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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Umsetzung der Kinder- und Jugendarbeit nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (G-SIG: 13012728)

Stellenwert der Kinder- und Jugendarbeit

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

29.08.1997

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/839212. 08. 97

Umsetzung der Kinder- und Jugendarbeit nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz

der Abgeordneten Rita Grießhaber, Matthias Berninger und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

1990 hat der Deutsche Bundestag mit dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) verabschiedet. Mit dem Gesetz sind weitreichende Veränderungen gegenüber dem bis dahin gültigen Jugendwohlfahrtsgesetz vollzogen worden.

Das neue Kinder- und Jugendhilfegesetz versteht sich als ein Dienstleistungsgesetz. Dabei sollen Kinder und Jugendliche entsprechend ihrer Entwicklung unterstützt und gefördert werden.

In der Fachliteratur wird die Jugendarbeit gemeinhin als drittes Sozialisationsfeld, neben Elternhaus und anderen Institutionen, bezeichnet.

Die Jugendarbeit bildet damit einen wichtigen Schwerpunkt im Kinder- und Jugendhilfegesetz. Gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen sollen die Inhalte der Jugendarbeit bestimmt und gestaltet werden.

Geleistet wird die Jugendarbeit sowohl von (Jugend-) Verbänden, -Gruppen sowie anderen Initiativen. Auch Träger der öffentlichen Jugendhilfe werden hier in die Pflicht genommen.

Wir fragen deshalb die Bundesregierung:

Fragen14

1

Durch welche Maßnahmen trägt die Jugendarbeit dazu bei, die in § 1 KJHG genannten Schwerpunkte, nämlich die Förderung und Beratung von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien, umzusetzen?

2

Wie trägt die Jugendarbeit nach Einschätzung der Bundesregierung dazu bei, positive Lebensbedingungen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien zu schaffen?

3

Welche Bedeutung mißt die Bundesregierung der Vielfalt von Trägern unterschiedlicher Wertorientierung und der Vielfalt von Inhalten, Methoden und Arbeitsformen zu?

4

Wie werden nach Einschätzung der Bundesregierung in der Jugendarbeit die unterschiedlichen Bedürfnisse von Jungen und Mädchen berücksichtigt?

5

Inwieweit tragen geschlechtsspezifische Angebote der Jugendarbeit zur Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen bei?

6

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um die in § 11 KJHG geforderten Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen adäquat umzusetzen?

7

Wie werden die in § 11 Abs. 3 KJHG benannten Schwerpunkte von den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe nach Kenntnis der Bundesregierung gefördert?

9

Welchen Stellenwert mißt die Bundesregierung dem expandierenden Feld der Jugendinformationen bei?

10

Welche Bedeutung mißt die Bundesregierung den Jugendverbänden und Jugendringen im Hinblick auf die demokratische Kultur zu?

11

Wie werden die Jugendverbände und Jugendringe in die Lage versetzt, die für ihre Arbeit erforderliche soziale und organisatorische Infrastruktur zu schaffen?

12

Wie beurteilt die Bundesregierung die Umsetzung der Bestimmungen des § 74 Abs. 3 Nr. 5 KJHG, wonach bei der Förderung gleichartiger Maßnahmen der freien und öffentlichen Jugendhilfe die Grundsätze und Maßstäbe anzuwenden sind, die für die Finanzierung der Maßnahmen der öffentlichen Jugendhilfe gelten?

14

Wie beurteilt die Bundesregierung die übereinstimmende Einschätzung der freien Träger, daß bei Rückgang der öffentlichen Förderung und einem Anstieg der Eigenleistung gerade auch die Gefahr der Ausgrenzung sozial schwächerer Kinder und Jugendlicher, z. B. durch höhere Teilnehmerbeiträge, gegeben ist?

15

Welche Verbände, Gruppen, Initiativen sowie andere Träger der Jugendarbeit sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit Inkrafttreten des Kinder- und Jugendhilfegesetzes als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt worden?

16

Welche Bedeutung mißt die Bundesregierung der Zusammenarbeit der Träger der Jugendhilfe mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen zu, deren Tätigkeit sich auf die Lebenssituation junger Menschen und ihrer Familien auswirkt?

Bonn, den 12. August 1997

Rita Grießhaber Matthias Berninger Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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