Tätigkeit von privaten Versicherern und Vereinen zur Versicherung gegen Arbeitslosigkeit
der Abgeordneten Dr. Heidi Knake-Werner, Manfred Müller (Berlin), Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
In der Bundesrepublik Deutschland wurden und werden immer noch Versicherungen oder private Vereine aktiv, um Mitglieder für Versicherungen oder Unterstützungskassen gegen Arbeitslosigkeit zu werben. Zwar hat das Bundesversicherungsamt vor den bislang ausschließlich ausländischen Versicherern gewarnt, hat aber keine Handhabe gegen Vereine.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Sieht die Bundesregierung in der privaten Versicherung gegen Arbeitslosigkeit eine Ergänzung zur Privatisierung der Arbeitsvermittlung?
Plant die Bundesregierung, die rechtlichen Grundlagen für eine Privatisierung der Arbeitslosenversicherung zu schaffen?
Beabsichtigt die Bundesregierung, die Werbung für private Vereine, die finanzielle Leistungen im Falle von Arbeitslosigkeit anbieten, gesetzlich zu unterbinden?