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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Strafverfolgung von Spionen der DDR in den EU-Staaten, Japan, Kanada und den USA (G-SIG: 13010891)

Strafverfolgung von DDR-Spionen im westlichen Ausland seit der Vereinigung Deutschlands, Auslieferungsanträge an die genannten Länder, Wahrnehmung der Obhutspflicht

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium der Justiz

Datum

10.10.1995

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/242422. 09. 95

Strafverfolgung von Spionen der DDR in den EU-Staaten, Japan, Kanada und den USA

des Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Heuer und der Gruppe der PDS

Vorbemerkung

Nach Auskunft der Bundesregierung hat der Generalbundesanwalt seit dem 1. Januar 1992 gegen 2 412 ehemalige Mitarbeiter der Auslandsnachrichtendienste der DDR Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Landesverrats und insbesondere der geheimdienstlichen Agententätigkeit eingeleitet. Bis zum 19. Mai 1995 wurden 72 von ihnen verurteilt. 481 Ermittlungsverfahren waren am 19. Mai 1995 noch nicht abgeschlossen. Nach dem Beschluß des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Mai 1995 besteht weder ein Verfolgungshindernis noch ein besonderer Strafmilderungsgrund für Bundesbürger, die Spionage für die DDR betrieben haben. Angesichts dieser Situation einer anhaltenden Strafverfolgung von bundesdeutschen Mitarbeitern der Auslandsaufklärung der DDR im vereinigten Deutschland erhebt sich die Frage, ob und in welchem Umfang in anderen Staaten eine vergleichbare strafrechtliche Verfolgung von durch die Auslandsdienste der DDR geworbene Personen nach der Vereinigung Deutschlands erfolgt ist.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen3

1

Hat die Bundesregierung Kenntnis über Ermittlungsverfahren, Anklagen und Verurteilungen wegen Agententätigkeit oder ähnlicher Delikte zugunsten der DDR in den Ländern der EU, in Japan, Kanada und den USA nach der Vereinigung Deutschlands?

Wenn ja,

— wie viele Ermittlungsverfahren, Anklagen und Verurteilungen gab es in den o. g. Ländern,

— gab es Verfahrenseinstellungen, und aus welchen Gründen erfolgten diese,

— welche Strafen — Freiheitsstrafen und Geldstrafen — wurden bei den rechtskräftigen Verurteilungen verhängt,

— wie viele Ermittlungsverfahren, Anklagen und Verurteilungen richteten sich a) gegen Bürger der jeweiligen Staaten, b) gegen Bürger der früheren Bundesrepublik Deutschland, c) gegen Bürger der ehemaligen DDR?

Wenn nein, welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den Deutschen Bundestag darin zu unterstützen, derartige Kenntnisse zu gewinnen?

2

Gab es seitens der Bundesregierung wegen Spionage zugunsten der DDR Auslieferungsanträge an die o. g. Länder bzw. gab es seitens der o. g. Länder Auslieferungsanträge wegen Spionage zugunsten der DDR an die Bundesregierung?

In wie vielen Fällen wurde diesen Anträgen jeweils entsprochen?

3

Erkennt die Bundesregierung an, daß sie mit der Vereinigung Deutschlands gegenüber den in den o. g. Ländern tätig gewesenen Personen der Auslandsaufklärung der DDR, die heute deutsche Staatsangehörige sind, eine Obhutspflicht hat?

Wenn ja, wie nimmt die Bundesregierung diese Pflicht wahr?

Wenn nein, warum will die Bundesrepublik Deutschland als Nachfolgestaat der DDR diese Pflicht nicht übernehmen?

Bonn, den 22. September 1995

Dr. Uwe-Jens Heuer Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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