Kriminelle „schwarze Schafe" bei Bundeskriminalamt und Bundesgrenzschutz
des Abgeordneten Manfred Such und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Innenministerkonferenz (IMK) hat auf ihrer letzten Sitzung am 25. November 1994 per Beschluß festgestellt, daß es sich bei fremdenfeindlichen Übergriffen der Polizei gegenüber Ausländern um „nicht zu verallgemeinernde Einzelfälle" handele, die ohne Vorverurteilung „mit der gebotenen Sorgfalt untersucht und gegebenenfalls geahndet" würden. Der Vorsitzende der IMK erinnerte daran, daß die Länderinnenminister „erhebliche Bedenken gegen die Veröffentlichung von diesbezüglichem Zahlenmaterial" wegen der Gefahr möglicher Verallgemeinerungen hegten, und ermunterte die Minister: „ ... vielmehr sollten wir gemeinsam deutlich machen, daß es vereinzelt auch in der Polizei ,schwarze Schafe' gibt."
Daher ersuchen wir die Bundesregierung, durch Veröffentlichung der ihr vorliegenden Zahlenangaben über Fehlverhalten von Polizeibeamten mit gutem Beispiel voranzugehen, gerade um unzutreffenden Vorstellungen vom Ausmaß dieses Problems möglicherweise entgegenwirken zu können.
Die nachfolgenden Fragen bitten wir jeweils für die Jahre 1990 bis 1994 und unterschieden nach Angehörigen des Bundeskriminalamtes bzw. des Bundesgrenzschutzes und — sofern der Bundesregierung dies bekannt ist — nach Polizeien der einzelnen Bundesländer zu beantworten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Wie viele Strafermittlungsverfahren wegen welcher Tatvorwürfe (StGB-Paragraphen) wurden jeweils gegen Polizeibeamte bzw. gegen Unbekannt wegen polizeilichen Fehlverhaltens eingeleitet?
Wie viele dieser Verfahren beruhten auf Strafanzeigen und -anträgen von Bürgerinnen und Bürgern, und wie viele wurden von Amts wegen eingeleitet?
Wie wurden die gegen Polizeibeamte geführten Strafermittlungsverfahren in den betreffenden Jahren jeweils erledigt (Verfahrenseinstellung mit jeweiligen Einstellungs- Tatbeständen; Anklagen; Nicht-/Zulassung zur Hauptverhandlung; Freisprüche; Verurteilungen je mit Strafmaß)?
a) Wie viele disziplinarische Vorermittlungsverfahren wurden gegen Polizeibeamte bzw. wegen polizeilichen Fehlverhaltens gegen Unbekannt eingeleitet? b) Wegen welcher Vorwürfe jeweils? c) Wie viele dieser Verfahren wurden jeweils von Amts wegen bzw. auf Bürgerinnen- und Bürgerbeschwerden hin eingeleitet?
Wie viele derartige Verfahren wurden in den betreffenden Jahren mit jeweils welchen Ergebnissen/ Disziplinarmaßnahmen abgeschlossen?
Wie viele dieser Strafermittlungs- und Disziplinar- (Vorermittlungs-)Verfahren gegen Angehörige des Bundesgrenzschutzes richteten sich in den betreffenden Jahren jeweils gegen Angehörige a) der Bahnpolizei, b) der mit der Sicherung des Luftverkehrs betrauten Einheiten, c) geschlossener Verbände, d) des Grenzschutzeinzeldienstes aa) im Bereich des Grenzschutzpräsidiums Ost, bb) am Flughafen Frankfurt/Main, cc) insgesamt?
Wie viele dieser Strafermittlungs- und Disziplinar- (Vorermittlungs-)Verfahren a) hatten jeweils den Vorwurf ausländerfeindlicher oder rechtsextremistischer Handlungsweisen zum Anlaß, b) beruhten auf Beschwerden von ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern?
In wie vielen Fällen haben die Bundesregierung sowie nach deren Kenntnis die Länderregierungen in den betreffenden Jahren jeweils aufgrund entsprechenden Urteils oder auf dem vergleichs- bzw. Kulanzwege wegen Verdachts eines polizeilichen Fehlverhaltens Schadensersatz- bzw. Schmerzensgeldzahlungen in welcher Gesamthöhe an Bürgerinnen und Bürger geleistet?
In wie vielen Fällen ist in den betreffenden Jahren jeweils die Rechtswidrigkeit polizeilichen Einsatzverhaltens verwaltungsgerichtlich festgestellt worden?
In wie vielen Fällen haben Polizeibeamte bzw. -angestellte in den betreffenden Jahren jeweils in bezug auf Vorkommnisse während ihrer Dienstausübung gegen Bürgerinnen und Bürger a) Strafanzeige gestellt wegen Nötigung, § 240 StGB, b) Strafanzeige und -antrag gestellt wegen Beleidigungsdelikten, §§ 185 bis 187 StGB, c) Strafanzeige und -antrag gestellt wegen Verbreitung von Polizeibildern, § 33 Kunsturhebergesetz, d) wegen Befürchtung eines solchen Vergehens die Wegnahme, Beschlagnahme oder Belichtung entsprechenden Filmmaterials verfügt?
In wie vielen der vorstehend unter Frage 11 d) angesprochenen Beleidigungsdelikten haben Dienstvorgesetzte gemäß § 194 Abs. 3 Satz 1 StGB Strafantrag gestellt?
Wie bewertet die Bundesregierung den Umfang und die Angemessenheit der unter den Fragen 11 und 12 angesprochenen Aktivitäten von Polizeibeamten?
Wie ist in den jeweiligen Behörden die interne Kontrolle und Ermittlung in Fällen des Verdachts eines polizeilichen Fehlverhaltens verfahrensmäßig gewährleistet?
a) Mit wie vielen Planstellen bzw. Stellen welcher Besoldungs- bzw. Tarifstufen sind die betreffenden Dienststellen seit ihrer Einrichtung jeweils ausgestattet gewesen?
b) Wie viele dieser Planstellen bzw. Stellen waren jeweils zum Ende der betreffenden Jahre unbesetzt?
c) Wie viele Inhaber dieser Planstellen und Stellen verweilten dort jeweils weniger als ein halbes Jahr, zwischen einem halben und einem Jahr, länger als ein Jahr?
d) Wie lang war die durchschnittliche Bearbeitungszeit der an der Dienststelle geprüften Vorgänge in den betreffenden Jahren?
Mit welchen Erwägungen haben die Bundesregierung sowie — nach ihrer Kenntnis — die Länderregierungen jeweils die Möglichkeit geprüft und entschieden, Polizeibeamte in besonders sensiblen und möglicherweise kriminogenen Einsatzbereichen (z. B. verdeckte Ermittler, Drogen, organisierte Kriminalität) nach einem Rotationsprinzip nur eine begrenzte Zeit auf den betreffenden Posten Dienst tun zu lassen?
Warum haben die Bundesregierung bzw. die Länderregierungen diese Alternative gegebenenfalls nicht erwogen?