Rahmenbedingungen für arbeitsmarktpolitische Fördermaßnahmen 1996
der Abgeordneten Dr. Heidi Knake-Werner und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
Die Bundesanstalt für Arbeit berichtet, daß der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung nach einem Kabinettsbeschluß, der dem von den Fraktionen der CDU/CSU und der F.D.P. in den Deutschen Bundestag eingebrachten „Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Rechts der Arbeitslosenhilfe (Arbeitslosenhilfe-Reformgesetz - AlhiRG)" (Drucksache 13/2898) vorausging, die Bundesanstalt gebeten hat, „bereits jetzt alles Erforderliche zu veranlassen, um den Intentionen des Gesetzes zu entsprechen" .
Die Bundesanstalt für Arbeit berichtet weiter, daß ihr zuständiger Vorstandsausschuß am 6. Dezember 1995 über „die Umsetzung dieser Regelungen" zwecks Abkürzung der Übergangszeit beraten würde (Stellungnahme für eine vom Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung durchgeführte öffentliche Anhörung zum Entwurf eines Arbeitslosenhilfe-Reformgesetzes).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Wurde die von der Bundesanstalt für Arbeit angesprochene Bitte des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung tatsächlich ausgesprochen?
Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt, mit welchem Wortlaut und welchen Intentionen?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Ergebnisse der Beratungen des zuständigen Vorstandsausschusses der Bundesanstalt für Arbeit zu dieser Bitte?
Ab wann tritt eine eventuelle Neuregelung der noch im November gültigen Zuweisungspraxis in Arbeitsfördermaßnahmen in Kraft und welchen Inhalt hat sie?
Welche Personengruppen unter den Arbeitslosen und welche Maßnahmenarten sind von dieser Neuregelung im Vorgriff auf das geplante Arbeitslosenhilfe-Reformgesetz in welchem Umfang jeweils in den alten und neuen Bundesländern betroffen?
In welcher Höhe sind im Bundeshaushalt bzw. im Haushalt der Bundesanstalt für Arbeit die jeweils monatlich durchschnittlich anfallenden Kosten je Arbeitslosen bzw. je geförderter Maßnahme kalkuliert
— für einen Arbeitslosengeld-Bezieher,
— für einen Arbeitslosenhilfe-Bezieher,
— für einen Unterhaltsgeld-Bezieher,
— für einen Überbrückungsgeld-Bezieher,
— für einen Übergangsgeld-Bezieher,
— für einen Eingliederungsgeld/-hilfe-Bezieher,
— für eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme nach §§ 91 ff. Arbeitsförderungsgesetz,
— für einen Lohnkostenzuschuß nach § 242 s AFG,
— für einen Lohnkostenzuschuß nach § 249h AFG,
— für eine Maßnahme der Fortbildung und Umschulung,
— für eine „Arbeitstrainingsmaßnahme",
— für eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Ältere (§ 97 AFG),
— für einen Lohnkostenzuschuß aus dem Programm „Beschäftigungshilfen für Langzeitarbeitslose"
und wie entwickelten sich die durchschnittlichen Kosten jeweils in den letzten fünf Jahren? (Bitte getrennt für alte und neue Bundesländer unter Berücksichtigung der Sozialversicherungsbeiträge ausweisen.)
Welche Erkenntnisse liegen darüber vor, ob und in welchem Umfang die Haushalte anderer Gebietskörperschaften an der Gesamtfinanzierung von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, insbesondere von ABM und 242 s/249 h-Maßnahmen, beteiligt sind?
Hat sich an den Verteilungsschlüsseln für die Mittel für ABM, 249 h- und 242 s-Maßnahmen und für Maßnahmen der Fortbildung und Umschulung nach dem AFG für das Haushaltsjahr 1996 etwas geändert?
Wenn ja, welche Veränderungen wurden warum vorgenommen?
Wie verteilen sich die Fördermittel für ABM, 249 h- und 242 s-Maßnahmen und für Maßnahmen der Fortbildung und Umschulung nach dem AFG sowie für Lohnkostenzuschüsse aus dem Programm „Beschäftigungshilfen für Langzeitarbeitslose" in absoluten Beträgen und relativ auf die einzelnen Landesarbeitsamtsbezirke und auf die einzelnen Bundesländer?
Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über den Umfang, in dem durch Maßnahmenträger und/oder Dritte Eigenmittel aufgebracht werden müssen, um diese Fördermittel zu binden?
In welchem Umfang haben die Treuhand-Nachfolgeorganisationen in den einzelnen Bundesländern Verträge über die Fortsetzung der Förderung von 249 h-Maßnahmen in 1996 abgeschlossen, wie entwickelten sich die Zahlen der geförderten Beschäftigten gegenüber 1995 in den einzelnen Bundesländern, und wie beurteilt die Bundesregierung die Bereitschaft zur Fortführung dieser Förderungen bei den Treuhand-Nachfolgeeinrichtungen einerseits und den beteiligten Bundesländern andererseits?
Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Höhe der sog. volkswirtschaftlichen Gesamtkosten der Arbeitslosigkeit und für einen Durchschnittsarbeitslosen in den Jahren 1994 und 1995, über ihre Verteilung auf die einzelnen Gebietskörperschaften bzw. öffentlich-rechtlichen Körperschaften und über ihre jeweilige Entwicklung seit 1980?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß sich die finanziellen Handlungsspielräume für arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitische Maßnahmen bei den Bundesländern und bei den Landkreisen und Kommunen seit 1990 verschlechtert haben, und wenn nein, warum nicht?
Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über die volkswirtschaftlichen Effekte von Arbeitsfördermaßnahmen?
Welche Auswirkungen sind insbesonderer zu erwarten
— hinsichtlich der Einnahmen und Ausgaben bei den verschiedenen öffentlich-rechtlichen Haushalten,
— hinsichtlich einer Erhöhung der volkswirtschaftlichen Nachfrage durch erhöhte private Einkommen bei den geförderten Personen und durch die von den geförderten Maßnahmen induzierten Nachfrage nach „Sachmitteln",
— hinsichtlich beschäftigungswirksamer Sekundäreffekte?
Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung
a) über Veränderungen in der Arbeitsproduktivität, Fehlzeiten und Abbrecherquoten in Arbeitsfördermaßnahmen seit 1985 und insbesondere seit der Absenkung des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts in geförderten Maßnahmen auf 90 Prozent des ta rif- bzw. ortsüblichen Entgelts für vergleichbare Beschäftigungen,
b) über die Arbeitsproduktivität in gemeinnützigen und zusätzlichen Arbeitsgelegenheiten nach dem Bundessozialhilfegesetz (§ 19 - Mehraufwandsvariante) und in analogen Regelungen?