Bedürftigkeitsabhängige Minderung des Zahlbetrages der Arbeitslosenhilfe
der Abgeordneten Dr. Heidi Knake-Werner und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
Die Sozialversicherungsbeiträge für die Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosenhilfe werden nur noch nach dem tatsächlichen Zahlbetrag der Arbeitslosenhilfe und nicht mehr nach dem Bemessungsentgelt berechnet. Der Zahlbetrag vermindert sich infolge der Anrechnung von Einkommen und Vermögen des/der Arbeitslosen und/oder seiner unterhaltspflichtigen Angehörigen. Im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Haushaltsgesetz 1997 ging die Bundesregierung davon aus, daß durch die gesetzliche Einsparung Einsparungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen im Rahmen der Arbeitslosenhilfe in Höhe von 600 Mio. DM zu erzielen sind.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
a) Wie viele Arbeitslose bezogen jeweils im Durchschnitt der Jahre 1990 bis 1996, insbesondere aber in 1996, Arbeitslosenhilfe, bei der der Zahlbetrag infolge der Bedürftigkeitsprüfung gemindert war (Angaben bitte getrennt nach Landesarbeitsamtsbezirken, ersatzweise nach West- und Ostdeutschland, und nach Geschlecht)?
b) In wie vielen Fällen handelte es sich hierbei um die Anrechnung von Einkommen aus einer kurzzeitigen Erwerbstätigkeit?
a) Wie hoch war jeweils im Durchschnitt der Jahre 1990 und 1996, insbesondere aber in 1996, die Minderung des Zahlbetrages pro Person (Angaben bitte getrennt nach Landesarbeitsamtsbezirken, ersatzweise nach West- und Ostdeutschland, und nach Geschlecht)?
b) In welchem Umfang handelt es sich hierbei um die Anrechnung von Einkommen aus einer kurzzeitigen Erwerbstätigkeit?
Seit wann verfügt die Bundesregierung über statistische Unterlagen über die Minderung der Zahlbeträge infolge der Bedürftigkeitsprüfung bei der Arbeitslosenhilfe?
Wie hoch beziffert sich die in den ersten acht Monaten des Jahres 1997 erzielte Einsparung bei der Arbeitslosenhilfe infolge der Neuberechnung der Sozialversicherungsbeiträge?
Wie beurteilt die Bundesregierung, ob und ggf. warum nicht das Einsparziel von 600 Mio. DM in 1997 erreicht werden kann?
Welche Auswirkungen qualitativer und quantitativer Art hat die Neuberechnung der Sozialversicherungsbeiträge für die Arbeitslosen insbesondere in rentenrechtlicher Hinsicht?