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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Die Arbeitsgruppe Statusrechtliche Begleitmaßnahmen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge - Sachstand für das Jahr 2007

<span>Anzahl in der Arbeitsgruppe &bdquo;Statusrechtliche Begleitmaßnahmen&ldquo; (AG Status) anhängiger Verfahren zur Rücknahme einer Asyl- bzw. Flüchtlingsanerkennung aufgrund extremistischer oder terroristischer Erkenntnisse, Anzahl gem. §§ 54a und 58a Aufenthaltsgesetz angeordneter Überwachungen, Anzahl widerrufener Asyl- bzw. Flüchtlingsanerkennungen durch Vorschlag der AG Status, Anzahl der Mitarbeiter der AG Status aus Vertretern des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, des Bundesamtes für Verfassungsschutz und des Bundeskriminalamtes, an der Arbeit der AG Status mitwirkende Bundes- und Landesbehörden, Aufbau des angekündigten &bdquo;Informationspools&ldquo; , Rechtsgrundlage für Datenbank</span>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

15.02.2008

Aktualisiert

21.08.2024

Deutscher BundestagDrucksache 16/794329. 01. 2008

Die Arbeitsgruppe Statusrechtliche Begleitmaßnahmen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge – Sachstand für das Jahr 2007

der Abgeordneten Josef Philip Winkler, Volker Beck (Köln), Monika Lazar, Jerzy Montag, Irmingard Schewe-Gerigk, Wolfgang Wieland und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im Juni 2005 wurde durch das Bundesministerium des Innern (BMI) die Arbeitsgruppe „Statusrechtliche Begleitmaßnahmen“ (AG Status) eingerichtet.

Unter Federführung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) arbeiten in der AG Status (in den Räumen des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums) dauerhaft sieben Vertreterinnen und Vertreter des BAMF, des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), des Bundeskriminalamts (BKA) sowie – anlassbezogen – weitere Personen anderer Bundes- und Landesbehörden zusammen (Stand: Ende 2006).

Aufgabe der AG Status ist es, möglichst frühzeitig zu erkennen, ob bei nichtdeutschen Personen mit extremistischem bzw. terroristischem Hintergrund aufenthaltsrechtliche Maßnahmen angezeigt sind.

Einer Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zufolge (Bundestagsdrucksache 16/3429)

  • waren bis Ende 2006 in der AG Status 136 Fälle anhängig;
  • hatte die AG Status den Widerruf bzw. die Rücknahme einer Asyl-/ Flüchtlingsanerkennung in 20 Fällen bewirkt;
  • waren in 17 Fällen Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung (Ausweisungen) und in einem Fall die Verweigerung eines Aufenthaltstitels empfohlen worden; in weiteren 32 Fällen wurden durch die jeweils zuständigen Ausländerbehörden Ausweisungsverfügungen erlassen;
  • hatte in einem Fall die AG Status Maßnahmen zur Überwachung nach § 54a Aufenthaltsgesetz empfohlen;
  • wurde in elf Fällen eine Ausschreibung im Schengener Informationssystem initiiert;
  • hatte in vier Fällen die AG Status dem Bundesministerium des Innern und dem Auswärtigen Amt (AA) die Unterstützung der Länder bei der Passersatzbeschaffung empfohlen;
  • hatte die AG Status bis dahin (noch) nicht Maßnahmen zur Verhinderung bzw. den Widerruf oder die Rücknahme von Einbürgerungen empfohlen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Wie viele Fälle waren/sind derzeit in der AG Status anhängig (bitte aufschlüsseln nach dem Gesamtaufkommen und den im Jahr 2007 neu hinzugekommenen Fällen)?

2

In wie vielen Fällen hat die AG Status

a) den Widerruf bzw. die Rücknahme einer Asyl-/Flüchtlingsanerkennung;

b) Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung sowie weitere ausländerrechtliche Maßnahmen (z. B. Auflagen);

c) Maßnahmen zur Überwachung nach § 54a des Aufenthaltsgesetzes;

d) Maßnahmen zur Verhinderung der (Wieder-)Einreise;

e) Maßnahmen zur Verhinderung bzw. den Widerruf oder die Rücknahme von Einbürgerungen;

f) sonstige Maßnahmen empfohlen bzw. initiiert (bitte jeweils aufschlüsseln nach dem Gesamtaufkommen und den im Jahr 2007 neu hinzugekommenen Fällen)?

3

In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung – unabhängig von der Arbeit der AG Status – von jeweils zuständigen Ausländerbehörden seit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes Anfang 2005

Maßnahmen zur Überwachung nach § 54a des Aufenthaltsgesetzes bzw.

eine Abschiebungsanordnung nach § 58a des Aufenthaltsgesetzes angeordnet?

4

Liegen inzwischen verwaltungsgerichtliche Entscheidungen zu den von der AG Status bewirkten asyl- bzw. aufenthaltsrechtlichen Entscheidungen vor, und wenn ja, welche?

5

Wie viele dieser in den Fragen 2. a) bis f) genannten Entscheidungen sind inzwischen rechtskräftig (bitte aufschlüsseln)?

6

Aus welchen Staaten stammen die Personen, denen auf Vorschlag der AG Status die Asyl-/Flüchtlingsanerkennung widerrufen bzw. bei denen diese Anerkennung zurückgenommen wurde (bitte aufschlüsseln nach dem Gesamtaufkommen und den im Jahr 2007 neu hinzugekommenen Fällen)?

7

Wie viele derjenigen Personen, denen auf Vorschlag der AG Status die Asyl-/ Flüchtlingsanerkennung widerrufen bzw. bei denen diese Anerkennung zurückgenommen wurde

erhielten einen subsidiären Schutzstatus;

wurden (in welche Staaten) abgeschoben?

8

Wie viele Vertreterinnen/Vertreter

des BAMF,

des Bundesamtes für Verfassungsschutz bzw.

des Bundeskriminalamtes arbeiten inzwischen in der AG Status?

9

Welche anderen Bundes- und Landesbehörden haben an der Arbeit der AG Status bislang mitgewirkt?

10

In welchen der AG Status vergleichbaren Gremien welcher Bundesländer ist das BAMF bzw. andere Bundesbehörden (wie die Bundespolizei bzw. das Bundesamt für Verfassungsschutz) aktiv?

11

Wurde – wie in der Beantwortung der o. g. Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angekündigt – ein „regelmäßiger Erfahrungsaustausch mit den Länderarbeitsgruppen“ begonnen?

Wenn ja, mit welchen Ländern werden, wie oft, zu welchen Themen und zu welchen Zweck Erfahrungen/Berichte welcher Art ausgetauscht?

12

Wurde – wie in der Beantwortung der o. g. Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angekündigt – ein „Informationspool“ aufgebaut? Wenn ja,

a) Informationen welcher Art (z. B. welche personenbezogenen Daten) werden hierin gespeichert?

b) gibt es für diese Datenbank eine Rechtsgrundlage, und wenn ja, welche?

c) welche Behörden dürfen Daten in diesen „Informationspool“ eingeben, und welche Behörden dürfen Daten zu welchen Zwecken abrufen?

d) wird dieser „Informationspool“ durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz überwacht, wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 29. Januar 2008

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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