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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Versagen von Transportbehältern für abgebrannte Brennelemente bei Sicherheitsüberprüfungen (G-SIG: 13013199)

Zulassungstests für in Deutschland benutzte Transportbehälter für abgebrannte Brennelemente, Art der benutzten Behälter, Einsatz von NTL-11-Behältern, Zuständigkeit für Zulassung und Überprüfung von Sicherheitsnachweisen

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

07.05.1998

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/1040909. 04. 98

Versagen von Transportbehältern für abgebrannte Brennelemente bei Sicherheitsüberprüfungen

der Abgeordneten Ursula Schönberger, Simone Probst und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Nach einer Presseerklärung des Energieministeriums in Schleswig-Holstein vom 17. März 1998 wurden die Transporte abgebrannter Brennelemente aus dem Atomkraftwerk Krümmel zur Wiederaufarbeitung in Sellafield bis auf weiteres ausgesetzt. Als Grund wurden ein fehlgeschlagener Fallversuch mit einem Modell des für die Transporte vorgesehenen Behältertyps NTL-11 angegeben. Bei dem betreffenden Sicherheitstest waren am 13. Februar 1998 nach einem Fall aus 9 m Höhe die Schrauben des Deckelstoßdämpfers abgerissen. Der nachfolgenden Presseberichterstattung (die tageszeitung, 1. April 1998) war zu entnehmen, daß der betreffende Behältertyp sogar bei zwei weiteren Falltests des Herstellers versagt hatte, so daß weitere geplante Testschritte abgebrochen werden mußten.

Die Ereignisse wecken grundlegende Zweifel an der Sicherheit von Transportbehältern für abgebrannte Brennelemente und an deren Sicherheitsnachweisen, bei denen immer häufiger auf reale Tests verzichtet wird, um diese durch kostengünstigere Computersimulationen zu ersetzen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Mit welchen der 23 in der Bundesrepublik Deutschland (lt. Drucksache 13/8261) zugelassenen Behältern wurden als Voraussetzung für die Zulassung Tests in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt (bitte Art der Tests für die jeweiligen Behälter aufschlüsseln)?

2

Mit welchen der 23 in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Behältern wurden als Voraussetzung für die Zulassung Tests in anderen Ländern durchgeführt (bitte Art der Tests und durchführende Organisationen für die jeweiligen Behälter aufschlüsseln)?

3

Mit welchen der 23 in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Behältern wurden keinerlei Test durchgeführt? Auf welcher Grundlage wurde die Zulassung in diesen Fällen erteilt (Bezugnahme auf frühere ähnliche Nachweise, Berechnungen etc. - bitte jeweils aufschlüsseln)?

4

Welche deutschen Atomkraftwerke verwenden nach Kenntnis der Bundesregierung, welche Behälter für Transporte nach a) Sellafield, b) La Hague zur Wiederaufarbeitung (bitte nach den einzelnen Atomkraftwerke und nach den Zielorten aufschlüsseln, bei der Beantwortung bitte die Transporte der letzten drei Jahre berücksichtigen)?

5

Wie häufig kamen in den letzten drei Jahren dabei NTL-11-Behälter zum Einsatz?

6

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Grund der plötzlich anberaumten praktischen Tests mit dem Behältertyp NTL-11 nach einer bisherigen Einsatzzeit von ca. 15 Jahren?

7

Welche Tests wurden mit dem NTL-11 unter welchen Randbedingungen durchgeführt, und was waren die Auswirkungen/Ergebnisse dieser Tests (bitte auch auf Dichtheitsprüfungen eingehen)?

8

Wurden innerhalb der letzten zwölf Monate weitere der 23 in der Bundesrepublik Deutschland zum Transport von abgebrannten Brennelementen zugelassenen Behälter getestet? Wenn ja, welche Behälter wurden von welcher Organisation welchen Tests unterzogen, und haben die jeweiligen Behälter die Tests ohne Schaden zu nehmen überstanden?

9

Welche Behörden waren/sind in der Bundesrepublik Deutschland Deutschland in welcher Form an der Zulassung/Zustimmung für den Einsatz von nicht in der Bundesrepublik Deutschland hergestellten Typ-B-Behältern beteiligt?

10

Wie erklärt sich die Bundesregierung, daß die der französischen Sicherheitsbehörde aufgefallenen Lücken im Sicherheitsnachweis für die Behältertypen NTL-11 von bundesdeutschen Behörden nicht festgestellt wurden, obwohl die Behälter seit mehr als 15 Jahren in der Bundesrepublik Deutschland im Einsatz sind und in den letzten zwei Jahren auch Erneuerungen ihrer Zulassung erhalten haben?

11

Liegen der Bundesregierung Informationen über weitere Lükken im Sicherheitsnachweis von weiteren Transportbehältern für Brennelemente vor? Wenn ja, um welche Lücken handelt es sich?

12

Gedenkt die Bundesregierung aufgrund der Versuchsergebnisse für den NTL-11 die Sicherheitsnachweise für alle anderen in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Transportbehälter von den zuständigen Behörden überprüfen zu lassen? Wenn ja, wann werden die zuständigen Behörden damit beginnen? Wenn nein, warum wird dieses für nicht notwendig erachtet?

Bonn, den 8. April 1998

Ursula Schönberger Simone Probst Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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