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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Vermögensüberprüfung bei Arbeitslosenhilfe (G-SIG: 13012730)

Ablehnung von Arbeitslosenhilfe wegen vorhandenen verwertbaren Vermögens seit 1990, Anrechnungen und Datenabgleich, Einsparungen

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung

Datum

29.08.1997

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/839713. 08. 97

Vermögensüberprüfung bei Arbeitslosenhilfe

der Abgeordneten Dr. Heidi Knake-Werner und der Gruppe der PDS

Vorbemerkung

In Artikel 10 des Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes und anderer Gesetze (Drucksache 13/2746) war eine Regelung vorgesehen, nach der es der Bundesanstalt für Arbeit ermöglichen sollte, Angaben der Antragsteller auf Arbeitslosenhilfe über die Anzahl der von ihnen erteilten Anträge auf Befreiung von der Zinsbesteuerung durch das Bundesamt für Finanzen überprüfen zu lassen. Durch die „verbesserte Information" im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung sollten bei der Arbeitslosenhilfe Einsparungen in Höhe von 700 Mio. DM im Jahr erzielt werden. Im Haushaltsgesetz 1997 wird dann mit Einsparungen bei der Arbeitslosenhilfe durch „die verschärfte Vermögensüberprüfung" in Höhe von 900 Mio. DM gerechnet. Mit dem Jahressteuergesetz 1997 wurde eine entsprechende rechtliche Grundlage geschaffen, seit März 1997 führt die Bundesanstalt für Arbeit solche Vermögensüberprüfungen durch und bereitet einen automatischen Datenabgleich vor.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

a) Bei wie vielen Antragstellerinnen und Antragstellern auf Arbeitslosenhilfe wurde im Jahresdurchschnitt der Jahre 1990 bis 1996 die Bewilligung von Arbeitslosenhilfe abgelehnt, weil aufgrund vorhandenen verwertbaren Vermögens die erforderliche Bedürftigkeit nicht gegeben war (Angaben bitte getrennt nach Männern und Frauen sowie Bundesgebiet Ost und West)?

2

b) In welcher Höhe entstanden dadurch schätzungsweise Einsparungen bei der Arbeitslosenhilfe?

3

Bei wie vielen Empfängerinnen und Empfängern von Arbeitslosenhilfe wurde im Jahresdurchschnitt der Jahre 1990 bis 1996 verwertbares Vermögen auf die Arbeitslosenhilfe angerechnet (Angaben bitte getrennt nach Männern und Frauen sowie Bundesgebiet Ost und West)?

4

a) Wie hoch waren jeweils die durchschnittlichen Anrechnungsbeträge, bzw. wie hoch war das vorhandene verwertbare Vermögen der/des Arbeitslosen bzw. seiner unterhaltshaltspflichtigen Angehörigen?

5

b) Welche Einsparungen entstanden bei der Arbeitslosenhilfe durch die Anrechnung von Vermögen im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung jeweils in den Haushaltsjahren 1990 bis 1996?

6

Auf welche empirisch-statistischen Erkenntnisse stützte die Bundesregierung ihre Annahme, daß durch die Überprüfung der Zahl der Zinsfreistellungsaufträge bei Arbeitslosenhilfe - Berechtigten Ausgaben in Höhe von 700 Mio. DM einzusparen seien?

Von wie vielen Arbeitslosen, die Vermögen bei der Antragstellung verschwiegen, ging die Bundesregierung bei der Berechnung des Einsparvolumens aus?

Wie hoch war das jeweils unterstellte anrechenbare Vermögen?

7

Was veranlaßte die Bundesregierung, das voraussichtliche Einsparvolumen schließlich um 200 Mio. DM höher anzusetzen?

8

Wie wird seit Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelung von seiten der Bundesanstalt für Arbeit die Vermögensüberprüfung durchgeführt?

a) Wann ist mit einem automatischen Datenabgleich zwischen Bundesanstalt für Arbeit und Bundesamt für Finanzen für alle Neuantragsteller und wann für alle bereits bewilligten Anträge zu rechnen?

b) Bei wie vielen Antragstellern auf und Beziehern von Arbeitslosenhilfe wurden bis zum 1. August 1997 bereits die Angaben zum Vermögen überprüft (bitte getrennt nach Landesarbeitsämtern und Männern und Frauen angeben)?

9

Welchen qualitativen und quantitativen Erfolg hatten die bisherigen Überprüfungen?

a) Bei wie vielen Antragstellern auf und Beziehern von Arbeitslosenhilfe wurde bisher nicht angegebenes Vermögen ermittelt (bitte getrennt nach Landesarbeitsämtern und Männern und Frauen angeben)?

b) Bei wie vielen unterhaltspflichtigen Personen von Antragstellern auf und Beziehern von Arbeitslosenhilfe wurde bisher nicht angegebenes Vermögen ermittelt (bitte getrennt nach Landesarbeitsämtern und Männern und Frauen angeben)?

10

In wie vielen Fällen führte die Entdeckung von bisher nicht angegebenen Vermögen rechtskräftig

a) zu einer Aufhebung der Bewilligung der Arbeitslosenhilfe,

b) zu einer Anrechnung von Vermögen auf die Arbeitslosenhilfe (Angaben bitte getrennt nach Landesarbeitsamtsbezirken und Männern und Frauen)?

11

Wie hoch war pro Person das durchschnittlich entdeckte, bisher nicht angegebene Vermögen?

In welchem Umfang und zu welchen Anteilen handelte es sich hierbei um Geldvermögen und zu welchen Anteilen um Versicherungen?

12

a) In welcher Höhe entstanden bei der Arbeitslosenhilfe Einsparungen durch die verschärfte Vermögensüberprüfung bis zum 1. August 1997?

b) Wie beurteilt die Bundesregierung die weitere Entwicklung bis zum Jahresende, insbesondere die Frage, ob und ggf. warum nicht das Einsparziel von 900 Mio. DM erreicht werden wird?

Bonn, den 7. August 1997

Dr. Heidi Knake -Werner Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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