht, daß im Auslieferungsverkehr mit der Türkei die Gefahr politischer Verfolgung drohe?

7

Inwiefern berücksichtigt die Bundesregierung die Rechtsprechung des OLG Celle, das entschieden hat, daß insbesondere bei einer Auslieferung von Kurdinnen und Kurden der Spezialitätsgrundsatz keinen Schutz vor politischer Verfolgung nach einer Überstellung in die Türkei bieten könne?

8

Kann der Spezialitätsgrundsatz - nach Ansicht der Bundesregierung - im Auslieferungsverkehr mit der Türkei überhaupt noch einen Schutz vor politischer Verfolgung garantieren? Wenn nein, welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung aus dieser Feststellung zu ziehen?

Bonn, den 22. Juli 1997

Ulla Jelpke Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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