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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Anwendung und Inanspruchnahme der Änderungen im Arbeitsförderungsgesetz vom 1. April 1997 (I) (G-SIG: 13012731)

Anwendung der neuen Instrumente der Arbeitsförderung gem. Art. 11 Arbeitsförderungs-Reformgesetz, insbesondere Trainingsmaßnahmen, Eingliederungsverträge, ABM, Lohnkostenzuschüsse, getrennt nach Ost- und Westdeutschland

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung

Datum

29.08.1997

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/839813. 08. 97

Anwendung und Inanspruchnahme der Änderungen im Arbeitsförderungsgesetz vom 1. April 1997 (I)

der Abgeordneten Dr. Heidi Knake-Werner und der Gruppe der PDS

Vorbemerkung

In Artikel 11 des Gesetzes zur Reform der Arbeitsförderung (AFRG) wurde mit Wirkung vom 1. April 1997 eine Reihe neuer Instrumente im Arbeitsförderungsgesetz (AFG) geschaffen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Wie viele Arbeitslose haben seit dem 1. April 1997 monatlich an einer „Trainingsmaßnahme" (§ 53 a AFG) teilgenommen, und wie viele davon a) an einer Maßnahme nach § 53 a Abs. 3 Nr. 1, b) an einer Maßnahme nach § 53 a Abs. 3 Nr. 2, c) an einer Maßnahme nach § 53 a Abs. 3 Nr. 3 (Angaben bitte jeweils insgesamt und getrennt nach Männern und Frauen, für Ost- und Westdeutschland sowie Landesarbeitsamtsbezirke)?

2

a) Wie viele Anträge auf Förderungen im Rahmen eines Eingliederungsvertrages (§ 54 a AFG) wurden seit dem 1. April 1997 monatlich gestellt, und wie viele wurden bewilligt? b) Wie viele Arbeitslose waren jeweils am Monatsende im Rahmen eines Eingliederungsvertrages beschäftigt (Angaben bitte jeweils insgesamt und getrennt nach Männern und Frauen, für Ost- und Westdeutschland)?

3

In wie vielen Fällen wurden bisher Arbeitgebern im Rahmen von Eingliederungsverträgen Leistungen nach § 54 c AFG gewährt?

4

a) Wie viele Anträge auf Einstellungszuschüsse bei Neugründungen (§ 55 b AFG) wurden seit dem 1. April 1997 monatlich gestellt und wie viele bewilligt (Angaben bitte insgesamt und getrennt für Ost- und Westdeutschland)? b) Wie viele Arbeitslose sind in der Zeit seit dem 1. April 1997 aufgrund solcher Einstellungszuschüsse eingestellt worden (Angaben bitte insgesamt und getrennt nach Männern und Frauen in Ost- und Westdeutschland)?

5

Wie viele Anträge auf Bewilligung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) wurden seit dem 1. April 1997 monatlich gestellt, wie viele Anträge wurden für wie viele zu beschäftigende Personen bewilligt, und wie viele Maßnahmen mit wie vielen Personen wurden tatsächlich begonnen (Angaben bitte jeweils insgesamt und getrennt nach Männern und Frauen, für Ost- und Westdeutschland sowie Landesarbeitsamtsbezirke)?

6

Auf wie viele der seit dem 1. April 1997 gestellten ABM-Anträge und ABM-Bewilligungen wurde § 91 a AFG (Vergabe-ABM) angewendet und auf wie viele Anträge und Bewilligungen die Ausnahmeregelung nach § 91 a Abs. 1 Satz 2 AFG (bitte Angaben insgesamt und getrennt für Ost- und Westdeutschland)?

7

Welchen leistungsrechtlichen Status besaßen die seit dem 1. April 1997 in ABM vermittelten Arbeitslosen (vorheriger Bezug von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, andere Leistungen nach dem AFG und keine AFG-Leistung), und auf wie viele Personen trafen die Ausnahmetatbestände des § 93 Abs. 1 Satz 3 AFG zu (bitte Angaben insgesamt und getrennt für Ost- und Westdeutschland und nach Männern und Frauen)?

8

Wie viele Bewilligungen erfolgten auf der Grundlage von bis zu 100 % des Arbeitsentgeltes, weil das berücksichtigungsfähige Arbeitsentgelt 50 % der Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch unterschreitet (bitte Angaben insgesamt und getrennt für Ost- und Westdeutschland und nach Männern und Frauen)?

9

Wie viele Anträge auf Förderung mit Lohnkostenzuschüssen nach der neuen Regelung in § 249 h Abs. 4 b AFG wurden seit dem 1. April 1997 monatlich gestellt und wie viele bewilligt (Angaben bitte insgesamt, für Landesarbeitsamtsbezirke und aufgeschlüsselt nach Branchen sowie Größe des Betriebes - unter/über 10 Beschäftigte)?

10

Wie viele Personen wurden seit dem 1. April 1997 mit einer Förderung nach § 249 h Abs. 4 b AFG eingestellt (Angaben bitte insgesamt und getrennt nach Männern und Frauen)?

11

Auf welche Weise wurde bisher und wird zukünftig von seiten der Bundesanstalt für Arbeit sichergestellt, daß die Förderbedingungen nach § 249 h Abs. 4 b Satz 1 Nr. 2 AFG eingehalten werden?

12

Wie viele Bewilligungen von Lohnkostenzuschüssen nach § 249 h AFG wurden seit dem 1. April 1997 unter Anwendung von § 249 h Abs. 3 Satz 3 AFG und wie viele unter Anwendung von § 249 h Abs. 3 Satz 4 AFG ausgesprochen (Angaben bitte insgesamt und getrennt nach Landesarbeitsamtsbezirken)?

13

Wie verteilten sich seit dem 1. April 1997 die gestellten und die bewilligten Anträge auf Lohnkostenzuschüsse nach §§ 242 s und 249 h AFG auf die einzelnen förderungsfähigen Tätigkeitsbereiche (Angaben bitte insgesamt und für die einzelnen Landesarbeitsamtsbezirke)?

Bonn, den 7. August 1997

Dr. Heidi Knake-Werner Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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