BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Schutz vor biologischen Waffen (II): Neue Risiken und Perspektiven (G-SIG: 13013188)

Exporte A-, B- und C-Waffen-relevanten technischen Geräts in den Irak durch bundesdeutsche Unternehmen, Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen gem. § 39 ff AWG zur Aufdeckung von Verstößen wegen des Exportverbots gegen den Irak, Bewertungskriterien für B-Waffen-Exporte, Nutzung der Ergebnisse der VN-Inspektoren, Gefahr von Terroranschlägen mit biologischen Waffen, militärischer und ziviler B-Waffen-Schutz, Forschungsvorhaben und Programme, Verifikationsprotokoll 1999 zur B-Waffenkonvention

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft

Datum

28.04.1998

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/1030827. 03. 98

Schutz vor biologischen Waffen (Il): Neue Risiken und Perspektiven

der Abgeordneten Dr. Manuel Kiper, Angelika Beer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Nach der erneuten Zuspitzung des Konflikts zwischen UNO und dem Irak sind biologische Massenvernichtungswaffen wieder verstärkt in das Bewußtsein der Weltöffentlichkeit gerückt. Das 1972 getroffene und 1975 in Kraft getretene Übereinkommen zum Verbot von biologischen Waffen (Biological Weapons Convention, BWC) ist mittlerweile von 140 Vertragsstaaten ratifiziert worden. Diese Biowaffen-Konvention behandelt biologische Toxine, obwohl lediglich Produkte von Mikroorganismen, wie lebende Agenzien, und schafft damit eine einheitliche Regelung. Die BWC ist 1978 durch das Verbot der Umweltkriegsführung - unter anderem unter dem Eindruck der agent orange Einsätze in Vietnam - ergänzt worden. Auf einer Überprüfungskonferenz Ende 1996 in Genf haben sich die Unterzeichnerstaaten darauf geeinigt, bis spätestens zum Jahre 2001 ein verbindliches Dokument zur Stärkung der BWC zu schaffen. Denn solange keine ernsthafte Kontrolle des Übereinkommens erfolgen kann, dürfte seine Einhaltung kaum zu verwirklichen sein. Die von Boris Jelzin 1992 zugegebenen Verstöße der ehemaligen UdSSR gegen die BWC, die Berichte über das umfangreiche B-Waffen-Programm „Biopräparat" der UdSSR sowie die jüngsten Enthüllungen eines russischen Wissenschaftlers über die gentechnische Entwicklung neuartiger Krankheitserreger in der GUS lassen die Befürchtung über mögliche B-Waffen-Auseinandersetzungen im Zeitalter der Gentechnik real werden.

Problematisch ist, daß sich biologische Kampfstoffe sehr preiswert herstellen lassen; biologische Massenvernichtungswaffen gelten deshalb auch als „Atombombe des kleinen Mannes". Auch für den Irak wird ein umfangreiches B-Waffenprogramm angenommen. Durch die VN-Inspektoren wurde bekannt, daß dabei erhebliche Mengen an biologischen Kampfstoffen produziert worden waren. Unter anderem wurden drei der am meisten berüchtigten mikrobiellen B-Kampfstoffe in großen Mengen hergestellt: 8 500 Liter Anthrax (Milzbrand), 19 000 Liter Botulin (Lebensmittelgift) und 22 000 Liter Aflatoxin (ein Gift, das in hoher Dosis tödlich, in niedriger Dosis krebserregend wirkt). Angeblich sind diese Gifte vom Irak inzwischen vernichtet worden.

Bei der Überwachung auf Einhaltung der BWC verbleiben auch mit einem wirkungsvollen internationalen Kontrollregime erhebliche Mängel. Zunächst sind vor allem die Abgrenzungsprobleme zu nennen: Die BWC verbietet zwar die Entwicklung und Herstellung biologischer Waffen, läßt gleichzeitig aber die Erforschung zum Schutz vor biologischen Waffen ausdrücklich zu. Ebenso läßt sich eine Trennung von ziviler und militärischer Nutzung kaum erreichen; die entsprechenden Anlagen sind für beide Anwendungen ohne größere Modifikationen nutzbar. Vor diesem Hintergrund hatte eine Gruppe von Staaten („Australia Group") auf Initiative von Australien 1992 eine Empfehlung formuliert („Proposed List of Dual-use Biological Equipment"), die Laborapparaturen wie Zentrifugen, Fermenter, Gefriertrocknungsanlagen etc. entsprechend besonderen Merkmale (meist die Mengenkapazität) der Exportkontrolle unterwirft.

Der Grundgedanke ist dabei, daß großangelegte staatliche B-Waffenprogramme sehr wohl den Einsatz spezieller Apparaturen und Materialien erfordern. Dies gilt besonders für die Erzeugung genmanipulierter Keime und deren Toxine. Kleinere, nichtsdestotrotz tödlich wirkende Mengen scheinen jedoch selbst für Privatpersonen realisierbar zu sein, was eine Kontrolle zusätzlich erschwert. So wird zunehmend befürchtet, daß auch terroristische Gruppierungen biologische Kampfstoffe einsetzen können: Der Giftgasanschlag der japanischen Geheimsekte „Aum Shinrikyo" in der Tokyoter U-Bahn 1995 und der Verdacht Anfang 1998, daß ein US-Rechtsextremist biologische Kampfstoffe herstellen würde, läßt Terroranschläge mit biologischen Waffen zunehmend möglich erscheinen. Vor dem Hintergrund derartiger Gefahren hat der US-Kongreß 1996 den „Defense Against Weapons of Mass Destruction Act" verabschiedet, um Terroranschläge in den USA besser zu verhindern und lokale Behörden darin zu unterrichten, wie sie sich auf den Ernstfall vorbereiten könnten.

Am 27. Januar haben die USA ihre Haltung in der Frage eines Verifikationsprotokolls zur B-Waffenkonvention verändert und unterstützen ein derartiges Protokoll inzwischen. Die Europäische Union hat ihre Position ebenso modifiziert. Dabei gibt es aber immer noch Differenzen zur US-Position. In der Gemeinsamen Position der EU vom 4. März 1998 wird das Ziel formuliert, die Verhandlungen der Ad-hoc-Gruppe der BWC-Mitgliedstaaten noch in diesem Jahr zu einem Ende zu bringen, um ein Verifikationsprotokoll 1999 zur Unterschrift auslegen zu können. Auf der 10. Sitzung der BWC-Ad-hoc-Gruppe (AHG) vom 9. bis 13. März 1998 hat die EU ihre Position vorgetragen, ohne daß eine Einigung über diese Punkte innerhalb der AHG erzielt werden konnte.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen41

1

In welchem Umfang wurde nach Kenntnis der Bundesregierung von bundesdeutschen Unternehmen a) von 1980 bis 1991 und b) seit 1991 A-, B- oder C-Waffen-relevantes technisches Gerät oder Dienstleistungen in den Irak bzw. mit „Endverbleibsland" Irak exportiert?

Um welche Ausfuhren handelte es sich dabei, wie viele Anträge wurden in diesem Zusammenhang an das Bundesamt für Außenwirtschaft gestellt, und in welchem Umfang wurden für diese Exporte Hermes-Bürgschaften gewährt?

2

In welcher Höhe stehen nach Kenntnis der Bundesregierung noch Zahlungen des Irak an bundesdeutsche Unternehmen aus, und in welcher Höhe sind diese durch Hermes-Bürgschaften gesichert?

3

In welchen Fällen und zu welchem Zeitpunkt war es vor 1991 aus Sicht der Bundesregierung im Interesse der Bundesrepublik Deutschland, Exporte in den Irak zu erlauben, und um welche Art von Waren oder Dienstleistungen handelte es sich?

4

Sind im Sinne von Frage 3 auch Waren oder Verfahren exportiert worden, die aus Forschungsprojekten oder Förderprogrammen hervorgegangen sind, die vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie und/oder dem Bundesministerium für Gesundheit bzw. dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) finanziert wurden?

Wenn ja, welche?

5

Wie viele Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen gemäß § 39 ff. AWG gab es seit 1992 -jeweils aufgeschlüsselt nach Jahren - insgesamt, und wie viele führten zu Verfahrenseröffnungen gegen Unternehmen

a) aus der Bundesrepublik Deutschland und

b) aus dem Ausland?

6

Wie viele dieser Maßnahmen gab es hinsichtlich der Aufdekkung von Verstößen gegen das Exportverbot gegen den Irak, und welche Erfolge hatten diese bei entsprechenden Ermittlungen und Gerichtsverfahren gegen Unternehmen?

7

Zu welchen gerichtsverwertbaren Ergebnissen führten gegen die Proliferation von Technologien zu Massenvernichtungswaffen gerichtete Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung nach § 3 des G10-Gesetzes, und welche Erfolge bei der Verhinderung von Proliferationstatbeständen gab es dabei in bezug auf Exporte an den Irak?

8

Aus welchem Grund wurde das ABC-Referat im BMVg aufgelöst?

Warum ist die Abteilung für medizinischen B-Waffen-Schutz im BMVg geschlossen worden?

Welche anderen Abteilungen und speziellen Einrichtungen nehmen jetzt die Aufgaben dieser Abteilung wahr?

9

Welche für Entwicklung, Produktion, Lagerung oder den Einsatz von B-Waffen nutzbaren Materialien oder Know-how wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von bundesdeutschen Unternehmen a) vor 1991 und b) nach 1991 an den Irak geliefert?

10

Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus der Ansicht von K. C. B., frühere Vize-Direktorin der US-amerikanischen Abrüstungsbehörde, daß sich ein größeres Arsenal biologischer Waffen mittels Gerät im Wert von nur 15 000 US-Dollar (rund 25 000 DM) in einem Raum von etwa fünf mal fünf Metern herstellen ließe?

11

Welche technischen Spezifikationen deutscher Exporte in den Irak (Fermentergröße, spezifische Laborapparaturen, Dekontaminierungseinrichtungen, spezielle Sicherheitseinrichtungen - BL3 oder höher - Abfalleinrichtungen u. a. nach Maßgabe der „Australia Group") könnten nach Ansicht der Bundesregierung auf einen Einsatz in der B-Waffen-Produktion hindeuten?

12

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung im Irak Produktionsanlagen für Medienkomponenten (Hefeextrakt, Trypton, etc.) zur Herstellung von Nährmedien für Bakterien, die das irakische B-Waffenprogramm ausreichend versorgen können?

Wenn nein, fielen bzw. fallen entsprechende Lieferungen aus der Bundesrepublik Deutschland in den Irak unter das Exportverbot?

13

Ist vor diesem Hintergrund eine Unterscheidung ziviler und militärischer Nutzung von gen-/biotechnischen Einrichtungen - eventuell aufgrund des Vorhandenseins bestimmter präparativer Aufreinigungstechniken etc. - überhaupt möglich?

14

Inwieweit wird bei der Ausführung des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) bei den genannten Technologien zwischen militärischer, doppelter („dual-use") und ziviler Nutzbarkeit von Exporten differenziert oder unterliegt jeder bundesdeutsche Export entsprechender Materialien in den Irak dem AWG, und betrifft dies insbesondere auch medizinisch-technische Lieferungen im Zuge humanitärer Hilfeleistungen?

15

Geht die Bundesregierung davon aus, daß im irakischen B-Waffenprogramm gentechnisch manipulierte Erreger erzeugt/eingesetzt oder nur natürliche pathogene Organismen genutzt werden?

16

Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus der Befürchtung von J. M., ehemaliger Leiter der militärischen Impfstoffentwicklung in Großbritannien, daß der Irak gentechnisch modifizierte Anthrax-Stämme (eventuell russischer Herkunft) besitzen könnte, die zusätzliche Gifte (Cereolysine) synthethestisieren oder bis zu sechs verschiedene Antibiotika-Resistenzen tragen?

17

Auf welche Weise hat die Bundesregierung die Arbeit der VN-Inspektoren im Irak unterstützt, und welche spezifischen Informationen hat die Bundesregierung dabei gewonnen?

18

In welchem Umfang hat die Bundesregierung die nach 1991 gesammelten Ergebnisse der VN-Inspektoren im Irak genutzt, um Hinweisen auf Lieferungen nachzugehen, die für Entwicklung, Produktion oder Einsatz von B-Waffen nutzbar sind, und in welchen konkreten Fällen - aufgegliedert nach Jahr, Firma, Art der Lieferung und möglichem Anwendungszweck - kam es dadurch zu Ermittlungen?

19

Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund von Frage 10 die Gefahr, daß auch in Deutschland und Europa zukünftig mit B-Waffen-Anschlägen durch Terroristen gerechnet werden muß?

20

Welche Vorsichtsmaßnahmen und Auflagen existieren gegenwärtig, um innerhalb Europas und der Bundesrepublik Deutschland den mißbräuchlichen, kommerziellen Erwerb von B-Waffen-fähigen Agenzien zu verhindern?

21

Treffen Informationen zu, nach denen vor dem Hintergrund des Sarin-Anschlags in der Tokyoter U-Bahn im März 1995 unter Federführung des Bundesministeriums des Innern die Einrichtung einer speziellen Arbeitsgruppe diskutiert worden ist, die sich mit Fragen der Bedrohung durch B- und C-Waffen beschäftigen sollte?

Zu welchem Ergebnis haben diese Aktivitäten geführt?

22

Welche Planung und Maßnahmen wurden seitens der Bundesregierung ergriffen, um auf die Anwendung von B- und C-Waffen durch terroristische Täter im Inland vorbereitet zu sein bzw. zu reagieren, insbesondere: welche Form von Koordination zwischen den beteiligten Behörden gibt es, und um welche Behörden handelt es sich?

23

Welche militärischen Defizite sieht die Bundesregierung im Bereich B-Waffen-Schutz?

24

Welche zivilen Defizite sieht die Bundesregierung im Bereich B-Waffen-Schutz?

25

Welche Forschungsvorhaben zum B-Waffen-Schutz werden gegenwärtig a) aus den Mitteln des BMVg und b) aus dem Haushalt anderer Ministerien - wenn ja: welcher - finanziert?

Welche dieser Vorhaben werden in Kooperation mit verbündeten Staaten durchgeführt?

Welche Staaten sind an welchen Forschungsvorhaben im Bereich B-Waffen-Schutz beteiligt?

26

Welche Mittel wurden 1996 und 1997 für die medizinischen B-Waffen-Schutz-Forschung und -Entwicklung jeweils bereitgestellt vor dem Hintergrund der Tatsache, daß die öffentlichen Aufwendungen hierfür im Zeitraum von 1989 (9,3 Mio. DM) bis 1995 (3 Mio. DM) kontinuierlich abgenommen haben?

27

Welche militärischen Beschaffungsprogramme aus Mitteln des BMVg plant die Bundesregierung mittelfristig im Bereich B-Waffen-Schutz?

28

Welche Programme existieren im Bereich des zivilen B-Waffen-Schutzes?

Welchen Umfang haben diese Programme und von wem werden sie finanziert?

Welche zivilen Programme werden in Kooperation mit anderen Staaten durchgeführt?

29

Welche Schwerpunkte des B-Waffen-Schutzes verfolgt die Bundesregierung, und welche gentechnischen Forschungsprojekte sind diesbezüglich bereits abgeschlossen worden bzw. gegenwärtig noch in der Förderung?

30

Welche Forschungsprojekte hat die Bundesregierung bislang in Hinblick auf den Schutz gegen Milzbranderreger abgeschlossen, welche Forschungsprojekte hat sie in Auftrag gegeben, und wie beurteilt die Bundesregierung den möglichen Schutz von Bundeswehrangehörigen wie der Zivilbevölkerung gegen genmanipulierte, antibiotikaresistente Anthrax-Bakterien, wie sie z. B. von A. P. in Obolensk bei Moskau entwickelt und möglicherweise an den Irak geliefert worden sein sollen?

31

Setzt die Bundesregierung bei der Einhaltung der BWC eher auf Mittel der Exportkontrolle oder darauf, daß über Transparenz und gegenseitige Kontrolle eine Stärkung der BWC erreicht wird?

32

Welchen Stellenwert hat für die Bundesregierung der B-Waffen-Schutz, und wie verhält sich die Bundesregierung zu der Kritik, daß die deutsche Delegation für die jüngsten Genfer Überprüfungskonferenzen der BWC, beispielsweise im Vergleich mit den USA, als relativ niedrigrangig eingestuft wurde?

33

Wie beurteilt die Bundesregierung abschließend die Chancen, die Bedrohung durch B-Waffen, sei es innerhalb eines Staates (Terrorismus) oder überstaatlich (im Kriegsfall), wirksam einzudämmen?

34

Hält die Bundesregierung zur Erreichung des Ziels der Fertigstellung eines Verifikationsprotokolls zusätzliche Tagungstermine der Ad-hoc-Gruppe über die gegenwärtig geplanten hinaus für sinnvoll und notwendig?

Wenn ja, in welchem Umfang?

35

Welche Haltung vertritt die Bundesregierung in der Frage eines Treffens von hochrangingen politischen Repräsentanten, um die Verhandlungen der Ad-hoc-Gruppe voranzubringen, wie es von der australischen Regierung am 2. März 1998 vorgeschlagen wurde?

36

Unterstützt die Bundesregierung den australischen Vorschlag, den Vorsitzenden der Verhandlungen der Ad-hoc-Gruppe, Tibot Toth, schon jetzt mit der Formulierung eines Entwurfs eines Verifikationsprotokolls zu beauftragen?

Wie begründet die Bundesregierung ihre Haltung?

37

Welche unterschiedlichen Sichtweisen hinsichtlich a) des Verhandlungszeitraums, b) der Frage der Deklarationen, c) der Nichtverdachtsbesuche, d) der Frage der Verdachtsinspektionen, e) der Frage von Ad-hoc-Inspektionen, f) der Frage der Größe und der Vollmachten der künftigen B-Waffenkontrollorganisation gab es innerhalb der Europäischen Union?

38

Welche Haltung hat die Bundesregierung in diesen Fragen während der Verhandlungen über die gemeinsame Position vertreten?

39

Welche Haltung vertritt die Bundesregierung in der Frage von Maßnahmen die unter Artikel X der BWC fallen?

Welche konkreten Maßnahmen sollten nach Auffassung der Bundesregierung in das künftige Verifikationsprotokoll aufgenommen werden?

40

Wie viele bundesdeutsche Unternehmen werden nach dem bisherigen Stand der Verhandlungen in Genf von Inspektionen und Deklarationen betroffen sein?

41

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher getroffen, um die von Inspektionen möglicherweise betroffenen bundesdeutschen Unternehmen in die Meinungsbildung in Bonn und in Genf miteinzubeziehen?

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung in Zukunft in dieser Hinsicht?

Bonn, den 25. März 1998

Dr. Manuel Kiper Angelika Beer Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen