Umsetzung der Wärmeschutz-Novelle — Anspruch und Wirklichkeit
der Abgeordneten Monika Ganseforth, Hermann Bachmaier, Wolfgang Behrendt, Hans-Werner Bertl, Friedhelm Julius Beucher, Lilo Blunck, Tilo Braune, Ursula Burchardt, Marion Caspers-Merk, Wolf-Michael Catenhusen, Peter Conradi, Dr. Marliese Dobberthien, Ludwig Eich, Gernot Erler, Elke Ferner, Norbert Formanski, Arne Fuhrmann, Günter Graf (Friesoythe), Dr. Liesel Hartenstein, Dr. Ingomar Hauchler, Dr. Barbara Hendricks, Reinhold Hiller (Lübeck), Renate Jäger, Susanne Kastner, Klaus Kirschner, Horst Kubatschka, Detlev von Larcher, Klaus Lennartz, Dr. Christine Lucyga, Christoph Matschie, Ulrike Mascher, Ulrike Mehl, Albrecht Papenroth, Bernd Reuter, Siegfried Scheffler, Dagmar Schmidt (Meschede), Dietmar Schütz (Oldenburg), Richard Schuhmann (Delitzsch), Reinhard Schultz (Everswinkel), Dr. Angelica Schwall-Düren, Horst Sielaff, Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast, Wolfgang Spanier, Antje-Marie Steen, Ludwig Stiegler, Dr. Bodo Teichmann, Dr. Gerald Thalheim, Uta Titze-Stecher, Dr. Konstanze Wegner, Matthias Weisheit, Dr. Wolfgang Wodarg
Vorbemerkung
Der Gebäudebereich ist an den CO2-Emissionen in der Bundesrepublik Deutschland mit etwa 30 % beteiligt. Er ist also ein wichtiger Faktor zur Erreichung des nationalen CO2-Reduktionsziels. Angesichts der Lebensdauer von Gebäuden von 50 bis 100 Jahren kommt der Reduzierung des Energieverbrauchs bei Neubauten und Modernisierungsmaßnahmen auch längerfristig eine große Bedeutung zu. Wird nicht der technisch mögliche Standard beim Wärmeschutz realisiert, so wird dadurch für Jahrzehnte Energie verschwendet und das Klima belastet. Die Wärmeschutz-Verordnung und ihr Vollzug sind entscheidende Instrumente zum Klimaschutz. Am 1. Januar 1995 trat die Neufassung der Wärmeschutz Verordnung in Kraft. Obwohl sie von verschiedenen Interessengruppen, wie der organisierten Architektenschaft, die um ihre Entwurfsfreiheit fürchtete, oder der Ziegelei-Industrie, heftig bekämpft wurde, bleibt sie weit hinter dem heute technisch Machbaren zurück. Ein Vergleich mit dem Ausland zeigt, daß die Vorgaben dieser Verordnung eher bescheiden sind und nur knapp an den schwedischen Standard von 1980 heranreichen. Eine Novellierung der bestehenden Verordnung mit deutlich höheren Anforderungen an den Wärmeschutz, die dann aber auch konsequent angewendet werden müssen, ist also dringend geboten.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen10
Wie wird die novellierte Wärmeschutz-Verordnung nach Erkenntnissen der Bundesregierung in den Ländern umgesetzt? Wie wird ihre Anwendung gehandhabt? Wie wird sie auf genehmigungspflichtige und auf nichtgenehmigungspflichtige Bauvorhaben angewandt? Wie sieht die Handhabung der Wärmeschutz-Verordnung bei Umbau-, Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen aus?
Wie hat sich nach Auffassung der Bundesregierung die bestehende Wärme schutz-Verordnung bewährt? Wird die erwartete Verringerung des Jahresheizenergiebedarfs um ca. 30 % bei Neubauten erreicht? Wenn nicht, welches sind die Gründe? Wie hoch ist schätzungsweise der Rückgang des Energiebedarfs und der CO2-Emissionen?
Wie hoch sind etwa die Kostensteigerungen, die durch die neue Wärmeschutz-Verordnung an Neubauten entstanden sind und die von der Architektenschaft auf bis zu 20 % geschätzt worden waren (vgl. Beratende Ingenieure Mai 1996)?
In welcher Größenordnung haben nach Auffassung der Bundesregierung die flankierenden Gesetze und Verordnungen (z. B. Gesetz zur Förderung des Wohneigentums, Niedrigenergiehaus-Zulage, Heizungsanlagen-Verordnung) zur Reduktion der CO2-Emissionen im Gebäudebereich beigetragen, welche Kosten sind dadurch entstanden, und wie haben sie sich amortisiert?
Welche Konsequenzen wird die Bundesregierung daraus ziehen, daß nur in Einzelfällen die baulichen Möglichkeiten zur Verbesserung der Energiebilanz bei der Gebäudeorientierung, bei der Gestaltung der Gebäudestrukturen, bei der Auswahl der Baustoffe etc. durch die Architektinnen und Architekten genutzt werden? Tritt nach Erkenntnissen der Bundesregierung bei Architektinnen und Architekten und Ingenieurinnen und Ingenieuren ein planerischer Mehraufwand für die konzeptionelle Festlegung des Wärmeschutzes während der Vorplanungs- und Entwurfplanungsphase auf? Hält die Bundesregierung eine honorarmäßige Berücksichtigung der Variantenuntersuchungen zur Verbesserung der Energiebilanz für nötig? Beabsichtigt die Bundesregierung, die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) dahin gehend zu ändern?
Wie kann erreicht werden, daß es zur notwendigen interdisziplinären Zusammenarbeit zwischen Architektinnen und Architekten und Ingenieurinnen und Ingenieuren bereits in der Planungsphase kommt, um die entwurflichen Möglichkeiten der energetischen Qualität der Gebäude zu nutzen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Praktikabilität und den Nutzen des Wärmebedarfsausweises? Wie wird gewährleistet, daß er nicht nur die energetische Qualität des geplanten, sondern des realisierten Gebäudes kennzeichnet? Beabsichtigt die Bundesregierung, die tatsächliche Ausführung des Wärmeschutzes zumindest stichprobenartig durch Ingenieurinnen und Ingenieure überprüfen zu lassen? Wie beurteilt sie den Vorschlag, beispielsweise den nach der Austrocknungszeit des Gebäudes oder nach zwei Jahren tatsächlich aufgetretenen Heizenergiebedarf einzubeziehen bzw. auf Mehrfamilienhäuser mit mehr als vier Parteien zu beziehen? Hält die Bundesregierung es für sinnvoll, die Energieverbrauchswerte in die Mietspiegel mitaufzunehmen?
Wann wird die Bundesregierung den Entwurf der geplanten Verschärfung der Wärmeschutz-Verordnung vorlegen? Welchen Heizenergiebedarf soll sie erreichen? Welche Maßnahmen wird sie umfassen? Wird sie den vorhandenen Bestand miteinbeziehen? Beabsichtigt die Bundesregierung, die Heizungsanlagen-Verordnung in die Novelle zu integrieren? Wann ist damit zu rechnen, daß die verschärfte Wärmeschutz-Verordnung in Kraft tritt?
Beabsichtigt die Bundesregierung, die Novellierung der Wärmeschutz-Verordnung als „Energiespar-Verordnung" unter Einbeziehung der Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik zu konzipieren bzw. eine Bewertung des Primärenergiebedarfs unter Berücksichtigung des Kraftwerkwirkungsgrades bei der Stromerzeugung sowie des Primärenergiebedarfs der Energieträger für die Gebäudeheizung einzubeziehen? Wie kann das Potential der Wärmerückgewinnung, besonders im Nicht-Wohnbereich, genutzt werden?
Welche CO2-Einsparpotentiale erwartet die Bundesregierung durch die Novellierung der bestehenden Wärmeschutz-Verordnung? Welche Kosten, z. B. für Zuschüsse oder steuerliche Vergünstigungen, werden nach Ansicht der Bundesregierung voraussichtlich entstehen?