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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Sextourismus und Kinderprostitution (G-SIG: 13010345)

Strafbarkeit des sexuellen Mißbrauchs von Kindern unter 14 Jahren, der von einem deutschen Staatsangehörigen im Ausland begangen wird, Rechtshilfeverkehr und zwischenstaatliche Zusammenarbeit mit den Zielländern des Sextourismus, einschlägige Strafverfahren, Präventivmaßnahmen

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium der Justiz

Datum

20.04.1995

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/98728. 03. 95

Sextourismus und Kinderprostitution

der Abgeordneten Erika Simm, Brigitte Adler, Hermann Bachmaier, Klaus Barthel, Rudolf Bindig, Lilo Blunck, Dr. Ulrich Böhme (Unna), Anni Brandt-Elsweier, Dr. Eberhard Brecht, Marion Caspers-Merk, Dr. Herta Däubler-Gmelin, Peter Enders, Petra Ernstberger, Annette Faße, Gabriele Fograscher, Iris Follak, Iris Gleicke, Günter Gloser, Angelika Graf (Rosenheim), Karl-Hermann Haack (Extertal), Hans-Joachim Hacker, Christel Hanewinckel, Alfred Hartenbach, Uwe Hiksch, Frank Hofmann (Volkach), Brunhilde Irber, Jann-Peter Janssen, Susanne Kastner, Marianne Klappert, Volker Kröning, Horst Kubatschka, Dorle Marx, Ulrike Mascher, Heide Mattischeck, Dr. Jürgen Meyer (Ulm), Volker Neumann (Bramsche), Dr. Edith Niehuis, Georg Pfannenstein, Dr. Eckhart Pick, Margot von Renesse, Otto Schily, Ursula Schmidt (Aachen), Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Regina Schmidt-Zadel, Dietmar Schütz (Oldenburg), Richard Schuhmann (Delitzsch), Rolf Schwanitz, Johannes Singer, Antje-Marie Steen, Ludwig Stiegler, Dr. Peter Struck, Jella Teuchner, Uta Titze-Stecher, Ute Vogt (Pforzheim), Inge Wettig-Danielmeier, Dieter Wiefelspütz, Verena Wohlleben, Hanna Wolf, Heidemarie Wright, Rudolf Scharping und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Der weltweit boomende Tourismus in ferne Länder der Dritten Welt hat auch zu einer sprunghaften Entwicklung beim Sextourismus geführt. Eine Studie, die im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit erstellt wurde, listet folgende Länder als Hauptzielländer für Sextouristen auf: Thailand, Philippinen, Kenia, Brasilien, Dominikanische Republik und Sri Lanka. Einen wachsenden Markt für Sextourismus konstatiert die Studie in verschiedenen Regionen Indiens, in Vietnam und in den Staaten des ehemaligen Ostblocks (insbesondere Polen und Ungarn). Weltweit bestreiten mehrere Millionen Kinder durch Prostitution den Lebensunterhalt für sich und ihre Familien. Sie sind Opfer der zunehmenden Nachfrage pädophiler Freier und solcher Touristen, die meinen, durch Sex mit sehr jungen Mädchen das Risiko einer Aidsinfektion vermeiden zu können.

Die Bundesrepublik Deutschland spielt als Herkunftsland im Sextourismus eine nicht unbedeutende Rolle. Vorsichtigen Schätzungen zufolge sind es jährlich allein 40 000 bis 60 000 deutsche männliche Sextouristen, die Thailand als Urlaubsland wählen. Durch die Neuregelung des § 5 Nr. 8 StGB, die am 1. September 1993 in Kraft getreten ist, kann der sexuelle Mißbrauch von Kindern unter 14 Jahren, der von einem deutschen Staatsangehörigen im Ausland begangen wird, auch dann nach deutschem Strafrecht verfolgt werden, wenn es sich bei dem Opfer um ein ausländisches Kind handelt. Eineinhalb Jahre nach Inkrafttreten dieser Neuregelung ist allerdings noch kein einziges Verfahren deutscher Strafverfolgungsbehörden gegen einen deutschen Staatsbürger bekanntgeworden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen27

1

Welchen der Hauptzielländer des Sextourismus wurde die erfolgte Änderung des deutschen Strafrechts mitgeteilt?

2

Welchen Wortlaut hatten diese Mitteilungen?

3

Wie haben die angesprochenen Länder darauf reagiert?

4

Mit welchen betroffenen Ländern bestehen für den Bereich der Strafverfolgung bilaterale Rechtshilfeverträge?

5

Besteht ein Bedarf an zusätzlichen Rechtshilfeabkommen?

6

Woran scheitert gegebenenfalls der Abschluß?

7

Wie eng ist die Zusammenarbeit mit den Justizbehörden, den Polizeibehörden oder anderen mit der Bekämpfung von Kinderprostitution befaßten Behörden und Organisationen der Zielländer?

8

Wie bewertet die Bundesregierung die Zusammenarbeit mit den betroffenen Staaten im einzelnen, gibt es eine Auswertung der bisherigen Erfahrungen?

9

Sind in der Bundesrepublik Deutschland bereits Strafverfahren wegen sexuellen Mißbrauchs ausländischer Kinder im Ausland gegen deutsche Täter eingeleitet worden?

10

Wie hoch ist gegebenenfalls die Zahl der Anzeigen, der Verfahrenseinstellungen und der Verurteilungen?

11

Aus welchen Gründen sind gegebenenfalls Einstellungen erfolgt?

12

Gibt es einen internationalen Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen der Bundesrepublik Deutschland und anderen Ursprungsländern des Sextourismus?

13

Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, im Rahmen der Verfolgung von Auslandstaten wie dem sexuellen Mißbrauch von Kindern durch Touristen auf den Einsatz von INTERPOL zurückzugreifen?

14

Bestehen Überlegungen hinsichtlich der Ausweitung bestehender Befugnisse?

15

Ist die Bundesrepublik Deutschland in der Arbeitsgruppe zur sexuellen Ausbeutung von Kindern bei INTERPOL („offences against minors") vertreten?

16

Wenn nein, aus welchen Gründen unterbleibt die Beteiligung?

17

Werden sogenannte „Liaison-Officers" in den Zielländern nach dem Vorbild der nordeuropäischen Länder eingesetzt?

18

Wenn nein, warum nicht?

19

Wenn ja, welche Erfahrungen wurden wo mit dieser Einrichtung gemacht?

20

Wird in diesem Zusammenhang seitens der Bundesregierung eine Zusammenarbeit mit anderen Staaten wie zum Beispiel den nordeuropäischen Ländern angestrebt?

21

Wie sind die Erfahrungen des schwedischen „Liaison-Officers", der für Schweden, Norwegen und Dänemark in Bangkok tätig ist?

22

Nimmt die Bundesregierung an dem von der schwedischen Regierung für den August 1996 geplanten Kongreß „Erster Weltkongreß gegen die kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern" teil?

23

Wie bereitet sie sich gegebenenfalls auf diesen Kongreß vor?

24

Beteiligt sich die Bundesregierung an der Aufklärung über Kinderprostitution und die geltenden Strafbestimmungen gegenüber Reisenden in die einschlägigen Regionen?

25

Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten gesetzlicher Regelungen außerhalb des Strafrechtes, wie z. B. die Festlegung entsprechender Aufklärungspflichten für die Reiseveranstalter im Hinblick auf die Verletzung von Strafgesetzen?

26

Beabsichtigt die Bundesregierung ein Werbeverbot für Sextourismus zu erlassen?

27

Inwieweit wird die Bundesregierung in den Zielländern des Sextourismus bei der Bekämpfung der Ursachen und Folgen der Kinderprostitution tätig, etwa durch Unterstützung einschlägiger Hilfsprojekte?

Bonn, den 28. März 1995

Erika Simm Brigitte Adler, Hermann Bachmaier Klaus Barthel Rudolf Bindig Lilo Blunck Dr. Ulrich Böhme (Unna) Anni Brandt-Elsweier Dr. Eberhard Brecht Marion Caspers-Merk Dr. Herta Däubler-Gmelin Peter Enders Petra Ernstberger Annette Falle Gabriele Fograscher Iris Follak Iris Gleicke Günter Gloser Angelika Graf (Rosenheim) Karl-Hermann Haack (Extertal) Hans-Joachim Hacker Christel Hanewinckel Alfred Hartenbach Uwe Hiksch Frank Hofmann (Volkach) Brunhilde Irber Jann-Peter Janssen Susanne Kastner Marianne Klappert Volker Kröning Horst Kubatschka Dorle Marx Ulrike Mascher Heide Mattischeck Dr. Jürgen Meyer (Ulm) Volker Neumann (Bramsche) Dr. Edith Niehuis Georg Pfannenstein Dr. Eckhart Pick Margot von Renesse Otto Schily Ursula Schmidt (Aachen) Wilhelm Schmidt (Salzgitter) Regina Schmidt-Zadel Dietmar Schütz (Oldenburg) Richard Schuhmann (Delitzsch) Rolf Schwanitz Johannes Singer Antje-Marie Steen Ludwig Stiegler Dr. Peter Struck Jella Teuchner Uta Titze-Stecher Ute Vogt (Pforzheim) Inge Wettig-Danielmeier Dieter Wiefelspütz Verena Wohlleben Hanna Wolf Heidemarie Wright Rudolf Scharping und Fraktion

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