Bedeutung der originären Arbeitslosenhilfe im System der sozialen Sicherung
der Abgeordneten Dr. Heidi Knake-Werner und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
Die Bezugsdauer der originären Arbeitslosenhilfe (Arbeitslosenhilfe nach fünfmonatiger beitragspflichtiger Beschäftigung oder gleichgestellter Zeit) ist seit dem 1. April 1994 auf zwölf Monate befristet. Eine völlige Abschaffung dieser Leistung scheiterte am Einspruch des Bundesrates.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Wie viele Anträge auf originäre Arbeitslosenhilfe wurden seit dem 1. April 1995 monatlich bewilligt (bitte getrennt nach Neuanträgen, Wiederbewilligungsanträgen, sonstigen Bewilligungen, Männern und Frauen jeweils für die Bundesrepublik Deutschland sowie Ost- und Westdeutschland angeben)?
Wie viele Bewilligungen entfielen jeweils auf Anträge aufgrund einer fünf- bis unter zwölfmonatigen beitragspflichtigen Beschäftigung, und wie viele auf Anträge aufgrund „gleichgestellter Zeiten" wie z. B. Referendariat, Wehrpflicht (bitte auch getrennt für Ost- und Westdeutschland und nach Männern und Frauen angeben)?
Wie viele Personen bezogen seit dem 1. Januar 1994 jeweils am Monatsende originäre Arbeitslosenhilfe (bitte getrennt nach Männern und Frauen jeweils für die Bundesrepublik Deutschland sowie Ost- und Westdeutschland angeben)?
Worauf führt die Bundesregierung den erneuten Anstieg der Bewilligungen und Empfängerzahlen seit dem 1. April 1995 zurück?
Bei wie vielen Personen endet der Bezug von originärer Arbeitslosenhilfe durch Erschöpfung des Leistungsanspruchs von zwölf Monaten seit dem 1. April 1994 jeweils im Jahresdurchschnitt (bitte getrennt nach Männern und Frauen jeweils für die Bundesrepublik Deutschland sowie Ost- und Westdeutschland angeben)?
Welche Mehrausgaben sind den Sozialhilfeträgern durch die Befristung der originären Arbeitslosenhilfe seit dem 1. April 1994 bis zum 1. August 1997 schätzungsweise entstanden?