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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Nutzungskonzept zum Berliner Schloßplatz (G-SIG: 13011735)

Evtl. Wiederinbetriebnahme des Palastes der Republik nach Asbestsanierung verbunden mit einer Umgestaltung des Umfeldes, Verwirklichung förderaler Vielfalt und Bürgernähe in der Nutzung, Ideenwettbewerb Spreeinsel, andere Nutzungskonzepte

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau

Datum

08.07.1996

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/498817. 06. 96

Nutzungskonzept zum Berliner Schloßplatz

der Abgeordneten Dr. Christa Luft, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS

Vorbemerkung

Am 31. Mai 1996 hat der Gemeinsame Ausschuß der Bundesregierung und des Berliner Senats zur Koordinierung der Hauptstadtplanung einen kontrovers aufgenommenen Beschluß zur künftigen Nutzung und Gestalt des Schloßplatzes in Berlin-Mitte gefaßt.

Die widersprüchliche Aufnahme in der Öffentlichkeit, die darin auch mehrheitlich einen Abrißbeschluß für den Palast der Republik sieht, verdeutlicht den weiten Interpretationsspielraum der getroffenen Entscheidung.

Die Ursache hierfür ist u. a. die Formulierung des Beschlußtextes: „Das in Aussicht genommene Nutzungskonzept läßt sich in seiner Gesamtheit nicht in der gegenwärtigen Form und Gestalt des Palastes der Republik umsetzen. ”

Da sich der Palast der Republik und das Grundstück in Bundeseigentum befinden, steht auch der Bund in der Verantwortung für die weitere Gestaltung der Mitte Berlins. Der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages hat entschieden, die Mittel für die Asbestsanierung des Palastes der Republik erst freizugeben, wenn ein Nutzungskonzept für den zentralen Bereich der Spreeinsel verabschiedet worden ist. Der jetzt vom Gemeinsamen Ausschuß gefaßte Beschluß erfüllt diese Forderung nur unzureichend, da inhaltliche, zeitliche und finanzielle Detaillierung weitgehend fehlen.

Wir fragen die Bundesregierung im Zusammenhang mit der bevorstehenden Entscheidung des Haushaltsausschusses über die Freigabe der Mittel für die Asbestsanierung des Palastes der Republik:

Fragen13

1

Ist die Bundesregierung ebenfalls der Auffassung, daß dem Haushaltsausschuß eine detaillierte und nachvollziehbare Kostenaufstellung und Zeitplanung sowohl für die möglichen Varianten der Asbestsanierung des Palastes der Republik (Bestandsorientierung oder Abrißvorbereitung) als auch die notwendigen Aufwendungen für die Wiederherstellung des zentralen Bereiches der Spreeinsel als städtischer Raum als Entscheidungsgrundlage zur Verfügung gestellt werden müssen?

2

Welche Kostenaufstellungen liegen den vom Gemeinsamen Ausschuß beschlossenen Nutzungsvorschlägen zugrunde, differenziert nach Sanierungs-, Bauvorbereitungs-, Bau- und Betriebskosten?

3

Wie steht die Bundesregierung zu der Expertenauffassung, daß eine Wiederinbetriebnahme des Palastes der Republik nach erfolgter bestandsorientierter . Asbestbeseitigung, verbunden mit einer Umgestaltung des Umfeldes und der Option einer schrittweisen baulichen Weiterentwicklung, weitaus kostengünstiger ist als eine völlige Neugestaltung des gesamten Areals?

4

Welche Institutionen des Bundes waren an der Aufstellung der Nutzungsvorschläge beteiligt, und durch welche Belege (Protokolle etc.) wird dies ausgewiesen?

5

Durch welche Eigenschaften und Nutzungselemente werden durch die beschlossenen Nutzungsvorstellungen die Anforderungen einerseits nach einem Ausdruck föderaler Vielfalt in einem sich öffnenden Europa und andererseits nach einem öffentlichen und bürgernahen Kultur- und Kommunikationszentrum erfüllt?

6

Sind vor der Konzipierung der möglichen Nutzungen Analysen des funktionellen Angebotes im Umfeld der Spreeinsel sowie in der gesamten Berliner Innenstadt angestellt worden, und wie stellt sich der konkrete Bedarf, differenzie rt nach vorgeschlagenen Nutzungselementen, dar?

7

Mit welchen Gremien und in welchen Zeiträumen hat eine Abstimmung über die Nutzungsvorstellungen bisher stattgefunden bzw. ist eine öffentliche Diskussion darüber künftig vorgesehen, und wenn ja, in welcher Form und wann?

8

Welche anderen Nutzungskonzepte lagen dem Gemeinsamen Ausschuß zur Beurteilung vor, von wem wurden diese mit welchen Inhalten vorgelegt, und wie sind diese in der Entscheidung berücksichtigt?

9

Sind im Zusammenhang mit der Vorbereitung des Nutzungskonzeptes Gutachten über die mögliche Weiternutzung und gegebenenfalls bauliche Veränderung des Palastes der Republik nach erfolgter Asbestsanierung erstellt worden?

10

In welcher Weise wurden die Ergebnisse des Ideenwettbewerbes Spreeinsel bei der Erarbeitung des Nutzungsvorschlages einbezogen?

11

In welcher Weise wurden die Ergebnisse der Expertenanhörung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages vom 21. Juni 1995 und der Beschluß des Petitionsausschusses vom 12. Oktober 1995 - beide zum Umgang mit dem Palast der Republik - in die Erarbeitung des Beschlusses einbezogen?

12

In welchen Punkten und in welchen Zeiträumen wird das in Aussicht genommene Nutzungskonzept konkretisiert, so daß dem Haushaltsausschuß eine ausreichende Entscheidungsgrundlage vorgelegt werden kann?

13

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, daß Vertreter des Gemeinsamen Ausschusses den Abriß des Palastes der Republik als Folge des Beschlusses des Ausschusses darstellen, obwohl dies den Beschlußtexten nicht entspricht?

Bonn, den 17. Juni 1996

Dr. Christa Luft Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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