Brandanschläge mit vermuteter oder tatsächlicher ausländerfeindlicher und/oder rechtsextremistischer Motivation auf Wohnungen, in denen Ausländerinnen und Ausländer leben und auf Wohnheime für Asylsuchende (für die Jahre 1993 bis 1995)
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
In den letzten beiden Jahren hat es eine Reihe von Brandanschlägen gegeben, bei denen entweder ein ausländerfeindlicher Hintergrund zunächst ausgeschlossen wurde, sich später aber herausstellte, daß der Anschlag von Rechtsextremisten durchgeführt wurde. Hierfür zwei Beispiele:
- Am Neujahrstag haben rechtsradikale Skinheads einen Brandanschlag auf das Flüchtlingswohnheim im fränkischen Ort Wassertrüdingen verübt. Im Polizeibericht war zunächst von einem „unbeabsichtigten Brandausbruch" die Rede. Einen politischen Hintergrund konnte die Polizei nicht sehen. Wenige Tage später wurde jedoch bekannt, daß in der Neujahrsnacht etwa 25 Rechtsradikale das Haus mit Flaschen bewarfen und einige Feuerwerkskörper ins Treppenhaus gelangten und sich dort entzündeten. Es hat sich zudem herausgestellt, daß einige Jahre zuvor diese Flüchtlingsunterkunft mit Molotowcocktails angegriffen wurde (zitiert aus „Junge Welt" vom 19. Januar 1996).
- Im März diesen Jahres beginnt die Hauptverhandlung gegen einen Rechtsradikalen, der im Juli 1995 verhaftet wurde, weil er im März 1994 einen rassistischen Brandanschlag auf ein Haus in Stuttgart verübt haben soll. Bei diesem Anschlag, bei dem sieben Menschen ums Leben kamen, hatten Polizei und Staatsanwaltschaft kurz danach verkündet, daß es keine Anzeichen für einen Anschlag gebe, sondern vielmehr wahrscheinlich Drogensüchtige die Verursacher seien. Der in U-Haft befindliche Mann gestand neben dem Anschlag auf das Haus in der Stuttgarter Geißstraße weitere 17 Brandanschläge. Als Motiv gab er „Ausländerhaß" an (zitiert aus „Junge Welt" vom 22. Januar 1996).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
In welchen Fällen konnten Brandanschläge auf Wohnungen, in denen Ausländerinnen und Ausländer leben bzw. auf Wohnheime für Asylsuchende, nicht aufgeklärt werden, obwohl die polizeilichen Ermittlungen Anhaltspunkte für eine rechtsextremistische und/oder ausländerfeindliche Motivation ergaben (bitte Datum und Ort angeben)?
In wie vielen Fällen gab es Brandanschläge mit tatsächlicher rechtsextremistischer und/oder ausländerfeindlicher Motivation auf Wohnungen, in denen Ausländerinnen und Ausländer leben und auf Wohnheime für Asylsuchende (bitte Datum und Ort angeben)?
Wie viele Menschen starben bei welchen Anschlägen und wie viele wurden bei welchen Anschlägen verletzt (bitte Datum und Ort angeben)?
Wie hoch war jeweils der Sachschaden, der bei diesen Anschlägen entstand?
Wer kommt für diese Schäden auf?
Welche Anschläge, in denen die Strafverfolgungsbehörden zunächst öffentlich einen ausländerfeindlichen Hintergrund ausgeschlossen hatten, erwiesen sich im Zuge weiterer Ermittlungen schließlich doch als rechtsextremistische Straftat (bitte Datum und Ort angeben)?
In wie vielen Fällen von Brandanschlägen mit tatsächlicher oder vermuteter rechtsextremistischer und/oder ausländerfeindlicher Motivation konnten Tatverdächtige ermittelt werden?
In wie vielen Fällen wurden Haftbefehle erlassen bzw. U-Haft verhängt?
Wie viele Rechtsextremisten wurden im Hinblick auf Anschläge wegen Brandstiftung und damit zusammenhängender Delikte zu welchen Strafen verurteilt?
Welche Sondermeldedienste und/oder spezielle Dateien für den Bereich Rechtsextremismus/Fremdenfeindlichkeit existieren beim Bundeskriminalamt in Zusammenarbeit mit welchen Landesbehörden seit wann?