Ausreisebescheide für bosnische Kriegsflüchtlinge mit zusätzlichem kroatischem Paß
des Abgeordneten Albert Schmidt (Hitzhofen) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Konferenz der Länderinnenminister hat am 9. Februar 1994 beschlossen, daß „Bürgerkriegsflüchtlinge aus den befriedeten Teilen Kroatiens" ab dem 1. Januar 1995 die Bundesrepublik Deutschland verlassen müssen, weil eine Rückkehr in ihre Heimat nunmehr möglich und zumutbar sei.
In diesen Tagen haben daher viele dieser Flüchtlingsfamilien mit kroatischem Paß im Vollzug des Ausländergesetzes Bescheide erhalten, wonach sie die Bundesrepublik Deutschland verlassen müssen (Einzelpersonen spätestens bis 15. April 1995, Familien bis spätestens 15. Juni, Familien mit Schulkindern bis spätestens 31. Juli 1995); andernfalls wird ihnen die Abschiebung angedroht. In diesem Falle dürften sie die Bundesrepublik Deutschland nicht wieder betreten. In Petitionen an die jeweiligen Länderparlamente setzen sich vielerorts deutsche Mitbürgerinnen und Mitbürger für eine weitere Duldung dieser Menschen ein, leider meist erfolglos.
Besonders tragisch ist der Umstand, daß von den Bescheiden zur Ausreise offenbar auch alle Bosnier kroatischer Volkszugehörigkeit betroffen sind, die zusätzlich zu ihren bosnischen Pässen auf der Flucht über Kroatien dort auch kroatische Pässe erhalten haben, weil sie sich dort mehr oder weniger lange aufhalten mußten, dabei registriert wurden und so ohne ihr Zutun gleichsam als Kroaten „vereinnahmt" wurden. Dieser Umstand wird dem betroffenen Personenkreis nun zur Falle und zum Verhängnis, weil sich der Beschluß der Länderinnenminister vom 9. Februar 1994 offenbar auch auf diese Doppelstaatler bezieht.
Das bedeutet konkret, daß auch Menschen, deren Heimat und Lebensmittelpunkt in Bosnien-Herzegowina, d. h. in jetzigem Kriegsgebiet (z. B. im Gebiet um Doboj, Maglai und Tesanj) lag, ab sofort Deutschland verlassen müssen, weil sie Bosnier kroatischer Volkszugehörigkeit mit beiden Pässen sind. Sie können aber wegen der Fortdauer des Krieges in ihrer Heimat tatsächlich nicht nach Hause zurückkehren und müßten versuchen, irgendwo und irgendwie in Kroatien unterzukommen, wo sie jedoch fremd, ohne soziale Bindungen und nicht zu Hause sind.
Kroatien ist ein im Vergleich zur Bundesrepublik Deutschland sehr kleines, mit etwa 500 000 Kriegsflüchtlingen überfülltes Land, wo mit der Kraijna ein Drittel der Fläche von Serben beherrscht wird. Für die meisten kroatischen Bosnier, die jetzt zur Ausreise gezwungen werden, bliebe wohl daher in Kroatien nur der Aufenthalt in Flüchtlingslagern, z. B. in maroden Eisenbahnwaggons der ehemaligen DDR — eine Perspektive des Elends und der Arbeitslosigkeit, ohne Aussicht auf baldige Änderung bzw. Rückkehr in ihre wirkliche Heimat. Obendrein müßten die Männer u. U. mit ihrer Einberufung zum Militär mit allen denkbaren Konsequenzen rechnen. Überdies würde besonders in der Kraijna nach der Aufkündigung des Blauhelm-Mandats die Gefahr erneuter kriegerischer Auseinandersetzungen entstehen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Fragen7
Wie viele Bosnier kroatischer Volkszugehörigkeit mit doppelter Staatsbürgerschaft sind in den einzelnen Bundesländern von dem Beschluß der Länderinnenminister vom 9. Februar 1994 betroffen und wurden bzw. werden nun zur Ausreise aufgefordert?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß diese Menschen derzeit nicht in ihre zerstörte, umkämpfte oder serbisch besetzte Heimat in Bosnien zurückkehren können?
Ist der Bundesregierung bewußt, daß diese Menschen somit nach der kriegsbedingten Flucht aus ihrer Heimat und nach dem Aufbau einer selbständigen Existenz und geglückter sozialer Integration in Deutschland nunmehr ein zweites Mal vertrieben werden, diesmal aus ihrer vorläufigen „neuen Heimat" und auf Veranlassung deutscher Behörden?
Hält die Bundesregierung ein solches Vorgehen für gerechtfertigt, human und menschenrechtlich vertretbar?
Welche Schritte wird die Bundesregierung den zuständigen Länderinnenministern vorschlagen, um diese Entwicklung zu verhindern?
Wird der Bundesminister des Innern sein Einvernehmen für eine weitere Duldung des Aufenthalts dieser Menschen in Deutschland erteilen, damit sie die weitere Entwicklung in ihrer tatsächlichen Heimat Bosnien abwarten und nach erfolgter Friedensregelung dorthin zurückkehren können?
Gibt es zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Kroatien eine Vereinbarung, wonach Kroatien für die Übernahme solcher bosnisch-kroatischen Flüchtlinge aus Deutschland Zahlungen erhält?
Wenn ja, in welchem Umfang?