B 42, Ortsdurchfahrt Rüdesheim
der Abgeordneten Margareta Wolf (Frankfurt), Gila Altmann (Aurich) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Verkehrssituation in der Ortslage von Rüdesheim/Rhein ist durch den seit Jahrzehnten wachsenden Individualverkehr auf der Bundesstraße B 42 unzumutbar geworden. Die negativen Auswirkungen auf die Umwelt, die Lebensqualität der Einwohnerinnen und Einwohner und die überwiegend vom Tourismus ausgehende wirtschaftliche Entwicklung sind gravierend.
Gestützt auf die Ergebnisse der inzwischen vorliegenden umfangreichen Untersuchungen plädieren alle Akteure auf kommunaler und auf Landesebene einschließlich der hessischen Landesregierung übereinstimmend dafür, die vor der Rüdesheimer Rheinfront verlaufende Bahnstrecke in einen Tunnel im nördlichen Stadtbereich zu verlegen und die Bundesstraße unter Verwendung der bisherigen Bahntrasse zu führen (Variante B 4). Diese wird allgemein als einzig sinnvolle und realisierbare Lösung erachtet.
Das Land Hessen hat diese Trassenführung Ende 1995 in den regionalen Raumordnungsplan aufgenommen und ein weiteres Gutachten zur Konkretisierung der gesamten Baukosten, die sich nach den bisherigen Schätzungen auf ca. 190 Mio. DM belaufen werden, in Auftrag gegeben.
Die Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan mit dieser Trassenführung und eine Finanzierungszusage seitens des Bundes stehen jedoch noch aus.
In ihrer Antwort (Drucksache 12/1882) auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann und der Gruppe der PDS/Linke Liste (Drucksache 12/1683) hatte sich die Bundesregierung am 27. Dezember 1991 einer konkreten Stellungnahme enthalten, da die Ergebnisse der damals bereits in Auftrag gegebenen umfangreichen Untersuchungen abzuwarten seien. Deren - oben erwähnte - Ergebnisse liegen jedoch inzwischen vor.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Fragen9
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die problematische Verkehrssituation in Rüdesheim dringend einer Lösung zugeführt werden muß?
Sind die Ergebnisse der in der Vorbemerkung genannten Untersuchungen der Bundesregierung bekannt?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß alle politischen Kräfte vor Ort, im Landkreis und im Lande Hessen die Lösung gemäß Variante B 4 der Gutachten für richtig halten und dringend realisiert sehen wollen?
Ist es richtig, daß die Bundesregierung einen Fiktiventwurf für die Lösung der Verkehrsprobleme erstellt hat, der ca. 90 Mio. DM billiger ist als die Variante B 4, und was beinhaltet dieser Fiktiventwurf?
Wie steht die Bundesregierung zu der vorgeschlagenen Variante B 4?
Ist die Bundesregierung bereit, sich ebenfalls für die Variante B 4 auszusprechen?
Falls nein, warum nicht?
Falls ja, unter welchen Voraussetzungen?
Ist die Bundesregierung bereit, dem Land Hessen einen entsprechenden Planungsauftrag zu erteilen und die Finanzierung zuzusagen?
Falls nein, warum nicht?
Falls ja, wann ist damit zu rechnen?
Bevorzugt die Bundesregierung Alternativen zu der vorgeschlagenen Variante B 4?
Wenn ja, warum, und welche sind dies?
Ist die Bundesregierung bereit, ihren Standpunkt durch den zuständigen Bundesminister vor Ort den Bürgerinnen und Bürgern zu erläutern?