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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

§ 249h des Arbeitsförderungsgesetzes auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendhilfe (G-SIG: 13011382)

Förderung von Arbeitskräften nach § 249h AFG auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern, Wegfall von Stellen und Gefährdung von Projekten nach dem Sommer 1996

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung

Datum

26.03.1996

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/403106. 03.96

§ 249 h des Arbeitsförderungsgesetzes auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendhilfe

der Abgeordneten Rosel Neuhäuser und der Gruppe der PDS

Vorbemerkung

Kleine Anfrage der Abgeordneten Rosel Neuhäuser und der Gruppe der PDS § 249 h des Arbeitsförderungsgesetzes auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendhilfe

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Wie viele Arbeitskräfte werden bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt über den § 249 h des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) in den neuen Bundesländern auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendhilfe gefördert?

2

Wie viele Arbeitsplätze fallen durch die geplante Beendigung der Förderung über § 249h AFG ab Sommer 1996 insgesamt weg?

3

Welche Projekte sind in den neuen Bundesländern davon mit wie vielen Stellen betroffen?

4

Wie viele und welche Projekte können dadurch nicht weitergeführt werden?

5

Wie begründet die Bundesregierung die Beendigung der Förderung gemäß § 249 h AFG auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendhilfe vor dem Hintergrund, daß sich damit zum einen die Arbeitslosenquote zum Sommer 1996 erhöhen wird und zum anderen viele interessante Kinder- und Jugendprojekte nicht mehr existieren werden?

6

Was wird die Bundesregierung dagegen unternehmen?

Bonn, den 4. März 1996

Rosei Neuhäuser Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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