Aufnahme schutzbedürftiger Personen in das humanitäre Sonderkontingent für Flüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina
der Abgeordneten Amke Dietert-Scheuer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Nachdem die Bundesrepublik Deutschland im Sommer 1992 im Rahmen eines humanitären Sonderkontingents insgesamt 10 400 Flüchtlinge aufgenommen hatte, die von Bosnien-Herzegowina nach Kroatien geflohen waren, richtete sie im Herbst 1992 weitere Sonderkontingente ein. Sie stellte ein Kontingent von 1 000 Plätzen zur Aufnahme von Gefangenen aus Internierungslagern und weitere 6 000 Plätze für Familienangehörige dieses Personenkreises zur Verfügung. Das Kontingent wurde auch für traumatisierte Frauen und Kinder und ab Ende 1993 für enge Familienangehörige der im ersten Kontingent vom Sommer 1992 aufgenommenen Personen geöffnet. Diese insgesamt 7 000 Plätze sind bis heute zu nicht einmal 60 % ausgeschöpft.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Fragen9
Wie viele Flüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina wurden im Rahmen des 7 000 Plätze umfassenden Kontingents bis zum heutigen Tag in die Bundesrepublik Deutschland aufgenommen?
Welches sind die genauen Vergabekriterien für die Aufnahme in dieses Kontingent?
Wie viele Anträge auf Aufnahme in dieses Kontingent wurden bisher abgelehnt, und welche sind die häufigsten Gründe der Ablehnung?
Ist es zutreffend, daß Ablehnungen auf Aufnahme in das Kontingent von seiten des Bundesministeriums des Innern lediglich mit der Begründung beschieden werden, die Kriterien zur Aufnahme seien nicht erfüllt, und wenn ja, warum ist es nicht möglich, den Antragstellern eine ausführliche, nachvollziehbare Begründung zukommen zu lassen?
Praktiziert die Bundesregierung eine enge oder weite Auslegung der Kriterien für die Aufnahme in das Kontingent, und wie wird in der Praxis mit Grenzfällen verfahren?
Ist es zutreffend, daß die Bundesregierung die Aufnahme nach den Kriterien „Ex-Gefangene aus Internierungslagern" und „traumatisierte Frauen und Kinder" im wesentlichen als abgeschlossen betrachtet, und wenn ja, wie wird diese Auffassung vor dem Hintergrund der fortgesetzten Menschenrechtsverletzungen und Kriegsereignisse in Bosnien-Herzegowina begründet?
Ist es zutreffend, daß die Anträge von Vergewaltigungsopfern, die in „sicheren Zonen" leben, auf Aufnahme in das Kontingent abgelehnt wurden, und wenn ja, mit welcher Begründung?
Welches sind nach Auffassung der Bundesregierung diese „sicheren Zonen", und wer trifft die entsprechende Einschätzung?
Ist es zutreffend, daß Anträge auf Aufnahme von Familienangehörigen von Schwerverletzten bzw. Kriegsverwundeten in das Kontingent abgelehnt wurden, und wenn ja, mit welcher Begründung?
Ist die Bundesregierung bereit, angesichts der gegenwärtigen Entwicklung um die ostbosnischen muslimischen Enklaven weitere Personen in das Kontingent aufzunehmen bzw. das Kontingent zu erhöhen?