Rehabilitierung von kriminellen Anhängern und Nutznießern des NS-Regimes sowie von Neonazis nach dem 1. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz
des Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Heuer und der weiteren Abgeordneten der PDS
Vorbemerkung
Seit geraumer Zeit gibt es sporadische Informationen darüber, daß auf der Grundlage des 1. SED-Unrechtsbereinigungsgesetzes sowohl kriminelle Anhänger und Nutznießer des NS-Regimes als auch Neonazis rehabilitiert und entschädigt werden. So hat die KZ-Aufseherin von Ravensbrück, Margot Kunz, nach einer dpa-Meldung vom 22. Juni 1994 eine Entschädigung in Höhe von 64 000 DM für ihre in der DDR verbüßte Haftstrafe erhalten. Im September 1993 wurde ein Jugendlicher vom Bezirksgericht Potsdam „rehabilitiert" (vgl. VIZ 1994, S. 206f.), gegen den in der DDR wegen Zeigen des Hitlergrußes mit Hakenkreuzarmbinde eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verhängt worden war. „Rehabilitiert" wurde vom Bezirksgericht Leipzig Anfang 1993 F. E., der am 11. Juli 1952 vom Landgericht Leipzig „wegen unmittelbarer Vorteilserstrebung mittels Zwangsverkauf auf Kosten des jüdischen Bürgers N. " nach Kontrollratsdirektive 38 zu einem Jahr und sechs Monaten Gefängnis, unter Einbeziehung seines Vermögens, verurteilt worden war. Die Aufhebung des gegen E. ergangenen Urteils schloß auch die Aufhebung der Vermögenseinbeziehung ein.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Teilt die Bundesregierung unsere Auffassung, daß die Rehabilitierung von in der DDR verurteilten kriminellen Anhängern und Nutznießern des NS-Regimes sich auf bedenkliche Weise in Tendenzen einer Stärkung des Neonazismus im staatlich vereinigten Deutschland einordnet?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Erkenntnisse gibt es hinsichtlich der Zahl der Fälle, der gesamten Entschädigungssumme und des Umfangs der Rückgabe von Vermögenswerten im Zusammenhang mit der Rehabilitierung von kriminellen Anhängern und Nutznießern des NS-Regimes und Neonazis nach dem 1. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz?
Sind Rehabilitierungen von kriminellen Anhängern und Nutznießern des NS-Regimes im Zusammenhang mit den Verurteilungen in den Waldheimprozessen von 1950 bekannt?
Sind der Bundesregierung Gerichtsbeschlüsse bekannt, in denen eine Rehabilitierung von in der DDR verurteilten kriminellen Anhängern und Nutznießern des NS-Regimes abgelehnt wurde?
Sieht die Bundesregierung angesichts der Urteilspraxis zugunsten von einstigen kriminellen Anhängern und Nutznießern des NS-Regimes sowie Neonazis einen Handlungsbedarf zur Änderung des 1. SED-Unrechtsbereinigungsgesetzes?