Deutsch-Vietnamesisches Übereinkommen zur Verbrechensvorbeugung und -bekämpfung
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
Am 9. August 1995 wurde in Hanoi zwischen den Innenministerien der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Republik Vietnam ein Protokoll für ein möglichst kurzfristig zu unterzeichnendes Abkommen über die gemeinsame polizeiliche Verbrechensprävention und -bekämpfung (DVVerbrÜbk) unterzeichnet.
Noch vor Inkrafttreten des Deutsch-Vietnamesischen Rückführungsabkommens soll so die Abschiebung von straffällig gewordenen vietnamesischen Staatsangehörigen aus der Bundesrepublik Deutschland nach Vietnam ermöglicht werden.
In folgenden vier Bereichen wurde eine polizeiliche Zusammenarbeit vereinbart:
- Bekämpfung des organisierten Verbrechens,
- Bekämpfung der organisierten unerlaubten Einreise von Personen in die Bundesrepublik Deutschland,
- Drogenbekämpfung,
- Identitätsfeststellung vietnamesischer Straftäter in der Bundesrepublik Deutschland (nach: Pressemitteilung des Bundesministeriums des Innern vom 10. August 1995).
Der Bundesminister des Innern, Manfred Kanther, bezeichnete dort das DVVerbrÜbk als „eine wichtige völkerrechtliche Vereinbarung zur Bekämpfung der illegalen Einschleusung vietnamesischer Staatsangehöriger und ein wichtiges Instrument zur Eindämmung der gerade in den neuen Bundesländern spürbaren Kriminalität unter vietnamesischen Staatsangehörigen".
Den Angaben des Bundesministers des Innern, Manfred Kanther, zufolge seien in der Bundesrepublik Deutschland 1994 14 296 vietnamesische Tatverdächtige ermittelt worden. „Um den organisierten Zigarettenhandel herum bilden sich weitere Strukturen von organisierter Kriminalität mit zunehmender Tendenz zur Gewaltbereitschaft. Dies hat dazu geführt, daß allein in Berlin in diesem Jahr 13 vietnamesische Staatsangehörige durch Landsleute getötet worden sind."
Die Tageszeitung „Junge Welt" berichtete von einigen Fällen, in denen vietnamesische Staatsangehörige im Zuge polizeilicher Maßnahmen getötet bzw. zum Teil erheblich verletzt worden sind:
- Anfang April 1995 in Chemnitz wurde im Zuge einer polizeilichen Großrazzia einer vietnamesischen Frau „bedauerlicherweise" in den Hals geschossen.
- Anfang Mai 1995 wurde ein vietnamesischer Staatsangehöriger bei einer Polizeikontrolle in einer Berliner U-Bahn-Station durch den Bauchschuß eines Polizisten schwer verletzt.
- Am 17. Juni 1995 in Berlin wurde ein mutmaßlicher vietnamesischer „illegaler Zigarettenhändler", der vor Polizeibeamten auf nahegelegene Bahngleise flüchtete, von einem D-Zug erfaßt und tödlich verletzt. Der Polizeibeamte hätte trotz einer an ihn gerichteten Warnung eines Passanten über den herannahenden Zug „nicht von dem Flüchtenden abgelassen und ihn auch nicht vor dem Zug gewarnt" (Junge Welt, 20. Juni 1995).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Welche deutschen und welche vietnamesischen Behörden werden in die Umsetzung des DVVerbrÜbk einbezogen werden?
a) Inwiefern werden auch die Länderpolizeien bzw. Landeskriminalämter einbezogen werden?
b) Inwiefern waren Länderregierungen bzw. die zuständigen Landesinnenminister an der Ausarbeitung des DVVerbrÜbk beteiligt?
Wie interpretiert die Bundesregierung den in dem Protokoll zum DVVerbrÜbk verwandten Begriff des „organisierten Verbrechens"? Gibt es hierfür einen Straftatenkatalog, dem beide Vertragsparteien zugestimmt haben? Wenn ja, welchen?
Welche Daten werden im Zuge der Umsetzung des DVVerbrÜbk — aus welchen bereits bestehenden Dateien entnommen, — zu welchem Zweck in welchen Dateien/Arbeitsdateien gespeichert, — zwischen welchen Behörden der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Republik Vietnam ausgetauscht? Welche nationalen Behörden sollen im Rahmen des DV VerbrÜbk Zugriff auf die erhobenen bzw. der jeweiligen Vertragspartei übermittelten Daten haben?
Wie ist der Schutz der nach Vietnam übermittelten personenbezogenen Daten zu gewährleisten?
Werden auf deutscher bzw. vietnamesischer Seite nachrichtendienstliche Behörden im Rahmen der Umsetzung des DVVerbrÜbk tätig werden? Wenn ja, welche und zu welchem Zweck?
Gibt es in der Sozialistischen Republik Vietnam eine organisatorische Trennung von Polizei- und nachrichtendienstlichen Behörden? Wenn nein, welche Konsequenzen hat dies für die Umsetzung des DVVerbrÜbk?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das Ausmaß der angeblich „organisierten unerlaubten Einschleusung von vietnamesischen Staatsangehörigen in die Bundesrepublik Deutschland" bzw. einer aktiven Beteiligung vietnamesischer Staatsangehöriger an dieser „illegalen Einschleusung"?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eine angeblich aktive Beteiligung von vietnamesischen Staatsangehörigen an der Einfuhr bzw. dem Vertrieb illegalisierter Betäubungsmittel?
Wegen welcher Straftatbestände wurde 1994 in den 14 296 gegen vietnamesische Staatsangehörige gerichteten Ermittlungsverfahren ermittelt (bitte aufschlüsseln)?
a) In wie vielen Fällen kam es in diesen Fällen auch zu einer Anklageerhebung?
b) Wie viele dieser 14 296 vietnamesischen Staatsangehörigen wurden rechtskräftig verurteilt?
Wie viele vietnamesische Staatsangehörige sind im Zuge bzw. im Verlauf polizeilicher Exekutivmaßnahmen bzw. bei der Anwendung unmittelbarer Zwangsmaßnahmen in den Jahren 1990 bis 1995 zu Tode gekommen?
a) Wie viele Ermittlungsverfahren wurden in diesen Todesfällen gegen Polizeibeamte der Länder bzw. des Bundesgrenzschutzes als Täter oder Teilnehmer eingeleitet?
b) In wie vielen Fällen kam es zu einer rechtskräftigen Verurteilung von Polizistinnen bzw. Polizisten?
Wie viele vietnamesische Staatsangehörige sind im Zuge bzw. im Verlauf polizeilicher Exekutivmaßnahmen bzw. bei der Anwendung unmittelbarer Zwangsmaßnahmen in den Jahren 1990 bis 1995 in ihrer körperlichen Unversehrtheit verletzt worden?
a) Wie viele Ermittlungsverfahren wurden in diesen Todesfällen gegen Polizeibeamtinnen/-beamte der Länder bzw. des Bundesgrenzschutzes als Täter oder Teilnehmer eingeleitet?
b) In wie vielen Fällen kam es zu einer rechtskräftigen Verurteilung eines dieser Polizeibeamtinnen/-beamten?