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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Haltung der Bundesregierung zum Hungerstreik in der Türkei (G-SIG: 13011864)

Beendigung des Hungerstreiks, Verbesserung der Haftbedingungen in der Türkei, Überprüfung der Zusagen der türkischen Regierung

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

02.09.1996

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/542514. 08. 96

Haltung der Bundesregierung zum Hungerstreik in der Türkei

der Abgeordneten Amke Dietert-Scheuer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am 21. Juli 1996 starb Aygün Ugur an den Folgen des Hungerstreiks in 40 türkischen Gefängnissen. Die traurige - vorläufige - Bilanz nach Beendigung des 69 Tage langen bzw. über zweimonatigen Hungerstreiks, an dem sich über 2 000 linksorientierte politische Häftlinge beteiligten, sind bisher zwölf Tote. Bei zahlreichen der an dem Hungerstreik Beteiligten sind nachhaltige, irreversible gesundheitliche Schädigungen eingetreten. Nach Information der Tageszeitung Sabah vom 25. Juli 1996 hat die Bundesregierung am 24. Juli 1996 einerseits ihr Bedauern über den Tod der Hungerstreikenden (zu diesem Zeitpunkt zwei Tote) zum Ausdruck gebracht, andererseits aber die Hungerstreikenden für selbst verantwortlich erklärt und zur Beendigung des Hungerstreiks aufgefordert (vgl. Die Tageszeitung, 25. Juli 1996) und zudem betont, daß die Bundesrepublik Deutschland sich nicht in innertürkische Angelegenheiten einmische. Ebenso war (nach ddp vom 24. Juli 1996) die Meldung zu vernehmen, die Bundesregierung habe die türkische Regierung über ihre Haltung unterrichtet.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Aufgrund welcher Erkenntnisse forderte die Bundesregierung laut Presseberichten vom 24./25. Juli 1996 die Inhaftierten zum Abbruch des Hungerstreiks auf?

2

In welchen Bereichen sollte nach Kenntnis der Bundesregierung eine Erleichterung der Haftbedingungen erfolgen?

Hielt die Bundesregierung diese für ausreichend?

3

Auf welche Weise hat sich die Bundesregierung vergewissert, daß angekündigte Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden und nicht nur ein taktisches Manöver darstellten?

4

Hatte die Bundesregierung Kenntnis von der Einleitung konkreter Schritte?

5

Welche Erleichterungen wurden zu welchem Zeitpunkt nach Kenntnis der Bundesregierung eingeleitet?

6

Sind der Bundesregierung die Berichte der türkischen Menschenrechtsstiftung, des Zeitgenössischen Rechtsanwältevereins und von Amnesty International bekannt, wonach trotz gegenteiliger Ankündigung des türkischen Justizministers Sevket Kazan keinerlei Schritte zur Verbesserung der Haftbedingungen eingeleitet wurden?

7

Wenn ja, welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um eine Verbesserung der Haftbedingungen und damit eine Beendigung des Hungerstreiks zu erreichen?

8

Wenn nein, welche Informationsquellen dienten der Bundesregierung zur Einschätzung der Situation in den Haftanstalten?

9

Kannte die Bundesregierung die Forderungen der sich im Hungerstreik befindenden Personen?

10

Welche Position nahm die Bundesregierung zu den einzelnen Forderungen ein?

Hielt sie diese oder Teile davon für begründet?

11

Ist der Eindruck richtig, daß die Bundesregierung erst nach dem zweiten Todesfall bzw. erst 66 Tage nach Beginn des Hungerstreiks reagierte und hierbei erklärte, sie habe die türkische Regierung über ihre Haltung informiert?

12

Womit begründet die Bundesregierung ihr spätes Reagieren?

13

Sah die Bundesregierung zu einem früheren Zeitpunkt keinen Handlungsbedarf und/oder keine Handlungsmöglichkeit?

14

Wann wurde die türkische Regierung über die Haltung der Bundesregierung informiert, und was genau hatte diese zum Inhalt?

15

Hat die Bundesregierung die türkische Regierung zur Einleitung konkreter Schritte aufgefordert, und wenn ja, zu welchen?

16

Gab es zu späteren Zeitpunkten weitere diesbezügliche Kontakte von seiten der Bundesregierung?

17

Wenn ja, wann, und welche Initiativen wurden von der Bundesregierung im Verlauf des Hungerstreiks unternommen?

18

Hält die Bundesregierung eine Überprüfung der bei Beendigung des Hungerstreiks gemachten Zusagen von seiten der türkischen Regierung für erforderlich?

19

Welche Mittel gedenkt die Bundesregierung anzuwenden, falls sie von weiteren Menschenrechtsverletzungen in türkischen Haftanstalten in Kenntnis gesetzt wird?

Bonn, den 14. August 1996

Amke Dietert-Scheuer Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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