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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Rückzahlung von Sozialzuschlägen (G-SIG: 13013187)

Rückforderung von Sozialzuschlägen gem. Art. 40 Rentenüberleitungsgesetz, Anweisungen über Rückzahlungsforderungen bei BfA und LVA, Widerspruchs- und Klageverfahren

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung

Datum

17.04.1998

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/1030731.03. 98

Rückzahlung von Sozialzuschlägen

der Abgeordneten Petra Bläss, Heidemarie Lüth und der Gruppe der PDS

Vorbemerkung

Die Problematik der Rückzahlungsforderungen für überzahlte Beträge an Sozialzuschlägen (gemäß Artikel 40 Rentenüberleitungsgesetz) war auf Initiative der Gruppe der PDS in dieser Legislaturperiode mehrmals Gegenstand parlamentarischer Beratungen. Trotz zahlloser sozialer Härten bei den Betroffenen konnte kein genereller Stopp der Rückzahlungsbegehren erreicht werden. Im Juli 1996 und April 1997 erklärten drei Senate des Bundessozialgerichts in drei Urteilen diese Rückzahlungsforderungen für grundsätzlich nicht zulässig.

Mit Rundschreiben vom 15. Juli 1997 wurden die Leistungsabteilungen der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) aufgefordert, Rückzahlungsforderungen künftig differenziert zu behandeln.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen9

1

Wie viele Anspruchsberechtigte von Sozialzuschlägen in den neuen Bundesländern wurden hinsichtlich der Beachtung von weiterem Einkommen (zumeist des Ehepartners bzw. Ehepartnersin) bisher insgesamt überprüft, und wie viele stehen noch aus?

2

Von wie vielen Anspruchsberechtigten wurde eine Rückzahlung der Sozialzuschläge gefordert (bitte möglichst jährlich getrennte Angaben)?

3

Wie viele Rentnerinnen und Rentner sind dieser Aufforderung nachgekommen, und wie viele haben dagegen Widerspruch eingelegt und Klage beim Sozialgericht eingereicht?

4

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Landesversicherungsanstalten (LVA) ebenfalls eine Weisung für die modifizierte Behandlung von Rückzahlungsforderungen wie bei der BfA; wenn ja, seit wann?

5

Wie viele Anspruchsberechtigte wurden seit Juli 1997 nach der modifizierten Anweisung über Rückzahlungsforderungen behandelt (gegebenenfalls getrennt nach BfA und LVA)?

6

Welche Anteile nehmen dabei die in der Anweisung genannten Fallgruppen ein von

a) noch durchzuführenden Überprüfungen von Bestandsrenten,

b) überprüften Bestandsrenten mit noch nicht erteiltem Rückforderungsbescheid und

c) erteilten Rückforderungsbescheiden, zu denen Widerspruchs- und Klageverfahren laufen und die unterschiedliche Rückzahlungsstände haben (also: vollständige, ratenweise, keine - bitte getrennt ausweisen)?

7

Sind alle diese Fälle von den Rentenversicherungsträgern von Amts wegen aufgegriffen worden?

8

Für wie viele Rentnerinnen und Rentner wurde eine Aufhebung des Rückforderungsbescheids auch für die Vergangenheit zugelassen?

9

Wie wird verfahren, wenn Rentnerinnen und Rentner eine Überprüfung des Rückzahlungsbegehrens erst künftig verlangen?

Bonn, den 27. März 1998

Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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