Gentechnik in Lebensmitteln (I): Einfuhr von Milchprodukten von mit rekombinanten Rinderwachstumshormonen (rBST) behandelten Tieren
der Abgeordneten Dr. Manuel Kiper, Ulrike Höfken, Steffi Lemke, Marina Steindor und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Anwendung von rekombinantem Rinderwachstumshormon (rBST) ist in der EU - nicht zuletzt auch auf Druck aus Deutschland hin - bis zum 31. Dezember 1999 verboten. Allerdings ist die Anwendung von rBST in einer Reihe von Drittländern zugelassen, so z. B. in den USA, in der Tschechischen Republik, in Bulgarien und in der Slowakischen Republik. Bislang ist von seiten der Europäischen Gemeinschaft nicht vorgesehen, das Anwendungsverbot von rBST auch gegenüber Drittländern im Rahmen des Äquivalenzprinzips anzuwenden.
Der Einsatz von rBST weist für die behandelten Tiere neben der Steigerung der Milchproduktion riskante Nebenwirkungen auf, so klinische Mastitis (Euterentzündung mit sichtbaren Milchveränderungen), Zunahme von Fruchtbarkeitsstörungen, Zunahme von Ovarialzysten, Erkrankungen im Magen-Darm-Bereich, Schwellungen im Bereich der Extremitäten, Reduzierung des Hämoglobin- und Hämatokritwertes u. a. Einsatz von rBST resultiert auch in einer Qualitätsverschlechterung der Milch, so z. B. in Zunahme der Zahl der Leukozyten sowie starker Konzentrationszunahme eines insulinähnlichen Wachstumsfaktors (IGF-1) und von Retroviren. Große Mengen an IGF-1 in der Milch korrelieren mit steigendem Brustkrebsrisiko bei Konsumentinnen und bewirken eine Veränderung der Darmzellen beim Menschen.
Neben dem bekannten rBST sind inzwischen weitere rekombinante Wachstums- und Leistungssteigerer entwickelt, patentiert und eingesetzt worden, so z. B. Schweine- (rPST) und Schafwachstumshormone (rOST).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
In welchem Umfang finden in Ländern der EU Feldversuche mit rekombinanten Wachstumshormonen statt bzw. sind der Bundesregierung bekannt geworden? Wurde die Vermarktung der in den Feldversuchen anfallenden Lebensmittel im Regelungsausschußverfahren grundsätzlich ausgeschlossen? Wenn nein, bei welchen Versuchen wurde eine Vermarktung zugelassen?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß Milch bzw. Milchprodukte aus Ländern mit Zulassung von rBST in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt werden?
Welche Mengen an Milch und Milchprodukten aus Ländern mit Zulassung von rBST werden nach Kenntnis der Bundesregierung nach Deutschland eingeführt und in welchen Bundesländern vermarktet?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Einsatz von rBST in der Tierhaltung?
Welche möglichen Auswirkungen des Einsatzes von rBST auf die Milchqualität und auf die Gesundheit der Konsumentinnen sind der Bundesregierung bislang bekannt geworden?
Teilt die Bundesregierung die Befürchtung einer möglichen Gesundheitsgefährdung der Verbraucherinnen und Verbraucher durch den Einsatz von rBST in der Milchtierhaltung bzw. durch den Import von Milch und Milchprodukten mit rBST behandelter Tiere?
Welche Forschungen hat die Bundesregierung seit der Vorlage des Enquete-Kommissionsberichts „Zum gentechnologisch hergestellten Rinderwachstumshormon" vom 30. Mai 1989 zu rekombinanten Wachstumshormonen beauftragt, und welche Mittel hat sie in den vergangenen zehn Jahren für die Erforschung dieser Mittel vergeben?
Welche Forschungen hat die Bundesregierung bislang zur Entwicklung von rBST-Nachweisverfahren beauftragt, und wie hoch waren die dafür eingesetzten Mittel?
Welche Nachweisverfahren stehen bis heute hinsichtlich des Einsatzes von rBST in der Milchviehhaltung zur Verfügung?
An welchen staatlichen bzw. unabhängigen Instituten stehen bislang in Deutschland Nachweisroutinen hinsichtlich des Einsatzes von rBST in der Milcherzeugung zur Verfügung, und wieviele Proben mit welchem Ergebnis wurden von diesen Instituten in den letzten Jahren gezogen?
Hält die Bundesregierung ihre Antwort vom 6. Januar 1995 aufrecht, daß es „derzeit keine verläßlichen Verfahren gibt, mit denen die Anwendung von rBST in vom Tier gewonnenen Lebensmitteln nachgewiesen werden könnte"? (Antwort der Bundesregierung auf die Frage Nr. 47 der Abgeordneten Antje-Marie Steen in Drucksache 13/178).
Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung bislang unternommen bzw. plant sie, um im Rahmen der EU- Forschungsprogramme eine Routinediagnostik auf rBST und andere rekombinante Wachstumshormone zu etablieren?
Wieso vertritt die Bundesregierung die Auffassung, daß ein Einfuhrverbot für Lebensmittel, die von rBST behandelten Tieren stammen, mit den Vorschriften des GATT- Handelsabkommens nicht in Übereinstimmung zu bringen sein würde?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Ergebnisse der internationalen Tagung über Wachstumssteigerung bei der Fleischproduktion vom 29. November 1995-1. Dezember 1995 in Brüssel hinsichtlich der Durchsetzung eines Importverbots für hormonbehandelte Milch- und Fleischprodukte?
In welchen Ländern ist nach Kenntnis der Bundesregierung das rekombinante Schweinewachstumshormon rPST zugelassen?
Sind der Bundesregierung Forschungen bezüglich rPST in der Bundesrepublik Deutschland bekannt, welche Forschungsmittel wurden hierfür bislang aus dem Bundeshaushalt eingesetzt, und welche Forschungsvorhaben und Institute wurden beauftragt?
Hält die Bundesregierung die Erforschung und die Anwendung rekombinanter Schweinewachstumshormone für notwendig und sinnvoll, und wenn ja, warum?
Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung auf EU- Ebene unternommen, um den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor dem Einsatz und den Auswirkungen rekombinanter Wachstumshormone in der Tierhaltung zu erreichen?