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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Lageberichte des Auswärtigen Amtes (G-SIG: 13010420)

Einstufung der Lageberichte des AA als Verschlußsache, keine Zugänglichkeit für Verfahren vor Verwaltungsgerichten, Bereitstellung der Lageberichte für Fragen von Abgeordneten nach der asyl- und abschieberelevanten Situation in bestimmten Herkunftsländern

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

01.06.1995

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/115420. 04. 95

Lageberichte des Auswärtigen Amtes

der Abgeordneten Amke Dietert-Scheuer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Amke Dietert-Scheuer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Lageberichte des Auswärtigen Amtes

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Ist es zutreffend, daß die Lageberichte des Auswärtigen Amtes seit März 1995 und zukünftig mit dem Vermerk „Verschlußsache — Nur für den Dienstgebrauch" versehen werden?

2

Wenn ja, kann dies für die Verwaltungsgerichte zur Folge haben, daß die Lageberichte nicht mehr in öffentlich zugänglichen Dokumentationen abgelegt werden und auch Rechtsanwälten nicht mehr zugänglich gemacht werden dürfen?

3

Wie wäre ein solches Verfahren damit in Einklang zu bringen, daß in Gerichtsverfahren sämtliche vom Gericht verwendeten Beweismittel und Erkenntnisquellen den Verfahrensbeteiligten zugänglich gemacht werden müssen?

4

Umfaßt die Bereitschaft der Bundesregierung, Anfragen von Abgeordneten des Deutschen Bundestages nach der asyl- und abschieberelevanten Situation in bestimmten Herkunftsländern zu beantworten, wie dies in Antworten auf die Anfragen des Abgeordneten Gerd Poppe vom 3. November 1992 sowie des Abgeordneten Detlev von Larcher vom 21. April 1994 erklärt wurde, die Bereitstellung der Lageberichte, oder ist dem Abgeordneten lediglich die persönliche Einsichtnahme in die Lageberichte in den Räumlichkeiten des Auswärtigen Amtes gestattet?

5

Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß diese Geheimhaltungspolitik zu einem Vertrauen der Öffentlichkeit in die Objektivität und Zuverlässigkeit ihrer Länderberichte beiträgt?

Bonn, den 20. April 1995

Amke Dietert-Scheuer Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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