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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Asbestsanierung im Palast der Republik und ordnungsgemäße Durchführung des Ausschreibungsverfahrens (G-SIG: 13011531)

Ausschreibung der Asbestsanierung ohne Vorliegen eines Nutzungskonzepts für den Palast der Republik, Vertrag der DDR mit dem Ingenieurbüro Tepasse über Sanierungen, Vergabeüberprüfungsverfahren

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau

Datum

14.05.1996

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/439916.04.96

Asbestsanierung im Palast der Republik und ordnungsgemäße Durchführung des Ausschreibungsverfahrens

des Abgeordneten Klaus-Jürgen Warnick und der Gruppe der PDS

Vorbemerkung

Das Wettbewerbsverfahren zum Palast der Republik (PdR), das am 22. Dezember 1995 durch den Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, Dr. Klaus Töpfer, mit Nennung des ,,Wettbewerbssiegers beendet wurde, läßt Zweifel am Ablauf des Ausschreibungsverfahrens aufkommen. Hervorgerufen werden diese Zweifel u. a. durch folgenden Aspekt: Einer der Wettbewerbsteilnehmer, der auch als Wettbewerbssieger benannt wurde, hat 1990 in einem vorangegangenen Vertrag den Bericht zur Asbestbewertung des PdR erbracht. Die gutachterlichen, finanziell abgegoltenen Vorleistungen haben dem Wettbewerbsteilnehmer Insiderwissen eingebracht, was Vorteilnahme und finanzielle Begünstigungen darstellen könnte. Der Wettbewerbssieger, Dipl.-Ing. Rainer Tepasse, schreibt dazu selbst in einem Artikel „Palast der Republik: Asbestentfernung beschlossen” (Sonderheft „Spezialisten entsorgen Gefahrenstoffe im Hochbau”, herausgegeben von der ADE Güterschutzgemeinschaft für Asbestdemontage- und -entsorgungstechnik e.V. zur UTECH 1996, Seite 30): „Das Ingenieurbüro ATD Überbetrieblicher sicherheits- und umwelttechnischer Dienst, ein Unternehmen der Ingenieurgruppe Tepasse, ist Ende Dezember 1995 mit den Ingenieurleistungen der Asbestbeseitigung im Palast der Republik beauftragt worden. Bei der Erstellung des Angebots, das von dem Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, Dr. Klaus Töpfer, als von ,hervorragender Qualität' gewürdigt wurde, konnte der ATD auf seine umfangreichen Erfahrungen und Kenntnisse aus dem Jahr 1990 und folgende zurückgreifen.”

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Warum wurde eine für alle Teilnehmer sehr kostenintensive Ausschreibung vorgenommen, obwohl in der 19. Sitzung des Haushaltsausschusses festgelegt wurde, daß ohne Vorliegen eines Nutzungskonzeptes die Freigabe von Haushaltsmitteln nicht zur Debatte stünde, da die Nutzungskonzeption Grundlage der Sanierungskonzeption ist und dadurch erhebliche Mittel eingespart werden könnten? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß das Nutzungskonzept die Grundlage für die Sanierungsplanung darstellt?

2. Wann wird voraussichtlich dem Deutschen Bundestag eine Nutzungskonzeption für den PdR vorgelegt, und welche Gründe gibt es dafür, daß dies nicht bereits geschah?

3. Wann, an wen und unter welchen Voraussetzungen erfolgte die Auftragsvergabe für die Sanierungsplanung des PdR?

4. Wurden dem Wettbewerbssieger durch vorangegangene Gutachtertätigkeiten Vorleistungen finanziell abgegolten? Haben diese Vorleistungen dem später benannten Wettbewerbssieger Insiderwissen verschafft, und stellt dies nicht gegenüber den anderen Wettbewerbsteilnehmern eine inhaltliche Vorteilnahme und finanzielle Begünstigung dar?

5. Gibt es einen schriftlichen Vertrag zwischen der ehemaligen DDR-Regierung und dem Ingenieurbüro Tepasse, in dem dem genannten Büro (alle) Folgeaufträge zur Sanierungsplanung zugesagt wurden?

6. Wenn ja, ist dieser Vertrag rechtskräftig? Wie lauten die rechtskräftigen Vereinbarungen zwischen der Bundesregierung als Rechtsnachfolger und dem Ingenieurbüro Tepasse bezüglich des Palastes der Republik?

7. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Ausschreibung eine Farce darstellte, wenn sie nur durchgeführt wurde, um Klagen der Europäischen Union vorzubeugen?

8. Ist der für die DDR-Regierung Unterzeichnende dieses Vertrages heute in der Oberfinanzdirektion an mitentscheidender Stelle des Vergabeverfahrens beschäftigt?

9. Ist es wahr, daß den acht Teilnehmern der Endausscheidung im Verfahren nur ein Gutachten zur Einsicht zur Verfügung stand, jedoch der Gutachter Tepasse den 1990 erstellten Bericht ständig zur Verfügung hatte? Wenn ja, welche Auffassung hat die Bundesregierung zu dieser Tatsache?

10. Wenn ja, war die Zeit für die Wettbewerbsteilnehmer zur Auswertung des Berichtes zur Asbestbewertung nach Auffassung der Bundesregierung trotzdem ausreichend?

11. Inwieweit war nach Auffassung der Bundesregierung eine Chancengleichheit der Teilnehmer im Verfahren gewährleistet?

12. Ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen eines Vergabüberprüfungsverfahrens den durch die Vereinigung asbestsachverständiger Architekten und Ingenieure e.V. (VAAI) in einem offenen B rief an den Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, Dr. Klaus Töpfer, am 19. März 1996 aufgeworfenen und in der Anfrage benannten Inhalten nachzugehen? Wenn nein, warum nicht?

Fragen12

1

Warum wurde eine für alle Teilnehmer sehr kostenintensive Ausschreibung vorgenommen, obwohl in der 19. Sitzung des Haushaltsausschusses festgelegt wurde, daß ohne Vorliegen eines Nutzungskonzeptes die Freigabe von Haushaltsmitteln nicht zur Debatte stünde, da die Nutzungskonzeption Grundlage der Sanierungskonzeption ist und dadurch erhebliche Mittel eingespart werden könnten?

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß das Nutzungskonzept die Grundlage für die Sanierungsplanung darstellt?

2

Wann wird voraussichtlich dem Deutschen Bundestag eine Nutzungskonzeption für den PdR vorgelegt, und welche Gründe gibt es dafür, daß dies nicht bereits geschah?

3

Wann, an wen und unter welchen Voraussetzungen erfolgte die Auftragsvergabe für die Sanierungsplanung des PdR?

4

Wurden dem Wettbewerbssieger durch vorangegangene Gutachtertätigkeiten Vorleistungen finanziell abgegolten?

Haben diese Vorleistungen dem später benannten Wettbewerbssieger Insiderwissen verschafft, und stellt dies nicht gegenüber den anderen Wettbewerbsteilnehmern eine inhaltliche Vorteilnahme und finanzielle Begünstigung dar?

5

Gibt es einen schriftlichen Vertrag zwischen der ehemaligen DDR-Regierung und dem Ingenieurbüro Tepasse, in dem dem genannten Büro (alle) Folgeaufträge zur Sanierungsplanung zugesagt wurden?

6

Wenn ja, ist dieser Vertrag rechtskräftig?

Wie lauten die rechtskräftigen Vereinbarungen zwischen der Bundesregierung als Rechtsnachfolger und dem Ingenieurbüro Tepasse bezüglich des Palastes der Republik?

7

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Ausschreibung eine Farce darstellte, wenn sie nur durchgeführt wurde, um Klagen der Europäischen Union vorzubeugen?

8

Ist der für die DDR-Regierung Unterzeichnende dieses Vertrages heute in der Oberfinanzdirektion an mitentscheidender Stelle des Vergabeverfahrens beschäftigt?

9

Ist es wahr, daß den acht Teilnehmern der Endausscheidung im Verfahren nur ein Gutachten zur Einsicht zur Verfügung stand, jedoch der Gutachter Tepasse den 1990 erstellten Bericht ständig zur Verfügung hatte?

Wenn ja, welche Auffassung hat die Bundesregierung zu dieser Tatsache?

10

Wenn ja, war die Zeit für die Wettbewerbsteilnehmer zur Auswertung des Berichtes zur Asbestbewertung nach Auffassung der Bundesregierung trotzdem ausreichend?

11

Inwieweit war nach Auffassung der Bundesregierung eine Chancengleichheit der Teilnehmer im Verfahren gewährleistet?

12

Ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen eines Vergabüberprüfungsverfahrens den durch die Vereinigung asbestsachverständiger Architekten und Ingenieure e.V. (VAAI) in einem offenen B rief an den Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, Dr. Klaus Töpfer, am 19. März 1996 aufgeworfenen und in der Anfrage benannten Inhalten nachzugehen?

Wenn nein, warum nicht?

Bonn, den 29. März 1996

Klaus-Jürgen Warnick Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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