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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Umsetzung der Pflegeversicherung (G-SIG: 13010350)

Bearbeitung von Anträgen auf Leistungen der Pflegeversicherung, Einnahmen der Pflegeversicherung, Vergleich der Leistungen mit den Leistungen nach §§ 53 bis 57 SGB V, Leistungen an arbeitende Schwerbehinderte, Handhabung der Rehabilitationsleistungen, Abgrenzung zu Sozialhilfeleistungen, Definition der Pflegebedürftigkeit

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung

Datum

28.04.1995

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/103430. 03. 95

Umsetzung der Pflegeversicherung

der Abgeordneten Dr. Heidi Knake-Werner, Petra Bläss, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS

Vorbemerkung

In den Medien wird wenige Tage vor Beginn der Leistungserbringung durch die Pflegeversicherung auf vielfältige, gravierende Probleme und Unzulänglichkeiten bei der Umsetzung des Pflegeversicherungsgesetzes hingewiesen. So ist absehbar, daß ein Großteil der Antragsteller zum 1. April 1995 keine Leistungen der Pflegeversicherung erhalten wird, weil der Antrag noch nicht bearbeitet werden konnte. Hinzu kommen ungelöste Abgrenzungsfragen zum Bundessozialhilfegesetz sowie eine vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, Dr. Norbert Blüm, geforderte restriktive Begutachtungspraxis. Behinderten- und Sozialverbände haben bereits angekündigt, wegen der Ausgrenzung behinderter Menschen aus dem Leistungsspektrum der Pflegeversicherung sowie der häufig strittigen Einordnung in die Pflegestufen vor Gericht zu klagen. Bei über 20 Prozent abgelehnter Anträge ist mit einer Prozeßflut zu rechnen.

Wir fragen deshalb die Bundesregierung:

Fragen13

1

Wie viele Anträge auf Leistungen nach der Pflegeversicherung sind bisher gestellt und bearbeitet worden, und wie gestaltet sich die Einordnung der Antragstellerinnen und Antragsteller in die Pflegestufen? (Bitte differenziert nach Monaten, Ländern und gesamt.)

2

Wie vielen Anträgen wurde entsprochen, wie viele wurden mit Rückstufungen genehmigt, und wie viele wurden aus welchen Gründen (bitte nach Hauptgruppen konkret) abgelehnt?

3

Wie gestaltet sich die Alters- und Geschlechtsstruktur der Antragstellerinnen und Antragsteller der Pflegepersonen sowie der Ablehnungen?

4

Wie ist der Stand der Einnahmen der Pflegekassen im Monat, und welche Summen stehen für die konkrete Pflege, das heißt abzüglich der Verwaltungs- und Organistionskosten, zur Verfügung?

5

Welche Konsequenzen ergeben sich aus der Gegenüberstellung der Einnahmesituation der Pflegekassen und der beantragten Leistungen für die Leistungserbringung nach dem Pflegeversicherungsgesetz?

6

Wie begründet die Bundesregierung, daß wichtige Verordnungen zur Umsetzung der Pflegeversicherung, zum Beispiel die Pflegebedürftigkeitsrichtlinie, erst im Januar 1995 vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung endgültig beschlossen worden sind?

7

Welche Ursachen sieht die Bundesregierung in der hohen Zahl nicht rechtzeitig bearbeiteter Anträge auf Pflegeleistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz?

8

Wie gestaltete sich in den vergangenen Jahren die Antragstellung und Antraggewährung auf Pflegeleistung nach den §§ 53 bis 57 SGB V? (Bitte die Antragstellungen und -gewährungen 1994 im monatlichen Verlauf, nach Ländern und nach Leistungsumfang darstellen.)

9

Wie viele Anspruchsberechtigte nach der Pflegeversicherung gehen einer Erwerbsarbeit nach und sind aufgrund der Rechtsauffassung des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung gezwungen, sich zwischen Pflegeleistung oder Erwerbstätigkeit zu entscheiden?

10

Wie bewertet die Bundesregierung angesichts der überdurchschnittlich hohen Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter die Tatsache, daß das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung bei behinderten Menschen, die einer Erwerbsarbeit nachgehen, „Zweifel am Hilfebedarf im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes" geltend macht?

11

Wie bewertet die Bundesregierung unter Berücksichtigung des Grundsatzes Rehabilitation vor Pflege die Ankündigung der Bundesvereinigung der AOK, die Gewährung von Rehabilitationsleistungen eher restriktiv zu entscheiden?

12

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Problematik der Abgrenzung der Eingliederungshilfe (nach dem BSHG) von den Pflegeleistungen nach der Pflegeversicherung? Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung zur machbaren Aufteilung der Kosten zwischen den Pflegekassen und den Sozialhilfeträgern, und auf welche Modelle und Vereinbarungen zwischen Pflegekassen und Sozialhilfeträger ist zu verweisen?

13

Wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung, daß es sich „bei dem Hilfebedarf ,Rund um die Uhr', der die Beschäftigung mehrerer Pflegekräfte erfordert, nicht um Pflege im pflegeversicherungsrechtlichen Sinne" handelt? (Nach einem Schreiben des BMA vom 17. November 1994.)

Bonn, den 28. März 1995

Dr. Heide Knake-Werner Petra Bläss Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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