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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Verkauf von Postwohnungen (G-SIG: 13011985)

Anzahl der posteigenen Wohnungen, davon mit Belegungs- und Mietpreisbindung, Verkaufsabsicht (Umfang, Bedingungen), Vereinbarkeit mit der Beschlußempfehlung des B-Ausschusses für Post und Telekommunikation zur Unveräußerlichkeit von Postwohnungen (BT-Drs 12/8060 S.186), eventueller Verkauf an Mieter bzw. Genossenschaften, Vermeidung negativer Folgen für die Mieter

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium für Post und Telekommunikation

Datum

14.11.1996

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/586816. 10. 96

Verkauf von Postwohnungen

der Abgeordneten Gerhard Jüttemann, Klaus-Jürgen Warnick, Wolfgang Bierstedt und der Gruppe der PDS

Vorbemerkung

Im Zusammenhang mit der Privatisierung von Telekom, Post und Postbank wurde seitens des zuständigen Ausschusses des Deutschen Bundestages im Juni 1994 u. a. erklärt: „Es ist klar, daß die Absicht besteht, dafür zu sorgen, daß nicht nach Bildung der Aktiengesellschaften eines der Unternehmen einen Teil der posteigenen Wohnungen verkauft." In der Beschlußempfehlung und dem Bericht des Ausschusses für Post und Telekommunikation wird dazu festgestellt: „Diese Interpretation ist sowohl von allen Fraktionen als auch der Bundesregierung ausdrücklich gebilligt worden." (vgl. Drucksache 12/8060, S. 186) Darüber hinaus legt § 28 Abs. 1 des Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost fest, daß für die am 1. Januar 1995 im Bereich der ehemaligen Deutschen Bundespost Beschäftigten „der erworbene Besitzstand von den Aktiengesellschaften und der Bundesanstalt (für Post und Telekommunikation) zu wahren ist". Dennoch gibt es Informationen, daß der Verkauf von ca. 4 000 Postwohnungen unmittelbar bevorstehe. Unter anderem wolle die Deutsche Post AG rd. 1700 Wohnungen an die Landesentwicklungsgesellschaft Nordrhein-Westfalen GmbH verkaufen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Wie viele posteigene Wohnungen gibt es insgesamt, und wie viele davon unterliegen derzeit einer Belegungs- und Mietpreisbindung?

2

Wie viele der Wohnungen werden voraussichtlich per 1. Januar 1998 noch der Belegungs- und Mietpreisbindung unterliegen?

3

Ist die Bundesregierung über die Absicht des Verkaufs von posteigenen Wohnungen unterrichtet?

4

In welchem Umfang und zu welchen Bedingungen soll ein solcher Verkauf an welche Käufer stattfinden?

5

Sieht die Bundesregierung Anlaß, den Wohnungsverkauf im Hinblick auf Bedenken wegen der rechtlichen Zulässigkeit zu verhindern?

Wenn nein, warum nicht?

6

Welche Gründe gibt es für den Verkauf?

7

Sieht die Bundesregierung die Gefahr, daß der Verkauf der ersten 4 000 Postwohnungen nur den Einstieg in die Veräußerung aller derartiger Wohnungen darstellt?

8

Wie steht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang heute zu der von ihr im Juni 1994 gebilligten oben erwähnten Auffassung des zuständigen Ausschusses, daß die Wohnungen nicht verkauft werden sollen?

9

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung - wenn der Verkauf nicht abzuwenden sein sollte -, diesen an die Mieterinnen und Mieter bzw. zu bildende Genossenschaften zu gewährleisten?

10

Welche Folgen sind durch den Verkauf der Wohnungen für die Mieterinnen und Mieter zu erwarten?

11

Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um negative Folgen für die Mieterinnen und Mieter auszuschließen?

Bonn, den 14. Oktober 1996

Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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