Erfahrungsaustausch, Beratung und Förderung von Modellmaßnahmen zur Neugestaltung der sozialen Sicherungssysteme und des Arbeitsmarktes in den neuen Ländern
der Abgeordneten Dr. Heidi Knake-Werner und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
Seit 1990 fördert die Bundesregierung mit Mitteln aus dem Haushalt des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung die Anpassung und Neugestaltung der Einrichtungen der sozialen Sicherung und des Arbeitsmarktes im Zusammenhang mit der Umgestaltung von Wirtschaft und Gesellschaft sowie entsprechende Modellmaßnahmen in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet. Die Förderung soll Ende 1995 auslaufen und eine Gesamthöhe von 483,7 Mio. DM erreichen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Welche „Modellmaßnahmen" welcher Institutionen wurden für welche Zeiträume in welchen Bundesländern einschließlich Ostberlin gefördert, und welche Ziele wurden mit den „Modellmaßnahmen" verfolgt?
Welche vorbereitenden Maßnahmen welcher Träger wurden für welche Zeiträume in welcher Höhe im Zusammenhang mit den „Modellmaßnahmen" gefördert?
Welche projektbegleitenden Maßnahmen welcher Träger wurden für welche Zeiträume in welcher Höhe im Zusammenhang mit den „Modellmaßnahmen" gefördert?
In welcher Höhe entfielen bei den einzelnen „Modellmaßnahmen" die Fördermittel jeweils auf Personalausgaben, Ausstattungsausgaben und sonstige Ausgaben?
Welche „modellhaften Ausstattungen" wurden bei welchen „Modellmaßnahmen" in welcher Höhe gefördert?
Wie gestaltete sich bei den einzelnen „Modellmaßnahmen" die weitere „modellhafte Unterstützung", und in welcher Höhe wurde sie jeweils gefördert?
Welche Behörden, Institutionen und sonstigen Einrichtungen in den neuen Bundesländern einschließlich Ostberlin erhielten seit 1990 in welcher Höhe Fördermittel des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung für „Erfahrungsaustausch und Beratung auf den Gebieten der Arbeitsförderung, der sozialen Sicherung, der Arbeitsbeziehungen und des Arbeitsschutzes"?
In welcher Höhe wurden in den einzelnen Haushaltsjahren seit 1990 bisher jeweils Ausgaben für
a) Sachkosten,
b) Lernmaterial,
c) Referenten,
d) Experten,
e) Sachverständigengutachten und
f) Aug- und Fortbildungen von Fach- und Führungskräften welcher Institutionen und welcher Arbeitsbereiche geleistet?
Welche Experten und welche Institutionen der Bundesrepublik Deutschland waren an der „Beratung" und den „Hilfen" in welchen förderfähigen Bereichen beteiligt, und Ausgaben in welcher Höhe entfallen auf die Experten einerseits und auf die Institutionen andererseits?
Welche positiven und welche negativen Erfahrungen verzeichnet die Bundesregierung hinsichtlich der Förderung von „Modellmaßnahmen" einerseits und hinsichtlich von „Erfahrungsaustausch und Beratung" andererseits im einzelnen?
Welche Erkenntnisse und welche empirisch fundierten Analysen besitzt die Bundesregierung über den Beitrag der Ausgaben für „Erfahrungsaustausch und Beratung" und für „Modellmaßnahmen" bei der Neugestaltung und Anpassung der Einrichtungen der sozialen Sicherung, der Arbeitsförderung sowie der Arbeitsbeziehungen und des Arbeitsschutzes im einzelnen?
Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über den Stand der Neugestaltung und Anpassung der Einrichtungen der sozialen Sicherung, der Arbeitsförderung sowie der Arbeitsbeziehungen und des Arbeitsschutzes in den neuen Bundesländern im Zusammenhang mit der Umgestaltung von Wirtschaft und Gesellschaft im einzelnen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Notwendigkeit weiterer Anpassungs- und Neugestaltungsprozesse und ihrer Förderung durch Bundesmittel?