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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Selbsttötungen und Selbsttötungsversuche von Flüchtlingen im asylrechtlichen "Flughafenverfahren" (G-SIG: 13011238)

Verhältnisse und Vorkommnisse in den Flughafenunterkünften seit 1993, Konsequenzen

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

08.02.1996

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/356522. 01.96

Selbsttötungen und Selbsttötungsversuche von Flüchtlingen im asylrechtlichen „Flughafenverfahren"

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS

Vorbemerkung

Bei auf dem Luftweg ankommenden Asylsuchenden, die aus einem sog. „sicheren Herkunftsland" stammen oder sich nicht mit einem gültigen Paß ausweisen können, wird das Asylverfahren vor der Einreise durchgeführt. Hierfür werden die einreisenden Flüchtlinge auf den Flughäfen Frankfurt/M., Berlin - Schönefeld, Hamburg, Düsseldorf und München in einem exterritorialen Transitbereich untergebracht.

Im Bereich des Flughafens Frankfurt/M. werden die Flüchtlinge in den Gebäude-Komplexen C 182 und C 183 untergebracht. Die am 27. Juli 1994 bezogene Unterkunft für Flüchtlinge im sog. „Flughafenverfahren" in C 182 sieht die Aufnahme von maximal 70 Personen vor. Nach Angaben des Kirchlichen Dienstes am Frankfurter Flughafen vom 20. November 1995 müssen jedoch regelmäßig bis zu 200 Personen täglich in der Einrichtung versorgt werden.

Nach Berechnungen des Flughafen-Sozialdienstes wurden 1994 38 Asylbewerberinnen und -bewerber im Flughafenverfahren länger als 25 Tage im Flüchtlingsgebäude auf dem dortigen Gelände untergebracht. 13 Personen verweilten 40 Tage und länger. Bei vier Personen überschritt die Aufenthaltsdauer jeweils 100 Tage, und in einem Fall verbrachte ein Flüchtling 190 Tage in der Flughafenunterkunft.

1995 mußten sich bis zum 19. November 99 Personen länger als 25 Tage im Transitbereich aufhalten. 34 Personen davon verweilten dort länger als 40 Tage. Über 100 Tage mußten vier Personen bleiben. Der längste Aufenthalt betrug bis zum Stichtag 187 Tage.

Die sanitären Einrichtungen sind - dem Kirchlichen Dienst am Frankfurter Flughafen zufolge - „vollkommen unzureichend" (Stellungnahme des Kirchlichen Dienstes bei der Anhörung des Innenausschusses zur Flughafenregelung am 17. Januar 1996).

Der Sozialdienst kommt dementsprechend zu der Feststellung, daß unstrittig sein dürfte, „daß sich die Unterbringungssituation - zumal bei steigender Verweildauer der Flüchtlinge - auf die psychische Verfassung der Betroffenen auswirkt und zu Reaktionen, wie Apathie, Depressionen, Aggressivität (auch gegen sich selbst) bis hin zu Suizidversuchen beiträgt" .

Der Kirchliche Dienst am Frankfurter Flughafen listet allein für das Jahr 1995 (bis einschließlich 19. November 1995) die nachfolgend genannten Fälle auf, in denen Flüchtlinge, die sich im Transitbereich des Frankfurter Flughafens befanden, psychisch erkrankten und/oder versuchten, sich das Leben zu nehmen:

  • A. S. M. aus dem Irak unternahm bei der Ankunft einen Selbsttötungsversuch;
  • R. A. (staatenlos) schluckte am 14. Juni 1995 eine Rasierklinge;
  • H. M. H. aus dem Libanon versuchte am 17. April 1995, sich mit Hosenträgern zu strangulieren;
  • O. E. aus Nigeria erlitt aus akuter Angst vor Zurückweisung mehrere Nervenzusammenbrüche;
  • S. D. aus Ghana erlitt am 17. April 1995 einen Nervenzusammenbruch und drohte, sich selbst und ihr Kind zu töten;
  • K. J. aus Pakistan öffnete sich am Morgen des 3. Mai 1995 eine Pulsader. Am Abend desselben Tages versuchte er erneut, durch das Aufschneiden einer Pulsader sich das Leben zu nehmen;
  • A. A. aus Afghanistan erlitt am 3. Juli 1995 - nach Eröffnung der Ablehnung seines Asylantrags - einen Nervenzusammenbruch. Er schnitt sich die Ellenbogeninnenseiten auf. Später wurde er auf eine psychiatrische Krankenhausabteilung verlegt;
  • L. M. aus Nigeria schnitt sich nach Ablehnung seines Asylfolgeantrags seine Unterarme auf. Er wurde anschließend in eine psychiatrische Krankenhausabteilung überwiesen;
  • K. M. aus Ägypten wurde trotz der bereits bei der Ankunft geäußerten Suizidabsicht 97 Tage im Transitbereich des Frankfurter Flughafens behalten. Anschließend (am 27. Juli 1995) kam er in eine psychiatrische Krankenhausabteilung;
  • A. S. H. aus dem Libanon machte am 12. April 1995 und am 30. April 1995 mehrfach Versuche, sich durch das Aufschneiden seiner Pulsadern das Leben zu nehmen. H. wurde öfters in die psychiatrische Krankenhausabteilung eingeliefert. Insgesamt befand sich H. 161 Tage im Transitbereich des Frankfurter Flughafens;
  • als B. N. aus Pakistan zu realisieren begann, daß er zurückgewiesen würde, versuchte N. - nach Darstellung des Kirchlichen Dienstes am Frankfurter Flughafen - „im wahrsten Sinn, mit dem Kopf durch die Wand zu rennen";
  • B. A. aus dem Sudan schnitt sich - unmittelbar vor der Zurückweisung - die Pulsader auf;
  • H. L. aus Äthiopien schnitt sich die Pulsadern auf, nachdem L. seit knapp fünf Monaten in dem Transitbereich des Frankfurter Flughafens saß;
  • T. M. aus Äthiopien wurde am 29. September 1995 in eine psychiatrische Krankenhausabteilung verlegt, nachdem M. seit knapp fünf Monaten im Transitbereich des Frankfurter Flughafens saß;
  • A. A. aus Algerien wurde am 11. Oktober 1995 in eine psychiatrische Krankenhausabteilung verlegt, nachdem er knapp zwei Monate im Transitbereich des Frankfurter Flughafens zubringen mußte;
  • S. A. aus Ex-Jugoslawien kündigte seine Selbsttötung für den Fall seiner Zurückweisung an.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Kann die Bundesregierung die hier genannten Sachverhaltsdarstellungen bestätigen?

2

Welche weiteren Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Selbsttötungen, Suizidversuche und/oder Einweisungen in psychiatrische Krankenhausabteilungen von Flüchtlingen im Transitbereich des Frankfurter Flughafens für das Jahr 1995 (bitte mit Namensinitialen, Alter, Ort und Datum des Todes/ Selbsttötungsversuches, Herkunftsland sowie die Umstände angeben)?

3

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Selbsttötungen, Suizidversuche und/oder Einweisungen in psychiatrische Krankenhausabteilungen von Flüchtlingen in den Transitbereichen der vier anderen hierfür vorgesehenen bundesdeutschen Flughäfen für das Jahr 1995 (bitte mit Namensinitialen, Alter, Ort und Datum des Todes/ Selbsttötungsversuches, Herkunftsland sowie die Umstände angeben)?

4

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Selbsttötungen, Suizidversuche und/oder Einweisungen in psychiatrische Krankenhausabteilungen von Flüchtlingen in den fünf bundesdeutschen Flughafen-Transitbereichen für die Jahre 1993 und 1994 (bitte mit Namensinitialen, Alter, Ort und Datum des Todes/ Selbsttötungsversuches, Herkunftsland sowie die Umstände angeben)?

5

Welchem Flüchtling, der in einer der Flughafenunterkünfte eine Selbsttötung bzw. einen Selbsttötungsversuch unternommen hat bzw. psychisch erkrankte, ist die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland und damit das Stellen eines Asylantrages gestattet worden? Wem ist eine Duldung zuerteilt worden?

6

Welcher Flüchtling, der in einer der Flughafenunterkünfte eine Selbsttötung bzw. einen Selbsttötungsversuch unternommen hat bzw. psychisch erkrankte, ist anschließend zurückgeschoben worden?

a) Nach welchen Fristen sind diese Rückschiebungen jeweils vorgenommen worden?

b) Welcher dieser Flüchtlinge ist in den angeblich „sicheren Drittstaat" abgeschoben worden?

c) Welcher dieser Flüchtlinge ist in ihr/sein Herkunftsland ausgeflogen worden?

d) Von welchem Personal (BGS, ärztliche Betreuung) wurde der Vollzug der Abschiebung begleitet?

7

In welchen Fällen sind gegen welche Personen Ermittlungsverfahren welchen Inhalts eingeleitet worden?

a) In welchen Fällen ist es bezüglich der Selbsttötung bzw. des Selbsttötungsversuchs zu einer Anklageerhebung gegen Polizistinnen und Polizisten gekommen?

b) In welchen Fällen kam es diesbezüglich zu Verurteilungen?

8

Bei welchen Selbsttötungen bzw. Selbsttötungsversuchen hat es nach Kenntnis der Bundesregierung Anzeichen voraußenden rechtsextremistischen bzw. fremdenfeindlichen Verhaltens dritter Personen (z. B. seitens der BGS- Beamtinnen bzw. -Beamten) gegeben?

9

Wie viele Sozialarbeiterinnen und -arbeiter sind in den fünf bundesdeutschen Flughafenunterkünften angestellt?

a) Wie viele Psychologinnen und Psychologen sind in diesen Einrichtungen beschäftigt?

b) Wie viele Ärztinnen und Ärzte sind in den fünf bundesdeutschen Flughafenunterkünften tätig?

c) Bei wem sind diese Personen angestellt, und wer trägt die Personal- und Ausstattungskosten?

10

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor,

a) in welcher der fünf bundesdeutschen Flughafenunterkünfte sich Sozialdiensteinrichtungen der Kirchen bzw. der Wohlfahrtsverbände befinden,

b) wie diese personell und von Sachmitteln her ausgestattet sind und

c) wer die hierfür entstehenden Kosten trägt?

11

Ist eine ärztliche und/oder psychologische Betreuung der Flüchtlinge in den fünf Flughafenunterkünften rund um die Uhr gewährleistet?

a) Wenn nein, warum nicht?

b) Zu welchen Zeiten ist diese Betreuung nicht gewährleistet?

12

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie die ärztliche Behandlung bzw. psychologische Betreuung von Flüchtlingen nach ihrer Einlieferung in die entsprechenden psychiatrischen Krankenhausabteilungen aussieht (Medikamente und andere therapeutische Maßnahmen)?

13

Fertigt der BGS über die Zustände, Entwicklungen und Vorkommnisse (wie Selbsttötungen, Selbsttötungsversuche, psychische Erkrankung der aufgenommenen Flüchtlinge etc.) in den Flughafenunterkünften Berichte an?

a) Wenn ja,

— wie oft werden diese Berichte erstellt,

— werden diese Berichte veröffentlicht,

— wem werden diese Berichte zugänglich gemacht?

b) Wenn nein, warum nicht?

14

Kennt die Bundesregierung Berichte von flüchtlingspolitischen Gruppen und Menschenrechtsvereinigungen über die Zustände und Vorkommnisse in den Flughafenunterkünften?

a) Wenn ja, welche (bitte einzeln mit Quellenangabe auflisten)?

b) Was wird in diesen Berichten welcher flüchtlingspolitischen Gruppe bzw. Menschenrechtsvereinigung kritisiert?

15

In welchen der Fälle führt die Bundesregierung die Selbsttötung, den Suizidversuch und/oder die Einweisung in eine psychiatrische Krankenhausabteilung auf das Verhalten der BGS-Beamtinnen und -Beamten bzw. auf die organisatorischen und/oder baulichen Zustände in den fünf Flughafenunterkünften zurück? Welche politischen, rechtlichen und/oder organisatorischen Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung aus diesen Erkenntnissen zu ziehen?

Bonn, den 16. Januar 1996

Ulla Jelpke Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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