Entwicklung von Telearbeitsplätzen in der Bundesrepublik Deutschland
der Abgeordneten Manfred Müller (Berlin), Dr. Heidi Knake-Werner, Dr.Gregor Gysi und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
Im Auftrag der Europäischen Kommission hat die Empirica Gesellschaft für Kommunikations- und Technikforschung im vergangenen Jahr ermittelt, daß es in Deutschland 150 000 Telearbeitsplätze gibt. Die Tendenz ist steigend.
Im mittelfristigen sozialpolitischen Aktionsprogramm 1995 bis 1997 der Europäischen Kommission wird angekündigt, daß die Kommission eine Mitteilung über die sozialen und gesundheitlichen Auswirkungen von Telearbeit im kommenden Jahr vorlegen wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Hat die Bundesregierung eigene Vorstellungen für den notwendigen Inhalt der von der Kommission angekündigten Mitteilung entwickelt?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über Probleme beim Arbeits- und Gesundheitsschutz an Telearbeitsplätzen vor, oder plant sie die Förderung wissenschaftlicher Untersuchungen, die solche Erkenntnisse erbringen sollen?
Welchen gesetzlichen Regelungsbedarf sieht die Bundesregierung für die gesundheitlich unbedenkliche und sozialverträgliche Ausgestaltung von Telearbeitsplätzen?
Welchen gesetzlichen Regelungsbedarf sieht die Bundesregierung im Betriebsverfassungsgesetz und im Arbeitsschutz, um Telearbeitsplätze in das Arbeitsrechts- und Schutzsystem der Bundesrepublik Deutschland einzubeziehen?
Ist der Bundesregierung die Verteilung der Telearbeit auf Branchen, die durchschnittlich an ihnen geleistete Arbeitszeit, die Qualifikationsstruktur und die Einbindung in Tarifverträge bekannt?
Mit welcher quantitativen und strukturellen Entwicklung der Telearbeit rechnet die Bundesregierung in den kommenden Jahren?
In welchem Umfang und mit welcher Zielsetzung wurden oder werden Mittel des Bundes für die Entwicklung des Bereichs Telearbeit eingesetzt?