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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Haltung der Bundesregierung zu Kinderprostitution und Prostitutionstourismus (G-SIG: 13011556)

Erfahrungen mit der Änderung des Strafgesetzbuches, Austausch von Straftätern im Rahmen des bilateralen Abkommens mit Thailand, Hilfestellung der Deutschen Botschaft, Pilotprojekt in Kenia, Maßnahmen im Rahmen der Entwicklungshilfe

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium der Justiz

Datum

10.05.1996

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/443422. 04. 96

Haltung der Bundesregierung zu Kinderprostitution und Prostitutionstourismus

des Abgeordneten Dr. Winfried Wolf, Christina Schenk, Rosel Neuhäuser, Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS

Vorbemerkung

Jährlich fahren Zehntausende von Deutschen als Sextouristen in die Länder der sogenannten Dritten Welt. Ihre Nachfrage ist eine der Ursachen dafür, daß sich Kinder in der Prostitution befinden. Nach dem Bericht zur internationalen Konferenz über Kinder in der Prostitution im April 1992 in Bangkok werden jährlich mehr als eine Million Kinder in die Prostitution gezwungen. In der Broschüre von „terre des hommes" heißt es: „Kinderprostitution ist eines der lukrativsten Geschäfte im Bereich der organisierten Kriminalität. So berichten thailändische Organisationen, daß der Kinder- und Frauenhandel im Grenzgebiet zu Burma und Laos, an der Grenze nach Kambodscha und bis in südchinesische Provinzen hinein den Handel mit Opium abgelöst hat."

Die deutsche „Kampagne gegen Kinderprostitution im Sextourismus 1991 bis 1994" stellt in ihrer Broschüre „Kinderprostitution und Tourismus " fest: „Mitte der achtziger Jahre wurde in Asien durch Beobachtungen von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen sozialer Organistionen eine bis dahin weitestgehend versteckte Realität deutlicher sichtbar: die Prostitution von Kindern als Massenphänomen. Insbesondere im Norden Thailands waren aus den Dörfern die meisten jungen Mädchen zwischen zehn und vierzehn Jahren ,verschwunden' - nach Bangkok und in die Touristenorte im Süden: Zuhälter und Agenten hatten den Kindern und Eltern dort in der großen Stadt bessere Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten versprochen, angesichts der Perspektivlosigkeit des Dorflebens war das ein verlockendes Angebot. Was wirklich auf die Kinder wartete, war, in Bar- und Bordellbetrieben zu arbeiten und schließlich selbst zur Prostitution gezwungen zu werden."

Die Kampagne „Kinderprostitution im Sextourismus" wurde von vielen entwicklungspolitischen Gruppen, Verbänden und den Kirchen unterstützt und führte u. a. auch durch das Engagement von etlichen weiblichen Abgeordneten aus allen Parteien im Bundestag zu einer Schaffung von gesetzlichen Voraussetzungen zur Bestrafung von Tätern.

Seit dem 1. September 1993 lautet der § 5 Abs. 8 StGB: „Das deutsche Strafrecht gilt, unabhängig vom Recht des Tatorts, für folgende Taten, die im Ausland begangen werden: a) In den Fällen des § 174 Abs. 1 und 3, wenn der Täter, und der, gegen den die Tat begangen wird, zur Zeit der Tat Deutsche sind und ihre Lebensgrundlagen im Inland haben, und b) in den Fällen des § 176 Abs. 1 bis 4, 5 Nr. 2 und Abs. 6, wenn der Täter Deutscher ist und seine Lebensgrundlage im Inland hat" .

Die geschaffene gesetzliche Grundlage war ein deutliches Zeichen, daß der Deutsche Bundestag das menschenverachtende neokoloniale Verhalten einer großen Zahl von Deutschen im Ausland ablehnt.

Strafrechtliche Maßnahmen allein können jedoch das Problem nicht beseitigen. „Terres des hommes" hat im Rahmen der Kampagne gegen Kinderprostitution erreicht, daß bis Juli 1994 die Unternehmen TUI, NUR, Jahn, ITS, Hetzel Reisen, Meier's Weltreisen, Tjaereborg, Transair, Studiosus und Ikarus Reisen sich verpflichteten, in ihren Vertragshotels das Verbot der Kinderprostitution durchzusetzen und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend zu schulen.

In der Zeit vom 26. bis 31. August 1996 findet in Stockholm eine internationale Konferenz zum Thema „kommerzieller sexueller Ausbeutung von Kindern" statt.

Anläßlich der Reise von Carl-Dieter Spranger, Minister für wi rt-schaftliche Zusammenarbeit, Ende Februar nach Thailand und den Philippinen, berichtete das „Handelsblatt" am 29. Februar 1996: „Die Diplomaten nicht nur Deutschlands, sondern auch der Schweiz und von Österreich in Bangkok und Manila werden praktisch täglich mit pikanten Fällen konfrontiert. Der Sextourismus hat eine ,deutsche Szene' in den Ländern wie Thailand und den Philippinen geschaffen, die nicht nur die Diplomaten, sondern auch deutsche Industrievertreter peinlich berührt. Die Botschaften, durch das Gesetz und Konsulverordnungen gezwungen, Deutschen im Ausland in allen Lagen zu helfen, sind regelmäßig in der schwierigen Situation, Deutsche selbst dann mit neuen Papieren auszustatten, wenn diese in asiatischen Ländern mit dem Gesetz in Konflikt kommen und die Strafverfolgungsbehörden asiatischer Länder die Pässe von Deutschen eingezogen haben."

Einige Tage später werden durch einen ZDF-Reporter in verschiedenen Medien gleich drei Fälle sexueller Gewalt gegen Kinder bekannt, in die deutsche Männer verwickelt sind, und bei denen über eine Hilfeleistung durch die jeweiligen Deutschen Botschaften berichtet wurde (siehe schriftliche Anfragen der Abgeordneten Ursula Schmidt, SPD, und Dorle Marx, SPD, bzw. die Antwort der Bundesregierung in Drucksache 13/4131).

In einem Fall wurde ein deutscher Staatsangehöriger auf den Philippinen wegen des Verdachts des sexuellen Mißbrauchs von Kindern festgenommen. Das zuständige Gericht verfügte eine Freilassung gegen Kaution und händigte der Botschaft den deutschen Reisepaß des Verdächtigten ohne Auflagen aus. Dieser Paß wurde dem Verdächtigten von der Botschaft ausgehändigt.

In einem ähnlichen Fall setzte sich der Verdächtigte nach Malaysia ab und wurde dort wegen illegaler Einreise festgenommen. Die Botschaft Kuala Lumpur stellte ihm einen Paßersatz für die Einreise nach Deutschland aus.

Aufgrund der Proteste der Kinderschutzorganisation Preda Foundation teilte die Botschaft Pater Cullen mit Schreiben vom 22. Februar 1996 mit: „Ich möchte unterstreichen, daß deutsches Recht nicht nur die Verfolgung von nach deutschem Gesetz strafbarem Handeln verlangt, sondern auch die konsularische Hilfe für solche Deutsche, die laufenden Untersuchungen von ausländischen Strafverfolgungsbehörden oder Gerichten unterworfen sind. Ich bin überzeugt, daß die konsularische Hilfe, die die Botschaft leistete, eine gerichtliche Verfolgung auf den Philippinen in keiner Weise behinderte. (...) Bezüglich Ihres Wunsches, die Botschaft möge bei der Vorbereitung der Klagen gegen die beschuldigten Deutschen behilflich sein, erkläre ich meine Bereitschaft zu einer solchen Unterstützung. "

In Bangkok wurde die Botschaft am 12. Januar 1996 durch einen ZDF-Journalisten davon in Kenntnis gesetzt, daß sich der deutsche Staatsangehörige V., der der Botschaft sowie den deutschen Justizbehörden bereits bekannt war, in Pattaya aufhielt. Am 15. Januar 1996 bat die Botschaft das Auswärtige Amt, das Bundesministerium der Justiz, das Bundesministerium des Innern und das Bundeskriminalamt um Weisung zu der Frage, „ob die der Botschaft zugeteilten Verbindungsbeamten für die Bereiche Rauschgift und Organisierte Kriminalität unmittelbar und ohne Einschaltung des Bundeskriminalamtes an die thailändischen Behörden herantreten können, um ein Tätigwerden gegen einen deutschen Staatsangehörigen zu veranlassen. Die Botschaft erhielt noch am selben Tage die Weisung, bis zum Eingang einer mit anderen Ressorts abzustimmenden Weisung keinen Kontakt mit den thailändischen Behörden aufzunehmen." (Antwort der Bundesregierung auf Frage Nr. 3 in Drucksache 13/4131) V. wurde von der thailändischen Polizei am 24. Januar 1996 verhaftet.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung - über die strafrechtliche Seite hinaus - unternommen, um dem Sextourismus Einhalt zu gebieten?

a) Gab es Gespräche mit dem Deutschen Reisebüro-Verband, der Dachorganisation der Touristikunternehmen?

b) Wurden Initiativen der Kampagne gegen Kinderprostitution materiell unterstützt?

c) Hat die Bundesregierung aufgrund des Massenphänomens eigene Initiativen und Maßnahmen ergriffen?

2

Welche Erfahrungen liegen der Bundesregierung nach Änderung des Strafgesetzes vor?

a) Wie häufig wurde die Bundesregierung über ihre Auslandsvertretungen über Straftaten informiert?

b) Wie viele Strafverfahren wurden eingeleitet?

c) Wie viele Verurteilungen gab es und wie hoch war das jeweilige Strafmaß?

3

Gibt es über das im Sommer 1994 mit Thailand abgeschlossene bilaterale Abkommen, welches die Möglichkeiten und Bedingungen für den Austausch von Straftätern regelt, vergleichbare Abkommen bzw. Verhandlungen mit anderen Ländern?

4

Sind im Rahmen des bilateralen Abkommens mit Thailand Straftäter den deutschen Behörden übergeben worden?

a) Wenn ja, wie häufig erfolgte ein Austausch und wie hoch war das jeweilige thailändische Strafmaß?

b) Wurde eine Haftstrafe hier fortgesetzt, wenn ja: in wie vielen Fällen mit welchen Strafmaßen bzw. eine Therapie begonnen (wenn ja, in wie vielen Fällen) oder handelte es sich um Gnadengesuche aufgrund der Länge der in Thailand ausgesprochenen Haftstrafe?

5

Welche Gründe lagen dem Bundesminister des Auswärtigen vor, den Deutschen Botschafter in Bangkok am 15. Januar 1996 anzuweisen, im Fall des V. keinen Kontakt mit den thailändischen Behörden aufzunehmen, obwohl der Botschaft und den deutschen Justizbehörden bereits bekannt war, daß V. verdächtigt ist, eine Schlüsselrolle beim sexuellen Mißbrauch von Kindern und beim Handel mit Kinderpornographie gespielt zu haben?

6

Handelte es sich bei der Verhaftung am 24. Januar 1996 des V. durch die thailändische Polizei um eine eigenständige Aktion aufgrund eigener Erkenntnisse oder wurde von irgendeiner deutschen Behörde vorher Kontakt aufgenommen bzw. wurden Informationen ausgetauscht?

7

Sind die Verbindungsbeamten für die Bereiche Rauschgift und Organisierte Kriminalität befugt, z. B. nach ausreichender Erkenntnis über Rauschgifthandel, direkt einzugreifen, oder ist der Botschafter auch in diesem Fall gehalten, das Auswärtige Amt, das Bundesministerium der Justiz, das Bundesministerium des Innern und das Bundeskriminalamt um Weisung zu bitten?

8

Welche Hilfestellung leistet die Deutsche Botschaft gegenüber der Kinderschutzorganisation Preda Foundation bzw. Pater Cullen und gibt es Bemühungen, daß er den Prozeß verfolgen und philippinische Opfer in der Bundesrepublik Deutschland aussagen können?

9

Ist die Bundesregierung der Meinung, daß laufende Strafverfahren, wie in Frage 8. benannt, ohne Probleme in Deutschland fortgesetzt werden können?

10

Wird ein Paßersatz von den Auslandsvertretungen grundsätzlich ausgestellt oder gibt es schwerwiegende Gründe, die zu einer Ablehnung führen können und somit Artikel 1 des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst nicht in Anwendung kommt?

11

Wurde mit dem Pilotprojekt in Kenia, das sich ausschließlich an Frauen, Jugendliche und Kinder wendet, die der (insbesondere tourismusbedingten) Prostitution nachgehen, im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit begonnen und welche Mittel wurden bisher zur Verfügung gestellt?

12

Unterstützt die Bundesregierung im Rahmen der Entwicklungshilfe Maßnahmen, die das Leben der Kinder und Jugendlichen in der Prostitution, als gewählte Überlebensstrategie, erleichtern, wie z. B. Einrichtungen der Gesundheitsvorsorge, Aufenthaltsräume, etc.?

13

a) Wie setzt sich die Delegation der Bundesregierung an der internationalen Konferenz in Stockholm im August 1996 zusammen?

b) Hat die Bundesregierung an dem europäischen Vorbereitungstreffen in Straßburg teilgenommen?

c) Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

14

Plant die Bundesregierung, die Nichtregierungsorganisationen, die die Kampagne gegen Kinderprostitution getragen haben, in den Vorbereitungsprozeß für die Konferenz einzubeziehen?

Bonn, den 22. April 1996

Dr. Winfried Wolf Christina Schenk Rosel Neuhäuser Ulla Jelpke Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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