Nigeria und Asylbewerber aus Nigeria
des Abgeordneten Dr. Helmut Lippelt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen28
Wie weit ist nach Erkenntnissen der Bundesregierung das 1995 von Staatschef General Abacha angekündigte Demokratisierungsprogramm fortgeschritten?
Inwieweit folgte die Wiederzulassung von Parteien demokratischen Prinzipien, bzw. in welcher Form wurde gegen diese verstoßen?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Erfolg bzw. die Wirkungen der Wirtschaftssanktionen gegen Nigeria in bezug auf den Demokratisierungsprozeß? Unter welchen Voraussetzungen hält die Bundesregierung die Fortsetzung der Sanktionen für erforderlich/nicht erforderlich?
Trifft es zu, daß der deutsche Botschafter Mitglied des nigerianischen „Vision 2010-Committees" war oder ist? Wenn ja, seit wann?
Wer hat ihn in das Committee gewählt/berufen, und geschah dies mit Einverständnis der Bundesregierung?
Welche Ziele verfolgt das „Vision 2010-Committee"?
Welches Interesse vertritt die Bundesregierung und welche Interessen der deutschen Wirtschaft vertritt die Bundesregierung durch ihren Botschafter in diesem Committee?
Welche weiteren Mitglieder hat das Committee? Sind darunter Botschafter anderer Staaten? Welche deutschen Firmen sind darunter?
Was ist der Deutschen Botschaft in Nigeria darüber bekannt, auf welche Weise nigerianische Menschenrechtsorganisationen in ihren Aktionsmöglichkeiten eingeschränkt werden?
Was ist der Deutschen Botschaft in Nigeria darüber bekannt, auf welche Weise internationale Menschenrechtsorganisationen in Nigeria in der Verfolgung ihrer Ziele eingeschränkt werden?
Wie viele Menschen aus Nigeria haben in der Bundesrepublik Deutschland einen Antrag auf Anerkennung von politischem Asyl gestellt im 2. Halbjahr 1996, im 1. Halbjahr 1997, im 2. Halbjahr 1997, und wie hoch lag in diesem Zeitraum die Anerkennungsquote der nigerianischen Asylbewerber?
Worin bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung die unterschiedlichen Einschätzungen über die Lage in Nigeria von Gruppen wie Amnesty International, UNHCR oder Afrika Institut einerseits und von den in Nigeria aktiven Menschenrechtsorganisationen andererseits über die für eine spätere Verfolgung abgelehnter Asylbewerber politisch relevanten Punkte? Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die Deutsche Botschaft in Lagos im Fall von Eheschließungen zwischen Deutschen und von Abschiebung aus Deutschland bedrohten Nigerianern einen hohen Anteil ge- oder verfälschter Dokumente festgestellt hat? Um wie viele Fälle (von Personen) von insgesamt wie vielen Eheschließungen in den vergangenen 5 Jahren handelt es sich?
Auf welche Weise hat die Botschaft solche Fälschungen festgestellt?
Hat der Bundesminister des Auswärtigen zu dem Brief des Präsidenten des afrikanischen Menschenrechtsnetzwerks „Afronet" und Sprechers der „United Action for Democracy" vom 19. Dezember 1997 Stellung genommen? Hat die Bundesregierung Äußerungen des asyl- und abschieberelevanten Lageberichts vom Juli 1997 korrigiert, die vom Bundesminister des Auswärtigen als unzureichend oder irreführend bezeichnet wurden?
Wie beurteilt die Bundesregierung gegenwärtig die Situation der Menschenrechte in Nigeria?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob die im Zusammenhang mit der Anti-Abacha-Demonstration am 3. März in Lagos zusammen mit dem Präsidenten des oben genannten afrikanischen Menschenrechtsnetzwerks verhafteten und gegen Kaution freigelassenen 37 Teilnehmer des Protestmarsches sich frei bewegen und ihre demokratischen Rechte wahrnehmen können? Wenn ja, welche Erkenntnisse hat sie?
Auf welche Weise und in welcher Ausführlichkeit berücksichtigt die Bundesregierung bei der Abfassung ihrer Berichte über die asyl- und abschiebungsrelevante Situation in Nigeria den umfangreichen jährlich veröffentlichten „Nigeria Country Report on Human Rights Practices" des US Department of State?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Art und Weise, wie die Nigerianische Botschaft in Bonn eine Opposition von nigerianischen Asylbewerbern zum nigerianischen Regime zur Kenntnis nimmt?
Gaben oder geben deutsche Ordnungsbehörden diesbezügliche Kenntnisse, z. B. über Publikationen oder Demonstrationen, an die Nigerianische Botschaft weiter?
Hat die Bundesregierung gegen Bespitzelungen von Nigerianern, wie sie von Amnesty International am Beispiel von Demonstrationen bekanntgemacht wurden, bei der nigerianischen Botschaft Einspruch erhoben? Wenn nein, aus welchen Überlegungen oder Einsichten hat sie das nicht getan? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Hat das Bundesamt für die Anerkennung Ausländischer Flüchtlinge sich bei der Beurteilung der Herkunft nigerianischer Flüchtlinge bisher der Lingua-Methode oder der Eqvator-Methode der Sprachanalyse von Asylbewerbern bedient?
Wenn ja, in wie vielen Fällen, für welche Sprachgruppen und mit welchen Ergebnissen für die Anerkennung oder Nichtanerkennung von nigerianischen Asylbewerbern als Asylberechtigte?
Hat das Bundesamt für die Anerkennung Ausländischer Flüchtlinge sich bei der Beurteilung der Herkunft von Flüchtlingen aus anderen Staaten bisher der Lingua-Methode oder der Eqvator-Methode der Sprachanalyse von Asylbewerbern bedient?
Wenn ja, in wie vielen Fällen, für welche Sprachgruppen und aus welchen Staaten und mit welchen Ergebnissen für die Anerkennung oder Nichtanerkennung als Asylberechtigte?
Was ist der Bundesregierung über die Verwendung dieser Methoden in der Schweiz, Schweden und anderen Staaten bekannt? Liegen ihr Untersuchungen oder Forschungsergebnisse irgendeiner Art zu diesen Methoden vor?
Ist beabsichtigt, diese Methoden in Zukunft zu verwenden und weiterzuentwickeln?
Wurden bereits Haushaltsmittel für die Anwendung/ Weiterentwicklung der Lingua- und der Eqvator-Methode zur Sprachanalyse bereitgestellt? Wenn ja, aus welchem Haushalt, und in welcher Höhe? Wenn nein, ist solches geplant?