Die Beratungen der Codex Alimentarius Kommission über Fragen der Bio- und Gentechnologie
der Abgeordneten Marina Steindor und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Arbeit der 1963 als gemeinsame Fachorganisation von FAO (Food and Agriculture Organization) und WHO (World Health Organization) gegründeten Codex Alimentarius Kommission ist durch das GATT/WTO-Abkommen deutlich aufgewertet worden. Stärker noch als bisher werden die Empfehlungen der Codex Alimentarius Kommission und die von ihr vorgeschlagenen Standards die internationale Harmonisierung des Lebensmittelrechts forcieren, da unterschiedliche Anforderungen und Normen als zu beseitigende Handelsbarrieren angesehen werden.
Schon jetzt und mit steigender Tendenz werden weltweit gentechnische Verfahren und gentechnisch veränderte Organismen in Landwirtschaft und Lebensmittelindustrie eingesetzt. Der Handel mit Produkten, die mit Hilfe dieser neuen Technologie erzeugt oder verarbeitet wurden, wird leider zunehmen. Damit wird auch die Codex Alimentarius Kommission vor die Aufgabe gestellt, nicht nur Qualitäts- und Sicherheitsstandards für gentechnisch hergestellte/veränderte Lebensmittel, -zutaten und -Zusatzstoffe zu erarbeiten, sondern auch Empfehlungen darüber abzugeben, mit welchen Verfahren und nach welchen Kriterien die Sicherheit dieser Produkte zu überprüfen und wie diese zu kennzeichnen sind, um eine Irreführung und Täuschung der Verbraucher zu vermeiden.
Vor dem Hintergrund der als Folge des GATT/WTO-Abkommens gewachsenen Bedeutung der Codex Alimentarius Kommission sind auch deren Beratungen zu Fragen der Bio- und Gentechnologie zu bewerten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Bedeutung der Codex Alimentarius Kommission und der Codex-Standards
Fragen27
Im Zusammenhang mit dem GATT/WTO-Abkommen über die Anwendung Sanitärer und Phytosanitärer Maßnahmen (SPS) ist die Bedeutung der Codex Alimentarius Kommission gewachsen. Wie ist nach Auffassung der Bundesregierung diese neue Rolle der Codex Alimentarius Kommission zu bewerten?
Welchen Status werden Codex-Empfehlungen und -Standards im Rahmen des GATT/WTO-Abkommens haben, und welches Verhältnis besteht zwischen den internationalen sich aus den Codex-Standards ableitenden Normen und den nationalen lebensmittelrechtlichen Bestimmungen bzw. denen der Europäischen Union?
Sind vor dem Hintergrund der GATT/WTO-Vereinbarungen künftig nationale lebensmittelrechtliche Bestimmungen möglich, die restriktiver sind als die jeweiligen Codex-Standards und -Empfehlungen?
Wenn ja, unter welchen Bedingungen und Voraussetzungen?
Wann gelten gegenüber den jeweiligen Codex-Standards restriktivere nationale Normen und Anforderungen als nach dem GATT/WTO-Abkommen unzulässige technische Handelshemmnisse?
Inwieweit orientieren sich die bisherigen Beratungen der Codex Alimentarius Kommission und die von ihr ausgesprochenen Empfehlungen und Standards an den Grundsätzen eines vorsorgenden Verbraucherschutzes?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die im Rahmen des GATT/WTO-Abkommens erfolgte Aufwertung der Codex Alimentarius Kommission eine stärkere Berücksichtigung der Grundsätze eines vorsorgenden Verbraucherschutzes erfordert?
Wenn ja, auf welche Weise und mit welchen Mitteln trägt die Bundesregierung dazu bei?
Welche Ausschüsse hat der Codex, wofür sind sie zuständig, und wo tagen sie?
Wie und nach welchen Kriterien stellt die Bundesregierung die Delegationen zusammen, die sie zu den Beratungen der einzelnen Ausschüsse des Codex Alimentarius und zur Vollversammlung der Codex Alimentarius Kommission entsendet?
Wie hoch ist dabei der prozentuale Anteil an Vertretern der Industrie und industrienaher Verbände?
Gehörten Vertreter anderer Verbände und Interessengruppen den deutschen Delegationen an?
Wenn ja, welche?
Wie werden die Beratungen der einzelnen Codex-Ausschüsse und die Vollversammlungen der Codex Alimentarius Kommission von seiten der Bundesregierung vorbereitet?
Stimmt sie ihr Vorgehen in den Gremien des Codex Alimentarius mit Verbänden und Interessenvertretern ab?
Wenn ja, mit welchen?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, daß Positionen und Empfehlungen der Verbraucherverbände von den deutschen Delegationen zu den Codex-Gremien berücksichtigt und vertreten werden?
Hält die Bundesregierung eine stärkere Mitarbeit und eine aktivere Rolle der Verbraucherverbände im Rahmen der Beratungen der Codex-Fachausschüsse und bei den Vollversammlungen der Codex Alimentarius Kommission für wünschenswert?
Wenn ja, wie und mit welchen Mitteln will die Bundesregierung dazu beitragen, eine angemessene Mitwirkung der Verbraucherverbände zu fördern und deren Arbeitsvoraussetzungen zu verbessern?
Wie werden bisher die von der Codex Alimentarius Kommission erarbeiteten Empfehlungen und Standards in Deutschland veröffentlicht und interessierten Kreisen zugänglich gemacht?
Hält es die Bundesregierung im Hinblick auf die gestiegene Bedeutung der Codex Alimentarius Kommission für angemessen und notwendig, die bisherige Praxis bei der Zusammensetzung der Delegationen, bei der Vorbereitung der Sitzungen der Codex-Gremien und bei der Veröffentlichung der Codex-Empfehlungen und -Standards zu ändern?
Wenn ja, welche Änderungen strebt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang an?
Haben sich die Codex Alimentarius Kommission oder deren Ausschüsse in der Vergangenheit mit Fragen der modernen Biotechnologie befaßt?
Sind dazu Empfehlungen oder andere schriftliche Äußerungen abgegeben worden?
Wenn ja, welche?
Welche Ausschüsse der Codex Alimentarius Kommission sind bisher mit Fragen der modernen Bio- und Gentechnologie befaßt bzw. sind dafür zuständig?
Hält es die Bundesregierung für erforderlich, daß innerhalb der Codex Alimentarius Kommission intensive Beratungen über Fragen der modernen Biotechnologie aufgenommen werden, insbesondere über Lebensmittel, Lebensmittelzutaten und -Zusatzstoffe, die unter Einsatz gentechnischer Verfahren und/oder gentechnisch veränderter Organismen hergestellt oder verarbeitet werden?
Welche Einzelaspekte sind nach Auffassung der Bundesregierung dabei vordringlich zu beraten?
Ist es innerhalb der Gremien der Codex Alimentarius Kommission in der Diskussion, die bisherige Zuständigkeit der Fachausschüsse für Fragen der Bio- und Gentechnologie zu ändern?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß eine horizontale Bündelung der Zuständigkeiten für alle Fragen der Bio- und Gentechnologie in einem Fachausschuß der Codex Alimentarius Kommission aus sachlichen wie fachlichen Gründen erforderlich ist?
Wenn ja, welcher Ausschuß sollte das sein?
Stehen Fragen der Bio- und Gentechnologie und ihrer künftigen Beratung in den Fachausschüssen auf der Tagesordnung der kommenden Vollversammlung der Codex Alimentarius Kommission in Rom?
Wenn ja, welche sind es, und welche Positionen wird die deutsche Delegation dazu vertreten?
Welcher Codex-Ausschuß ist mit der Kennzeichnung von gentechnisch hergestellten bzw. veränderten Lebensmitteln, -zutaten und -Zusatzstoffen befaßt, und wie ist der Stand der Beratungen?
Welche divergierenden Positionen zur Kennzeichnung von gentechnisch hergestellten bzw. veränderten Lebensmitteln, -zutaten und -Zusatzstoffen gibt es in der Codex Alimentarius Kommission und ihren Ausschüssen, und von welchen Ländern werden sie vertreten?
Welche Position zur Kennzeichnung von gentechnisch hergestellten bzw. veränderten Lebensmitteln, -zutaten und -Zusatzstoffen vertritt die Bundesregierung bei den Beratungen in den Codex-Gremien?
Welche Personen haben der deutschen Delegation angehört, als der Codex-Ausschuß zur Kennzeichnung von Lebensmitteln (Codex Committee on Food Labelling) über Auswirkungen der Biotechnologie auf Fragen der Kennzeichnung von Lebensmitteln beraten hat?
Welche Verbände oder Institutionen haben diese Delegationsmitglieder vertreten?
Welchen Einfluß haben die einzelnen Mitglieder dieser deutschen Delegation auf deren Verhandlungsführung und Abstimmungsverhalten gehabt?