Selbsttötungen und Selbsttötungsversuche von Flüchtlingen in bundesdeutschen Abschiebehaftanstalten
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
Seit der Änderung des Asylrechts 1993 haben sich über 20 Personen in bundesdeutschen Abschiebehaftanstalten das Leben genommen, allein elf seit Juli 1994.
Die Situation in bundesdeutschen Abschiebehaftanstalten ist unverändert schlecht. Diese unhaltbaren Zustände waren Gegenstand von energischer Kritik seitens der Synode der Evangelischen Kirche, des Zentralrats der deutschen Katholiken und anderer kirchlicher Gremien.
Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf unsere Anfrage zu Todesfällen in deutschem Polizeigewahrsam und während der Abschiebung (Drucksache 12/8583) u. a. geantwortet, sie nähme die bekanntgewordenen Fälle von Selbstmorden in bundesdeutschen Abschiebehaftanstalten „sehr ernst. Aus Gesprächen mit den Ländern (...) (habe) sich ergeben, daß die Länder äußerst bemüht sind, um Todesfälle in ihrem Verantwortungsbereich zu verhindern."
Aus Sicht der betroffenen Flüchtlinge hat sich an ihrer Situation in den Abschiebehaftanstalten dennoch nichts zum Besseren verändert.
Im August 1995 wurde die Nachricht von der Selbsttötung des Nigerianers Louis I. bekannt. Nach dem Scheitern seiner Ehe wurde ihm kein eigenständiges Aufenthaltsrecht zuerkannt. Er wurde zum Zweck der Abschiebung in „Sicherungshaft" genommen. Eine psychologische Betreuung erfolgte nicht. Am Morgen nach seiner Einlieferung wurde Louis I. in seiner Einzelzelle in der JVA Wolfenbüttel erhängt aufgefunden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Wie viele in Abschiebehaft befindliche Flüchtlinge haben sich seit Juli 1995 das Leben genommen (bitte mit Namen, Alter, Datum des Todes, Herkunftsland, Abschiebehaftanstalt sowie die Umstände der Selbsttötung angeben)?
Wie viele in Abschiebehaft befindliche Flüchtlinge haben sich seit Juli 1995 versucht das Leben zu nehmen (bitte mit Namen, Alter, Datum des Selbsttötungsversuchs, Herkunftsland, Abschiebehaftanstalt sowie die Umstände des Selbsttötungsversuchs angeben)?
Wie viele Personen sind während des polizeilichen Vollzugs der Abschiebung (z. B. bei ihrer Verbringung zur Abschiebehaftanstalt, auf dem Weg zur bzw. im Laufe der Abschiebung) zu Tode gekommen (bitte mit Namen, Alter, Datum des Todes, Herkunftsland, Abschiebehaftanstalt sowie die Umstände des Todes angeben)?
In welchen dieser Fälle sind gegen welche Personen Ermittlungsverfahren welchen Inhalts eingeleitet worden?
a) In welchen Fällen ist es bezüglich der Selbsttötung bzw. des -versuchs zu einer Anklageerhebung gegen Polizistinnen und Polizisten, Anstaltsleiterinnen und -leiter, Strafvollzugsbedienstete bzw. das Krankenpflegepersonal gekommen?
b) In welchen Fällen kam es zu Verurteilungen?
Bei welchen Selbsttötungen bzw. -versuchen hat es nach Kenntnis der Bundesregierung Anzeichen vorausgehenden rechtsextremistischen bzw. fremdenfeindlichen Verhaltens dritter Personen (z. B. seitens des Personals) gegeben?
Welche Initiativen hat die Bundesregierung mit welchen konkreten Vorschlägen unternommen, um ihrer Ankündigung vom Juli 1994 nachzukommen, die Bundesländer „ernsthaft" zu Verbesserungen bei der Unterbringung von Flüchtlingen in Abschiebehaftanstalten zu bewegen?