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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Selbsttötungen und Selbsttötungsversuche von Flüchtlingen in bundesdeutschen Abschiebehaftanstalten (G-SIG: 13010680)

Anzahl der Selbsttötungen seit Juli 1994, evtl. Ermittlungsverfahren, Umgang mit Abschiebehäftlingen nach Selbstmordversuchen, Verbesserung der Unterbringung von Flüchtlingen in Abschiebehaftanstalten

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

14.07.1995

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/191229. 06. 95

Selbsttötung und Selbsttötungsversuche von Flüchtlingen in bundesdeutschen Abschiebehaftanstalten

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS

Vorbemerkung

Die Situation in bundesdeutschen Abschiebehaftanstalten ist unverändert schlecht. Diese unhaltbaren Zustände waren Gegenstand von energischer Kritik seitens der Synode der Evangelischen Kirche im November 1994, des Zentralrats der deutschen Katholiken und anderer kirchlicher Gremien.

Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf unsere Anfrage zu Todesfällen in deutschem Polizeigewahrsam und während der Abschiebung (Drucksache 12/8583) u. a. geantwortet, sie nähme die bekanntgewordenen Fälle von Selbstmorden in bundesdeutschen Abschiebehaftanstalten „sehr ernst. Aus Gesprächen mit den Ländern (...) hat sich ergeben, daß die Länder äußerst bemüht sind, um Todesfälle in ihrem Verantwortungsbereich zu verhindern".

Aus Sicht der betroffenen Flüchtlinge hat sich an ihrer Situation in den Abschiebehaftanstalten nichts zum Besseren verändert. Entsprechend kam es im April diesen Jahres in der größten Abschiebehaftanstalt des Landes Nordrhein-Westfalen erneut zu Protesten der Betroffenen, die von einem Sondereinsatzkommando der Polizei gewaltsam beendet worden sind. Den Protesten war in der Abschiebehaftanstalt Büren ein von Flüchtlingen aus Verzweiflung selbstgelegter Brand im März diesen Jahres vorangegangen, bei dem sieben Menschen zum Teil schwer verletzt wurden.

In einer Abschiebehaftanstalt in Bützow (Mecklenburg-Vorpommern) traten im März 1995 algerische Flüchtlinge in einen Hungerstreik. Sie beklagten sich über die unhaltbaren Zustände in der Abschiebehaft und wiesen u. a. auf die Tatsache hin, daß von 40 Abschiebehäftlingen in diesem Bundesland zwölf minderjährig seien.

Weitere Fälle von Selbsttötungen in den Abschiebehaftanstalten wurden bekannt:

  • Am 20. Januar 1995 nahm sich der Algerier Amar Tahir in der JVA Wittlich das Leben. Seit neun Monaten saß dieser in Abschiebehaft. Die Mainzer Stadtverwaltung betrieb ein beschleunigtes Abschiebeverfahren gegen ihn, da er angeblich „versucht habe, eine Meuterei zu provozieren" (Junge Welt, 1. Februar 1995). Am 18. Januar 1995, zwei Tage vor seinem Freitod, war Amar Tahir algerischen Konsulatsbeamten zwangsvorgeführt worden.
  • Anfang März 1995 nahm sich ein äthiopischer Flüchtling in der JVA Würzburg das Leben (taz, 11. März 1995).
  • Am 14. März 1995 starb ein marokkanischer Flüchtling an den Folgen eines zwei Wochen zuvor verübten Selbsttötungsversuches. Der 22jährige hatte versucht, sich zu erhängen und nachfolgend 14 Tage lang im Krankenhaus im Koma gelegen (taz, 14. März 1995).
  • Ein 34jähriger Algerier hatte Mitte März 1995 in der JVA Mannheim versucht, sich das Leben zu nehmen. Er hatte zunächst Feuer gelegt und anschließend versucht, sich zu erhängen (taz, 18. März 1995).
  • Am 8. April 1995 hat sich ein aus Togo stammender Flüchtling, der am 6. April 1995 in Abschiebehaft genommen wurde, in einer Hamburger Untersuchungshaftanstalt mit einer Wolldecke stranguliert. Er verstarb hieran (Staatliche Pressestelle Hamburg, 9. April 1995).
  • Wenige Tage vor seiner Abschiebung hat sich in der JVA Volkstedt ein Flüchtling aus Zaire selbst getötet. Seit dem 4. April 1995 saß der Flüchtling bereits in Abschiebehaft. Der 30jährige strangulierte sich in einer Toilette an einem Wasserrohr mit zusammengeknoteten Socken.
  • Die „taz" berichtet davon, daß sich in derselben JVA bereits vor einem Jahr ein chinesischer Flüchtling das Leben genommen habe (taz, 12. Juni 1995).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Wie viele in Abschiebehaft befindliche Flüchtlinge haben sich seit Juli 1994 das Leben genommen (bitte mit Namen, Alter, Datum des Todes, Herkunftsland, Abschiebehaftanstalt sowie die Umstände des Selbstmordes angeben)?

2

Wie viele in Abschiebehaft befindliche Flüchtlinge haben seit Juli 1994 versucht, sich das Leben zu nehmen (bitte mit Namen, Alter, Datum des Selbstmordversuchs, Herkunftsland, Abschiebehaftanstalt sowie die Umstände des Selbstmordversuchs angeben)?

3

Wie viele Personen sind während des polizeilichen Gewahrsams (z. B. bei ihrer Verbringung zur Abschiebehaftanstalt, auf dem Weg zur bzw. im Laufe der Abschiebung) zu Tode gekommen (bitte mit Namen, Alter, Datum des Todes, Herkunftsland, Abschiebehaftanstalt sowie die Umstände des Todes angeben)?

4

In welchen dieser Fälle sind gegen welche Personen Ermittlungsverfahren welchen Inhalts eingeleitet worden?

a) In welchen Fällen ist es bezüglich der Selbsttötung bzw. des Selbsttötungsversuchs zu einer Anklageerhebung gegen Polizistinnen und Polizisten, Anstaltsleiterinnen und -leiter, Strafvollzugsbedienstete bzw. das Krankenpflegepersonal gekommen?

b) In welchen Fällen kam es diesbezüglich zu Verurteilungen?

5

Bei welchen Selbsttötungen bzw. Selbsttötungsversuchen hat es nach Kenntnis der Bundesregierung Anzeichen vorausgehenden rechtsextremistischen bzw. fremdenfeindlichen Verhaltens dritter Personen (z. B. seitens des Personals) gegeben?

6

In welchen Fällen wurden vor der Selbsttötung bzw. Selbsttötungsversuchen eines Flüchtlings konkrete aufenthaltsbeendende Maßnahmen bzw. Vorbereitungshandlungen (wie z. B. die zwangsweise Vorführung von Flüchtlingen vor Konsulatsbeamte ihrer Herkunftsländer oder aber ein beschleunigtes Abschiebeverfahren) unternommen?

7

In welchen Fällen stand nach Kenntnis der Bundesregierung vor der Selbsttötung bzw. Selbsttötungsversuchs die endgültige Abschiebung des Flüchtlings unmittelbar bevor?

8

Sind der Bundesregierung seit Beantwortung unserer letzten diesbezüglichen Anfrage (19. Oktober 1994) nachträglich weitere Selbsttötungen bzw. Selbsttötungsversuche aus dem damaligen Berichtszeitraum (1990 bis Juli 1994) bekanntgeworden?

a) Wenn ja, welche (bitte mit Namen, Alter, Datum des Todes, Herkunftsland, Abschiebehaftanstalt sowie die Umstände der Selbsttötungen bzw. der Selbsttötungsversuche angeben)?

b) Wenn nein, wieso wurde der in der JVA Volkstedt im Frühjahr 1994 zu Tode gekommene chinesische Flüchtling in der damaligen Antwort der Bundesregierung nicht erwähnt?

9

Was geschieht mit den Leichnamen derjenigen, die sich in einer Abschiebehaftanstalt das Leben genommen haben?

a) Werden diese Toten in der Bundesrepublik Deutschland beerdigt oder in ihr jeweiliges Herkunftsland überführt?

b) Wer entscheidet hierüber?

c) Wer übernimmt die bei einer Beerdigung bzw. Überführung anfallenden Kosten?

10

Wer übernimmt die Kosten, die für die medizinische Behandlung eines Flüchtlings entstehen, der oder die versucht hat, sich das Leben zu nehmen?

11

Müssen diese Menschen nach der medizinischen Folgebehandlung erneut in Abschiebehaft, oder werden sie von der Abschiebehaft verschont?

Welche (z. B. psycho-soziale) Betreuung wird diesen Flüchtlingen neben der medizinischen Behandlung zuteil?

12

13

Welche Initiativen hat die Bundesregierung mit welchen konkreten Vorschlägen unternommen, um ihrer „Ernsthaftigkeit" entsprechend, die Länder zu Verbesserungen der Unterbringung von Flüchtlingen in Abschiebehaftanstalten zu bewegen?

Bonn, den 26. Juni 1995

Ulla Jelpke Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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