Minderheitenschutz im Europarat
der Abgeordneten Leni Fischer (Unna), Robert Antretter und weiterer Abgeordneter
Vorbemerkung
Wir, zugleich Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, fragen die Bundesregierung:
Rahmenkonvention zum Schutz nationaler Minderheiten
1. Zu welchen inhaltlichen Ergebnissen hat die Abstimmung mit den Bundesländern im Hinblick auf die inzwischen erfolgte Zeichnung der Konvention durch die Bundesrepublik Deutschland geführt, insbesondere im Hinblick auf die Definition des Begriffes „nationale Minderheit"?
2. Wann ist mit der Einleitung des Ratifikationsverfahrens zu rechnen?
3. Welche Auswirkungen wird die Umsetzung der Konvention auf die Bundesländer im Falle der Ratifikation haben?
4. In welchen der Signatarstaaten wurde bereits das Ratifikationsverfahren eingeleitet und ggf. abgeschlossen?
5. Welche Überlegungen gibt es im Rahmen des Ministerkomitees zur Zusammensetzung, zum Wahlverfahren sowie zu den Rechten des vorgesehenen beratenden Ausschusses, und welche Schritte wurden eingeleitet, um sicherzustellen, daß das Gremium rechtzeitig zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Rahmenkonvention eingesetzt werden kann?
Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention
6. Wie ist der Stand der Arbeiten im Ministerkomitee für ein Zusatzprotokoll zur Menschenrechtskonvention betreffend die kulturellen Rechte nationaler Minderheiten?
7. Inwieweit ist die Bundesregierung bereit, sich entsprechend der Wiener Erklärung der Staats- und Regierungschefs des Europarates von 1993 sowie der Empfehlung der Parlamentarischen Versammlung vom Januar dieses Jahres bei den Arbeiten zu dem vorgesehenen Zusatzprotokoll im Ministerkomitee für die Aufnahme und Garantie individueller Rechte nationaler Minderheiten einzusetzen und sich hierbei an den Formulierungsvorschlägen der Parlamentarischen Versammlung zu orientieren?
Europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen
8. Wie ist der Stand der Abstimmung mit den Bundesländern im Hinblick auf das anstehende Ratifikationsverfahren?
9. Welche Sprachen sind für die Benennung nach dem Schutzbereich III der Charta vorgesehen, welche Sprachen nur für den weniger verpflichtenden Teil II der Charta?
10. Welche Mitgliedsländer haben die Charta bisher noch nicht gezeichnet, und welche Länder — außer Finnland und Norwegen — haben sie bisher ratifiziert bzw. das Ratifikationsverf ahren eingeleitet?
11. Wie beurteilt die Bundesregierung die Chancen für ein Inkrafttreten der von ihr bereits 1992 gezeichneten Charta, das die Ratifizierung von fünf Ländern voraussetzt?
Fragen11
Zu welchen inhaltlichen Ergebnissen hat die Abstimmung mit den Bundesländern im Hinblick auf die inzwischen erfolgte Zeichnung der Konvention durch die Bundesrepublik Deutschland geführt, insbesondere im Hinblick auf die Definition des Begriffes „nationale Minderheit"?
Wann ist mit der Einleitung des Ratifikationsverfahrens zu rechnen?
Welche Auswirkungen wird die Umsetzung der Konvention auf die Bundesländer im Falle der Ratifikation haben?
In welchen der Signatarstaaten wurde bereits das Ratifikationsverfahren eingeleitet und ggf. abgeschlossen?
Welche Überlegungen gibt es im Rahmen des Ministerkomitees zur Zusammensetzung, zum Wahlverfahren sowie zu den Rechten des vorgesehenen beratenden Ausschusses, und welche Schritte wurden eingeleitet, um sicherzustellen, daß das Gremium rechtzeitig zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Rahmenkonvention eingesetzt werden kann?
Wie ist der Stand der Arbeiten im Ministerkomitee für ein Zusatzprotokoll zur Menschenrechtskonvention betreffend die kulturellen Rechte nationaler Minderheiten?
Inwieweit ist die Bundesregierung bereit, sich entsprechend der Wiener Erklärung der Staats- und Regierungschefs des Europarates von 1993 sowie der Empfehlung der Parlamentarischen Versammlung vom Januar dieses Jahres bei den Arbeiten zu dem vorgesehenen Zusatzprotokoll im Ministerkomitee für die Aufnahme und Garantie individueller Rechte nationaler Minderheiten einzusetzen und sich hierbei an den Formulierungsvorschlägen der Parlamentarischen Versammlung zu orientieren?
Wie ist der Stand der Abstimmung mit den Bundesländern im Hinblick auf das anstehende Ratifikationsverfahren?
Welche Sprachen sind für die Benennung nach dem Schutzbereich III der Charta vorgesehen, welche Sprachen nur für den weniger verpflichtenden Teil II der Charta?
Welche Mitgliedsländer haben die Charta bisher noch nicht gezeichnet, und welche Länder — außer Finnland und Norwegen — haben sie bisher ratifiziert bzw. das Ratifikationsverfahren eingeleitet?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Chancen für ein Inkrafttreten der von ihr bereits 1992 gezeichneten Charta, das die Ratifizierung von fünf Ländern voraussetzt?