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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Billiglöhne für ausländische Arbeitnehmer auf bundesdeutschen Baustellen (G-SIG: 13011894)

Überprüfung der Lohnhöhe für entsandte Arbeitnehmer bei Erteilung der Arbeitserlaubnis, Möglichkeit der Entziehung der Erlaubnis für die Beschäftigung von Arbeitnehmern aus Drittländern, Betrugskriminalität in der Bauwirtschaft, Beschäftigung ausländischer Leiharbeiter auf Baustellen des Bundes, Abführung von Sozialabgaben durch ausländische Firmen, Durchgriffshaltung bei Konkurs der Leiharbeitsfirma

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung

Datum

01.10.1996

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/554506. 09. 96

Billiglöhne für ausländische Arbeitnehmer auf bundesdeutschen Baustellen

der Abgeordneten Eva-Maria Bulling-Schröter, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS

Vorbemerkung

Mittlerweile kommt es des öfteren vor, daß auf bundesdeutschen Baustellen Arbeitnehmer aus sog. Billiglohnländern arbeiten und dabei - wie in Augsburg unlängst geschehen (Augsburger Allgemeine vom 28./29. Juni 1996) - nicht einmal den versprochenen Billiglohn ausbezahlt bekommen. Dies wird erleichtert durch das oftmals schwer durchschaubare Vergabewesen zwischen General- und Subunternehmern auf Kosten von Arbeitnehmern.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen11

1

a) Werden im Rahmen der Erteilung von Arbeitserlaubnissen für ausländische Beschäftigte von Leiharbeitsfirmen auch die Arbeitsverträge, insbesondere die darin vereinbarte Lohnhöhe, sowie die Einhaltung der Verträge geprüft?

1

b) Oder ist es möglich, daß eine Arbeitserlaubnis für ausländische Arbeitnehmer auch dann erteilt wird, wenn - wie im Fall der 54 türkischen Arbeitnehmer in Augsburg - der Arbeitgeber gegen geltende Gesetze verstößt?

2

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um Unternehmen, die bewußt Arbeitnehmer ohne gültige Arbeitserlaubnis eingesetzt haben und deswegen rechtskräftig verurteilt worden sind, generell die Erlaubnis zur Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer aus Nicht-EG-Staaten zu entziehen?

3

Welche Maßnahmen schlägt die Bundesregierung vor, um der zunehmenden Betrugskriminalität in der Bauwirtschaft effektiv entgegentreten zu können?

4

Ist der Bundesregierung bekannt, ob auf Landesebene entsprechende Maßnahmen geplant sind oder bereits ergriffen wurden, ob insbesondere zusätzliche Planstellen bei den Staatsanwaltschaften und Gewerbeaufsichtsämtern geschaffen wurden bzw. werden sollen, und falls ja, welche und wie viele Planstellen wurden geschaffen bzw. sollen geschaffen werden?

5

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um sicherzustellen, daß auf bundesdeutschen Baustellen keine Billiglöhne von z. B. 6,40 DM wie im Fall der Augsburger Leiharbeitsfima R. (Augsburger Allgemeine vom 28./29. Juni 1996) mehr gezahlt werden.

6

a) Werden auf Baustellen des Bundes ausländische Leiharbeitsfirmen beschäftigt?

6

b) Wenn ja, ist sichergestellt, daß die Beschäftigten dieser Firmen eine tarifgerechte Entlohnung erhalten oder ist nicht auszuschließen, daß sie zu Billiglöhnen arbeiten?

Falls letzteres der Fall ist, wie gedenkt die Bundesregierung für die Zukunft sicherzustellen, daß auf Baustellen des Bundes nicht zu Billiglöhnen gearbeitet wird?

7

Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, um sicherzustellen, daß ausländische Firmen, die in Deutschland ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen, dahin gehend überprüft werden, ob sie die entsprechenden Sozialbeiträge für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abführen?

8

Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß Leiharbeitsfirmen, die ausländische Arbeitnehmer beschäftigen, Mitglied einer Berufgenossenschaft sein müßten?

9

Welche Regelungen müßten nach Ansicht der Bundesregierung getroffen werden, um im Falle eines Konkurses einer solchen Leiharbeitsfirma, die Durchgriffshaftung zu ermöglichen, damit die Arbeitnehmer zumindest ihren versprochenen Lohn erhalten?

Bonn, den 5. September 1996

Eva-Maria Bulling-Schröter Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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