Internationaler Großflughafen Altmark
der Abgeordneten Steffi Lemke, Albert Schmidt (Hitzhofen, Gila Altmann (Aurich) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
In Sachsen-Anhalt (Region Altmark) plant eine Investorengruppe den Bau eines internationalen Großflughafens mit einer Anfangskapazität von 18 Millionen Passagieren (Ziel 60 Millionen Passagiere). Die Errichtung eines Flughafens dieser Größenordnung hätte voraussichtlich Auswirkungen auf den gesamten Flugverkehr der Bundesrepublik Deutschland und würde die Wirtschafts- und Infrastruktur der Region Altmark entscheidend verändern.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Besteht nach Auffassung der Bundesregierung ein Bedarf für einen Flughafen dieser Größenordnung neben den bereits bestehenden Flughäfen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen eines Verkehrsflughafens o. g. Größenordnung in der Altmark hinsichtlich des Flugverkehrs in Deutschland?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen eines Verkehrsflughafens o. g. Größenordnung in der Altmark hinsichtlich der Verkehrsinfrastruktur in Deutschland (Flughafenstruktur, Schiene, Wasser, Straße)?
Welche Konsequenzen ergäben sich für die Planungen zur Erweiterung des Standortes Schönefeld?
Für welche weiteren Verkehrsflughäfen wären welche Auswirkungen zu erwarten?
Kann sich die Bundesregierung eine Einflußnahme auf die Schließung von Flughäfen oder die Begrenzung von Kapazitäten der Flughäfen in an Sachsen-Anhalt angrenzenden Bundesländern vorstellen?
Wie beurteilt die Bundesregierung das Vorhaben aus bundesraumplanerischer Sicht?
Würde der Bau eines internationalen Großflughafens Altmark Änderungen hinsichtlich der Planungen bei den Verkehrsprojekten Deutsche Einheit bedingen?
Hält die Bundesregierung im Falle des Baus eines internationalen Großflughafens Altmark Änderungen im vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans für vorstellbar bzw. notwendig?
Welcher zusätzliche Infrastrukturbedarf ergäbe sich aus dem Bau eines Verkehrsflughafens o. g. Größenordnung in der Altmark, und welcher zusätzliche Finanzbedarf ergäbe sich in etwa daraus für den Bund?
Hält die Bundesregierung den Bau eines als internationales Drehkreuz konzipierten, vorrangig privat finanzierten Flughafens o. g. Größenordnung in Deutschland für förderwürdig?
Sieht sich die Bundesregierung in absehbarer Zeit in der Lage, sich an einem zusätzlichen Flughafenprojekt o. g. Größenordnung mit Bundesmitteln finanziell zu beteiligen?
Hält die Bundesregierung einen internationalen Großflughafen Altmark ohne Anbindung an eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Verkehrsinfrastruktur für realisierbar?
Ist der Bundesregierung das Konzept zur privaten Finanzierung des Baus eines Verkehrsflughafens Altmark durch die Firma Airrail bekannt, und wenn ja, wie beurteilt sie dieses?