Einsatz und Erfolg arbeitsmarktpolitischer Förderinstrumente (ABM, §§ 249 h und 242 s AFG) zur Verminderung der Arbeitslosigkeit 1995
der Abgeordneten Dr. Heidi Knake-Werner und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
Mit dem Beschäftigungsförderungsgesetz 1994 nahm der Gesetzgeber verschiedene Änderungen bei den arbeitsmarktpolitischen Fördermaßnahmen vor, die zum 1. August 1994 bzw. zum 1. Januar 1995 wirksam wurden. Im Haushalt der Bundesanstalt für Arbeit und im Haushaltsgesetz 1995, Einzelplan des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung, sind die Ansätze für arbeitsmarktpolitische Fördermaßnahmen gegenüber dem Vorjahr verändert und teilweise gesenkt worden. Von verschiedenen Seiten wurde und wird befürchtet, daß im Zusammenwirken beider Vorgänge im Laufe dieses Jahres gravierende Einbrüche in Teilbereichen der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und ihrer Träger eintreten werden, die gegenwärtig noch durch einen „Überhang" an Bewilligungen aus dem Vorjahr verdeckt würden.
Auch deute die bisherige Akzeptanz neuer Förderinstrumente (§ 242 s AFG) auf einen Fehlschlag hin.
Wir fragen die Bundesregierung:
I. Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen in den alten Ländern (ABM-West)
1. Wie viele Anträge auf Förderung nach § 94 AFG gingen jeweils in den Monaten Januar, Februar, März, April und Mai 1994 und 1995 bei den Arbeitsämtern bzw. Landesarbeitsämtern ein, und wie viele Bewilligungen von Maßnahmen für wie viele zu beschäftigende Arbeitslose wurden jeweils in diesen Zeiträumen getrennt nach Landesarbeitsamtsbezirken ausgesprochen, und wie verteilten sich Anträge und Bewilligungen auf Erst-/Neuanträge bzw. -bewilligungen und Folgeanträge bzw. Weiterbewilligungen?
2. Wie viele Arbeitslose, insgesamt und getrennt nach Männern und Frauen sowie Landesarbeitsamtsbezirken, wurden jeweils in den Monaten Januar, Februar, März, April und Mai 1994 und 1995 von den Arbeitsämtern auf die bewilligten Maßnahmen vermittelt, und wie verteilen sich diese Zahlen auf erstmalige Vermittlungen und erneute Zuweisungen bzw. Verlängerungen?
3. Auf welche Trägergruppen (Kommunen, sonstige öffentliche Körperschaften, gemeinnützige Vereine, Beschäftigungsgesellschaften, soziale Betriebe, sonstige) verteilen sich in welcher absoluten Höhe jeweils in den Monaten Januar, Februar, März, April und Mai 1994 und 1995 die bestehenden Maßnahmen und die in den Maßnahmen beschäftigten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (bitte getrennt nach Geschlecht und nach Landesarbeitsamtsbezirken ausweisen), und wie setzen sich für jede Trägergruppe die Maßnahmenbereiche zusammen?
4. Welche Erkenntnisse und Erfahrungen besitzt die Bundesregierung über die Wirkung der zum 1. Januar 1995 wirksam gewordenen Veränderungen der Bemessungsgrundlage („berücksichtigungsfähiges Arbeitsentgelt") für die Fördermittel, insbesondere über Auswirkungen auf Arbeitszeiten und Arbeitsentgelte der beschäftigten, zuvor arbeitslosen Personen?
5. Wie viele Arbeitslose, insgesamt und getrennt nach Männern und Frauen sowie Landesarbeitsamtsbezirken, wurden jeweils in den Monaten Januar, Februar, März, April und Mai 1994 und 1995 aus Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen entlassen und waren anschließend arbeitslos, wie viele traten in eine andere Fördermaßnahme ein, und wie viele nahmen ein nicht über das AFG gefördertes Arbeitsverhältnis auf?
6. Welche Parameter zieht die Bundesregierung zur Erfolgskontrolle der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen in den alten Bundesländern heran, welche Erkenntnisse liegen ihr dazu vor, und wie beurteilt sie unter welchen Kriterien den Erfolg dieser Maßnahmenart in den zurückliegenden Monaten und Jahren?
II. Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen in den neuen Ländern (ABM-Ost)
7. Wie viele Anträge auf Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen gingen jeweils in den Monaten Januar, Februar, März, April und Mai 1994 und 1995 bei den Arbeitsämtern bzw. Landesarbeitsämtern der neuen Bundesländer ein, und wie viele Bewilligungen von Maßnahmen für wie viele zu beschäftigende Arbeitslose wurden jeweils in diesen Zeiträumen getrennt nach Landesarbeitsamtsbezirken ausgesprochen, und wie verteilten sich Anträge und Bewilligungen auf Erst-/Neuanträge bzw. -bewilligungen und auf Folgeanträge bzw. Weiterbewilligungen?
8. Wie viele Arbeitslose, insgesamt und getrennt nach Männern und Frauen sowie Landesarbeitsamtsbezirken, wurden jeweils in den Monaten April und Mai 1994 und 1995 von den Arbeitsämtern auf die bewilligten Maßnahmen vermittelt, und wie verteilen sich diese Zahlen auf erstmalige Vermittlungen und erneute Zuweisungen bzw. Verlängerungen?
9. Auf welche Trägergruppen (Kommunen, sonstige öffentliche Körperschaften, gemeinnützige Vereine, Beschäftigungsgesellschaften, soziale Betriebe, sonstige) verteilen sich in welcher absoluten Höhe jeweils in den Monaten Januar, Februar, März, April und Mai 1994 und 1995 die bestehenden Maßnahmen und die in den Maßnahmen beschäftigten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (bitte getrennt nach Männern und Frauen und nach Landesarbeitsamtsbezirken ausweisen), und wie setzen sich für jede Trägergruppe die Maßnahmenbereiche zusammen?
10. Welche Erkenntnisse und Erfahrungen besitzt die Bundesregierung über die Wirkung der zum 1. Januar 1995 wirksam gewordenen Veränderungen der Bemessungsgrundlage („berücksichtigungsfähiges Arbeitsentgelt") für die Fördermittel, insbesondere über Auswirkungen auf Arbeitszeiten und Arbeitsentgelte der beschäftigten, zuvor arbeitslosen Personen, und wie beurteilt die Bundesregierung den Rückgang bei den Vermittlungen in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen um 21,8 % im ersten Quartal 1995 gegenüber dem Vorjahresquartal?
11. Wie viele Arbeitslose, insgesamt und getrennt nach Männern und Frauen sowie Landesarbeitsamtsbezirken, wurden jeweils in den Monaten Januar, Februar, März, April und Mai 1994 und 1995 aus Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen entlassen, und wie viele von ihnen waren anschließend arbeitslos, wie viele traten in eine andere Fördermaßnahme ein, und wie viele nahmen in ein nicht über das AFG gefördertes Arbeitsverhältnis auf?
12. Welche Parameter zieht die Bundesregierung zur Erfolgskontrolle der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen in den neuen Bundesländern heran, welche Erkenntnisse liegen ihr dazu vor, und wie beurteilt sie unter welchen Kriterien den Erfolg dieser Maßnahmenart in den zurückliegenden Monaten und Jahren?
III. ABM für Ältere nach § 97 AFG
13. Wie viele Anträge auf Lohnkostenzuschüsse nach § 97 AFG gingen jeweils in den Monaten Januar, Februar, März, April und Mai 1994 und 1995 bei den Arbeitsämtern bzw. Landesarbeitsämtern ein, und wie viele Bewilligungen wurden jeweils für welchen Zeitraum ausgesprochen (bitte getrennt nach Landesarbeitsamtsbezirken und Bundesländern)?
14. Wie viele zuvor arbeitslose Personen, insgesamt und getrennt nach Männern und Frauen sowie Landesarbeitsamtsbezirken, wurden jeweils in den Monaten Januar, Februar, März, April und Mai 1994 und 1995 in Maßnahmen nach § 97 AFG beschäftigt?
15. Wie viele Arbeitslose, insgesamt und getrennt nach Männern und Frauen sowie Landesarbeitsamtsbezirken, wurden jeweils in den Monaten Januar, Februar, März, April und Mai 1994 und 1995 aus Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen nach § 97 AFG entlassen, und wie viele von ihnen waren anschließend arbeitslos, wie viele traten in eine andere Fördermaßnahme ein, und wie viele nahmen ein nicht über das AFG gefördertes Arbeitsverhältnis auf?
16. Welche Parameter zieht die Bundesregierung zur Erfolgskontrolle der „ABM für Ältere" heran, welche Erkenntnisse liegen ihr dazu vor, und wie beurteilt sie unter welchen Kriterien den Erfolg dieser Maßnahmenart in den zurückliegenden Monaten und Jahren?
IV. Lohnkostenzuschüsse nach § 249h AFG („Produktive Arbeitsförderung Ost")
17. Wie viele Anträge auf Zuschüsse gemäß § 249 h AFG gingen in den Landesarbeitsamtsbezirken bzw. Bundesländern jeweils in den Monaten April und Mai 1994 und 1995 für wie viele zu beschäftigende Personen insgesamt und getrennt nach Männern und Frauen ein, und wie verteilten sie sich auf welche Trägergruppen (ABS, Beschäftigungsgesellschaften, Kommunen, Verbände usw.) und Maßnahmenbereiche?
18. Wie viele Maßnahmen für wie viele zuzuweisende Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (insgesamt und getrennt nach Geschlecht) wurden jeweils in den Monaten April und Mai 1994 und 1995 in den einzelnen Landesarbeitsamtsbezirken bzw. Bundesländern begonnen, und wie viele Arbeitsvermittlungen wurden in den genannten Monaten in Maßnahmen nach § 249 h vorgenommen?
19. Wie verteilten sich in den Monaten April und Mai 1994 und 1995 die insgesamt laufenden Maßnahmen und zugewiesenen Beschäftigten in den Landesarbeitsamtsbezirken bzw. Bundesländern auf die einzelnen Trägerarten, Maßnahmenbereiche, geförderten Arbeitnehmergruppen und Arbeitszeiten?
20. Wie viele Arbeitslose, insgesamt und getrennt nach Männern und Frauen sowie Landesarbeitsamtsbezirken, wurden jeweils in den Monaten Januar, Februar, März, April und Mai 1994 und 1995 aus § 249 h-Maßnahmen entlassen und wie viele von ihnen waren anschließend arbeitslos, wie viele traten in eine andere Fördermaßnahme ein, und wie viele nahmen ein nicht über das AFG gefördertes Arbeitsverhältnis auf?
21. Welche Parameter zieht die Bundesregierung zur Erfolgskontrolle der § 249 h-Maßnahmen heran, welche Erkenntnisse liegen ihr dazu vor, und wie beurteilt sie unter welchen Kriterien den Erfolg dieser Maßnahmenart in den zurückliegenden Monaten und Jahren?
V. Lohnkostenzuschüsse nach § 242s AFG (Produktive Arbeitsförderung West)
22. Wie viele Anträge auf Zuschüsse gemäß § 242 s AFG gingen in den Landesarbeitsamtsbezirken bzw. Bundesländern jeweils in den Monaten April und Mai 1995 für wie viele zu beschäftigende Personen insgesamt und getrennt nach Männern und Frauen ein, und wie verteilten sie sich auf welche Trägergruppen (Beschäftigungsgesellschaften, soziale Betriebe, Kommunen, Verbände usw.) und Maßnahmenbereiche?
23. Wie viele Maßnahmen für wie viele zuzuweisende Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (insgesamt und getrennt nach Geschlecht) wurden jeweils in den Monaten April und Mai 1995 in den einzelnen Landesarbeitsamtsbezirken bzw. Bundesländern begonnen, und wie viele Arbeitsvermittlungen wurden in den genannten Monaten in Maßnahmen nach § 242 s vorgenommen?
24. Wie verteilten sich in den Monaten April und Mai 1995 die insgesamt laufenden Maßnahmen und zugewiesenen Beschäftigten in den Landesarbeitsamtsbezirken bzw. Bundesländern auf die einzelnen Trägerarten, Maßnahmenbereiche, geförderten Arbeitnehmergruppen und Arbeitszeiten?
25. Welche Parameter hat die Bundesregierung zur Erfolgskontrolle der § 242 s-Maßnahmen vorgesehen, welche Erkenntnisse liegen ihr dazu bereits vor, und wie beurteilt sie unter welchen Kriterien den Erfolg und insbesondere die Akzeptanz dieser Maßnahmenart in den zurückliegenden Monaten?
Fragen25
Wie viele Anträge auf Förderung nach § 94 AFG gingen jeweils in den Monaten Januar, Februar, März, April und Mai 1994 und 1995 bei den Arbeitsämtern bzw. Landesarbeitsämtern ein, und wie viele Bewilligungen von Maßnahmen für wie viele zu beschäftigende Arbeitslose wurden jeweils in diesen Zeiträumen getrennt nach Landesarbeitsamtsbezirken ausgesprochen, und wie verteilten sich Anträge und Bewilligungen auf Erst-/Neuanträge bzw. -bewilligungen und Folgeanträge bzw. Weiterbewilligungen?
Wie viele Arbeitslose, insgesamt und getrennt nach Männern und Frauen sowie Landesarbeitsamtsbezirken, wurden jeweils in den Monaten Januar, Februar, März, April und Mai 1994 und 1995 von den Arbeitsämtern auf die bewilligten Maßnahmen vermittelt, und wie verteilen sich diese Zahlen auf erstmalige Vermittlungen und erneute Zuweisungen bzw. Verlängerungen?
Auf welche Trägergruppen (Kommunen, sonstige öffentliche Körperschaften, gemeinnützige Vereine, Beschäftigungsgesellschaften, soziale Betriebe, sonstige) verteilen sich in welcher absoluten Höhe jeweils in den Monaten Januar, Februar, März, April und Mai 1994 und 1995 die bestehenden Maßnahmen und die in den Maßnahmen beschäftigten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (bitte getrennt nach Geschlecht und nach Landesarbeitsamtsbezirken ausweisen), und wie setzen sich für jede Trägergruppe die Maßnahmenbereiche zusammen?
Welche Erkenntnisse und Erfahrungen besitzt die Bundesregierung über die Wirkung der zum 1. Januar 1995 wirksam gewordenen Veränderungen der Bemessungsgrundlage („berücksichtigungsfähiges Arbeitsentgelt") für die Fördermittel, insbesondere über Auswirkungen auf Arbeitszeiten und Arbeitsentgelte der beschäftigten, zuvor arbeitslosen Personen?
Wie viele Arbeitslose, insgesamt und getrennt nach Männern und Frauen sowie Landesarbeitsamtsbezirken, wurden jeweils in den Monaten Januar, Februar, März, April und Mai 1994 und 1995 aus Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen entlassen und waren anschließend arbeitslos, wie viele traten in eine andere Fördermaßnahme ein, und wie viele nahmen ein nicht über das AFG gefördertes Arbeitsverhältnis auf?
Welche Parameter zieht die Bundesregierung zur Erfolgskontrolle der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen in den alten Bundesländern heran, welche Erkenntnisse liegen ihr dazu vor, und wie beurteilt sie unter welchen Kriterien den Erfolg dieser Maßnahmenart in den zurückliegenden Monaten und Jahren?
Wie viele Anträge auf Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen gingen jeweils in den Monaten Januar, Februar, März, April und Mai 1994 und 1995 bei den Arbeitsämtern bzw. Landesarbeitsämtern der neuen Bundesländer ein, und wie viele Bewilligungen von Maßnahmen für wie viele zu beschäftigende Arbeitslose wurden jeweils in diesen Zeiträumen getrennt nach Landesarbeitsamtsbezirken ausgesprochen, und wie verteilten sich Anträge und Bewilligungen auf Erst-/Neuanträge bzw. -bewilligungen und auf Folgeanträge bzw. Weiterbewilligungen?
Wie viele Arbeitslose, insgesamt und getrennt nach Männern und Frauen sowie Landesarbeitsamtsbezirken, wurden jeweils in den Monaten April und Mai 1994 und 1995 von den Arbeitsämtern auf die bewilligten Maßnahmen vermittelt, und wie verteilen sich diese Zahlen auf erstmalige Vermittlungen und erneute Zuweisungen bzw. Verlängerungen?
Auf welche Trägergruppen (Kommunen, sonstige öffentliche Körperschaften, gemeinnützige Vereine, Beschäftigungsgesellschaften, soziale Betriebe, sonstige) verteilen sich in welcher absoluten Höhe jeweils in den Monaten Januar, Februar, März, April und Mai 1994 und 1995 die bestehenden Maßnahmen und die in den Maßnahmen beschäftigten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (bitte getrennt nach Männern und Frauen und nach Landesarbeitsamtsbezirken ausweisen), und wie setzen sich für jede Trägergruppe die Maßnahmenbereiche zusammen?
Welche Erkenntnisse und Erfahrungen besitzt die Bundesregierung über die Wirkung der zum 1. Januar 1995 wirksam gewordenen Veränderungen der Bemessungsgrundlage („berücksichtigungsfähiges Arbeitsentgelt") für die Fördermittel, insbesondere über Auswirkungen auf Arbeitszeiten und Arbeitsentgelte der beschäftigten, zuvor arbeitslosen Personen, und wie beurteilt die Bundesregierung den Rückgang bei den Vermittlungen in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen um 21,8 % im ersten Quartal 1995 gegenüber dem Vorjahresquartal?
Wie viele Arbeitslose, insgesamt und getrennt nach Männern und Frauen sowie Landesarbeitsamtsbezirken, wurden jeweils in den Monaten Januar, Februar, März, April und Mai 1994 und 1995 aus Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen entlassen, und wie viele von ihnen waren anschließend arbeitslos, wie viele traten in eine andere Fördermaßnahme ein, und wie viele nahmen in ein nicht über das AFG gefördertes Arbeitsverhältnis auf?
Welche Parameter zieht die Bundesregierung zur Erfolgskontrolle der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen in den neuen Bundesländern heran, welche Erkenntnisse liegen ihr dazu vor, und wie beurteilt sie unter welchen Kriterien den Erfolg dieser Maßnahmenart in den zurückliegenden Monaten und Jahren?
Wie viele Anträge auf Lohnkostenzuschüsse nach § 97 AFG gingen jeweils in den Monaten Januar, Februar, März, April und Mai 1994 und 1995 bei den Arbeitsämtern bzw. Landesarbeitsämtern ein, und wie viele Bewilligungen wurden jeweils für welchen Zeitraum ausgesprochen (bitte getrennt nach Landesarbeitsamtsbezirken und Bundesländern)?
Wie viele zuvor arbeitslose Personen, insgesamt und getrennt nach Männern und Frauen sowie Landesarbeitsamtsbezirken, wurden jeweils in den Monaten Januar, Februar, März, April und Mai 1994 und 1995 in Maßnahmen nach § 97 AFG beschäftigt?
Wie viele Arbeitslose, insgesamt und getrennt nach Männern und Frauen sowie Landesarbeitsamtsbezirken, wurden jeweils in den Monaten Januar, Februar, März, April und Mai 1994 und 1995 aus Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen nach § 97 AFG entlassen, und wie viele von ihnen waren anschließend arbeitslos, wie viele traten in eine andere Fördermaßnahme ein, und wie viele nahmen ein nicht über das AFG gefördertes Arbeitsverhältnis auf?
Welche Parameter zieht die Bundesregierung zur Erfolgskontrolle der „ABM für Ältere" heran, welche Erkenntnisse liegen ihr dazu vor, und wie beurteilt sie unter welchen Kriterien den Erfolg dieser Maßnahmenart in den zurückliegenden Monaten und Jahren?
Wie viele Anträge auf Zuschüsse gemäß § 249 h AFG gingen in den Landesarbeitsamtsbezirken bzw. Bundesländern jeweils in den Monaten April und Mai 1994 und 1995 für wie viele zu beschäftigende Personen insgesamt und getrennt nach Männern und Frauen ein, und wie verteilten sie sich auf welche Trägergruppen (ABS, Beschäftigungsgesellschaften, Kommunen, Verbände usw.) und Maßnahmenbereiche?
Wie viele Maßnahmen für wie viele zuzuweisende Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (insgesamt und getrennt nach Geschlecht) wurden jeweils in den Monaten April und Mai 1994 und 1995 in den einzelnen Landesarbeitsamtsbezirken bzw. Bundesländern begonnen, und wie viele Arbeitsvermittlungen wurden in den genannten Monaten in Maßnahmen nach § 249 h vorgenommen?
Wie verteilten sich in den Monaten April und Mai 1994 und 1995 die insgesamt laufenden Maßnahmen und zugewiesenen Beschäftigten in den Landesarbeitsamtsbezirken bzw. Bundesländern auf die einzelnen Trägerarten, Maßnahmenbereiche, geförderten Arbeitnehmergruppen und Arbeitszeiten?
Wie viele Arbeitslose, insgesamt und getrennt nach Männern und Frauen sowie Landesarbeitsamtsbezirken, wurden jeweils in den Monaten Januar, Februar, März, April und Mai 1994 und 1995 aus § 249 h-Maßnahmen entlassen und wie viele von ihnen waren anschließend arbeitslos, wie viele traten in eine andere Fördermaßnahme ein, und wie viele nahmen ein nicht über das AFG gefördertes Arbeitsverhältnis auf?
Welche Parameter zieht die Bundesregierung zur Erfolgskontrolle der § 249 h-Maßnahmen heran, welche Erkenntnisse liegen ihr dazu vor, und wie beurteilt sie unter welchen Kriterien den Erfolg dieser Maßnahmenart in den zurückliegenden Monaten und Jahren?
Wie viele Anträge auf Zuschüsse gemäß § 242 s AFG gingen in den Landesarbeitsamtsbezirken bzw. Bundesländern jeweils in den Monaten April und Mai 1995 für wie viele zu beschäftigende Personen insgesamt und getrennt nach Männern und Frauen ein, und wie verteilten sie sich auf welche Trägergruppen (Beschäftigungsgesellschaften, soziale Betriebe, Kommunen, Verbände usw.) und Maßnahmenbereiche?
Wie viele Maßnahmen für wie viele zuzuweisende Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (insgesamt und getrennt nach Geschlecht) wurden jeweils in den Monaten April und Mai 1995 in den einzelnen Landesarbeitsamtsbezirken bzw. Bundesländern begonnen, und wie viele Arbeitsvermittlungen wurden in den genannten Monaten in Maßnahmen nach § 242 s vorgenommen?
Wie verteilten sich in den Monaten April und Mai 1995 die insgesamt laufenden Maßnahmen und zugewiesenen Beschäftigten in den Landesarbeitsamtsbezirken bzw. Bundesländern auf die einzelnen Trägerarten, Maßnahmenbereiche, geförderten Arbeitnehmergruppen und Arbeitszeiten?
Welche Parameter hat die Bundesregierung zur Erfolgskontrolle der § 242 s-Maßnahmen vorgesehen, welche Erkenntnisse liegen ihr dazu bereits vor, und wie beurteilt sie unter welchen Kriterien den Erfolg und insbesondere die Akzeptanz dieser Maßnahmenart in den zurückliegenden Monaten?