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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Die Vermittlung von Arbeitslosen für das "Centro" in Oberhausen (G-SIG: 13011991)

Äußerungen von Arbeitsminister Dr. Blüm zu Vorgängen um Stellenbesetzungen für das Centro-Einkaufszentrum und die Zumutbarkeitsanordnung, Art der vom Arbeitsamt vermittelten Stellen, Ablehnung der Stellenangebote durch Arbeitslose, Behauptungen der "Welt" zu diesen Vorgängen

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung

Datum

08.11.1996

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/588021. 10. 96

Die Vermittlung von Arbeitslosen für das „Centro" in Oberhausen

der Abgeordneten Dr. Heidi Knake-Werner und der Gruppe der PDS

Vorbemerkung

Am 27. August 1996 veröffentlichte die Tageszeitung „DIE WELT" auf ihrer ersten Seite einen Artikel des Journalisten Helmut Breuer unter der Überschrift „Stell dir vor, es gibt Arbeit ... ”. Darin wird behauptet, daß im neuen Oberhausener Einkaufszentrum „Centro" von 3 700 dem Arbeitsamt gemeldeten Stellen bis 17 Tage vor der Eröffnung am 12. September 1996 nur 1 300 Stellen mit vom Arbeitsamt vorgeschlagenen Bewerbern und Bewerberinnen besetzt werden konnten. Weiter wird berichtet, daß „die Centro-Betreiber nicht mehr damit (rechnen), pünktlich alle Jobs in ihrem Konsumtempel besetzen zu können" . In dem Artikel wird weiter dargelegt, „wie schwer es ist, Arbeitslose zur Arbeit zu bewegen". Gegenüber der Arbeitsvermittlung in Mühlheim hätten „viele Arbeitslose" „kategorisch" erklärt, „nicht außerhalb Mühlheims arbeiten zu wollen", oder ihr „Desinteresse" mit dem „,weiten Weg' zum Arbeitsplatz" begründet, der aber in 30minütiger Fahrzeit mit der Straßenbahn zu erreichen sei. „Zahlreiche Vermittlungen scheiterten" , heißt es in dem Artikel weiter, „nach Angaben des Oberhausener Arbeitsamts aber auch daran, daß viele Arbeitslose finanziell nicht motiviert seien, das soziale Netz aufzugeben und zu arbeiten." Als Beispiel wird angeführt, daß in der Systemgastronomie des „Centro" „bei einem Stundenlohn von etwa zwölf Mark rund 1700 Mark netto monatlich" zu verdienen seien. Das Arbeitslosengeld für einen ledigen ungelernten Bauhilfsarbeiter „mit einem Stundenlohn von 20 Mark" betrage hingegen „monatlich fast 1 300 Mark" . Sei derselbe Bauhilfsarbeiter verheiratet und habe ein Kind, erhalte er 1755 Mark an „Stütze". Abschließend rekurriert der WELT-Artikel auf den Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, Dr. Norbert Blüm, der am Vortag „dazu" erklärt habe, daß „für Arbeitslose ... neuerdings neue Arbeitsverträge nur dann noch ,unzumutbar' (seien), wenn die Bezahlung in den ersten drei Monaten mehr als 20 Prozent und danach mehr als 30 Prozent geringer sei als die staatliche Unterstützung". Auch sei „heute" eine tägliche Pendelzeit von bis zu drei Stunden zumutbar. Abschließend heißt es: „Blüm empfahl den Arbeitsämtern dringend, ,hartnäckigen Arbeitsverweigerern' die Hilfen zu sperren, was rechtlich geboten sei. ”

In den folgenden Tagen berichteten verschiedene Tageszeitungen und Fernsehsendungen in einem ähnlichen Tenor wie „DIE WELT" . Am 5. September 1996 verbreitete die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU eine Pressemitteilung ihres sozialpolitischen Sprechers Jürgen Presser, in der es heißt, die Vorgänge um die Schwierigkeiten des Oberhausener Konsumtempels „Centro", der 3 700 Arbeitsplätze im Dienstleistungsbereich bereitstelle, aber bis Ende August nur 1 300 davon habe besetzen können, seien ein Beispiel dafür, was sich täglich in vielen Unternehmen in Deutschland abspiele. Nämlich dies: „Viele Arbeitgeber klagen zunehmend darüber, daß vom Arbeitsamt geschickte Bewerber auf Stellenangebote offensichtlich arbeitsunwillig seien."

Am 11. September 1996 klärte der Vorsitzende der Fraktion der CDU/CSU im Deutschen Bundestag, Dr. Wolfgang Schäuble, in der Haushaltsdebatte: „Man muß doch fragen: Woran liegt es, daß in dieser Zeit mitten im Ruhrgebiet Tausende von Arbeitsplätzen nicht besetzt werden können, was wir alle in den Zeitungen gelesen haben?" (Plenarprotokoll 13/121, S. 10823B)

In der Zeitung „DIE WELT" vom 6. September 1996 konnte ein Leserbrief der Direktorin des Arbeitsamtes Oberhausen/Mühlheim zu dem Artikel vom 27. August 1996 gelesen werden. Sie schreibt: „Der Artikel enthält eine Reihe von diffamierenden Äußerungen über Arbeitslose und von falschen Angaben.” Sie behauptet, daß das Arbeitsamt bereits frühzeitig begonnen habe, Arbeitslose zu qualifizieren, um den Arbeitskräftebedarf bei „Centro” zu decken. Etwa 11 000 Bewerber auf die fast 4 000 dem Arbeitsamt gemeldeten Stellen bei 90 Firmen hätten vorgeschlagen werden können. Diese Firmen hätten die gesuchten Kräfte „über das Arbeitsamt gefunden". Die Direktorin fährt fort: „Es kann also nicht die Rede davon sein, daß Arbeitslose nicht arbeiten wollen. Die Auskünfte, die das Arbeitsamt der WELT gegeben hat, sind von dem Journalisten in keiner Weise berücksichtigt worden, so daß bei mir der Eindruck entstanden ist, hier sollten Vorurteile transportiert werden. Wem hilft das? Am allerwenigsten einer Region, die sich im Strukturwandel befindet. Es ist ja so leicht, Arbeitslose zú Sündenböcken zu machen. Sie haben ihre Situation nicht gewollt. Ihre Arbeitsplätze sind einfach wegrationalisiert worden.”

Am 9. September 1996 meldeten verschiedene Presseagenturen übereinstimmend, daß im „Centro" „rund 6 000 Menschen nach Angaben der Betreiber einen Arbeitsplatz gefunden haben". Über das Arbeitsamt seien 3 700 Stellen besetzt worden. „Wer kurz vor dem ,Centro'-Start noch auf einen Job hoffte, wurde zumeist enttäuscht" , berichtete dpa. Daß nicht auf alle gemeldeten offenen Stellen mehrere Bewerber vorgeschlagen werden konnten, erklärte ein Arbeitsvermittler so: „Wenn eine 18 bis 25 Jahre alte Boutique-Verkäuferin mit gutem Aussehen gefragt ist, können wir nicht jeden vermitteln. ”

Angesichts der gegensätzlichen Darstellungen über das Arbeitsverhalten von Arbeitslosen und die Stellenbesetzung bei „Centro" sowie der auch nach der Darstellung des Arbeitsamtes Obrhausen/Mühlheim im Deutschen Bundestag weiterhin verbreiteten Behauptung, „Tausende von Arbeitsplätzen" hätten „mitten im Ruhrgebiet" nicht besetzt werden können, besteht erheblicher öffentlicher Aufklärungsbedarf.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Trifft es zu, daß der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, Dr. Norbert Blüm, die in der WELT zitierten Äußerungen über eine neuerdings gültige neue Zumutbarkeitsanordnung gemacht hat?

a) Wenn ja, auf welche Rechtsvorschriften stützt sich diese Darstellung des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung?

b) Wenn nein, wie hat sich der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung gegenüber dem Journalisten Helmut Breuer oder anderen Personen am 25. oder 26. August 1996 in dem dargestellten Zusammenhang geäußert?

c) Falls die Darstellungen der WELT sowohl über die Äußerungen des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung als auch über die gegenwärtige Rechtslage unzutreffend sind, welche Schritte wurden mit welchem Erfolg seitens des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung unternommen, um die zitierten Äußerungen und den Sachverhalt richtigzustellen?

d) Falls dies bisher nicht erfolgt ist, wie wird die Bundesregierung den Sachverhalt wann und wo richtig darstellen?

e) Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung zugesprochenen Äußerungen, so sie sachlich unzutreffend sind, bei Arbeitslosen, aber auch bei anderen Personen erhebliche Verunsicherung hervorrufen können? Wenn ja, wie will die Bundesregierung dem begegnen? Wenn nein, warum nicht?

2

Verb irgt sich hinter der in der WELT zitierten Empfehlung des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung an die Arbeitsämter, „hartnäckigen Arbeitsverweigerern" die Hilfen zu sperren, die Auffassung oder die Vermutung, daß Arbeitsämter anders verfahren?

a) Wenn ja, auf welche Erkenntnisse stützt sich diese Auffassung oder Vermutung?

b) Wenn nein, aus welchem Grund und mit welchem Ziel gab der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung den Arbeitsämtern eine solche Empfehlung?

3

Wie viele offene Stellen wurden dem Arbeitsamt Oberhausen/Mühlheim von wie vielen Firmen im Zusammenhang mit der Eröffnung des Einkaufs- und Freizeitzentrums „Centro" bis zum 25. August 1996 und insgesamt bis zur Eröffnung am 12. September 1996 gemeldet?

a) Auf wie viele Stellen hat das Arbeitsamt Oberhausen/ Mühlheim mehr als drei Bewerber oder Bewerberinnen vorgeschlagen?

b) Auf wie viele Stellen hat das Arbeitsamt Oberhausen/ Mühlheim drei Bewerber oder Bewerberinnen vorgeschlagen?

c) Auf wie viele Stellen hat das Arbeitsamt Oberhausen/ Mühlheim zwei Bewerber oder Bewerberinnen vorgeschlagen?

d) Auf wie viele Stellen hat das Arbeitsamt Oberhausen/ Mühlheim nur einen Bewerber oder nur eine Bewerberin vorgeschlagen?

e) Auf wie viele Stellen hat das Arbeitsamt Oberhausen/ Mühlheim keinen Bewerber oder keine Bewerberin vorgeschlagen?

4

Auf welche Berufe bzw. Qualifikationen verteilten sich die gemeldeten offenen Stellen bei „Centro” in welchen Größenordnungen (bitte getrennt nach Geschlecht)?

5

Wie viele Arbeitslose und wie viele sonstige Arbeitsuchende standen am 1, März 1996 und am 1. August 1996 für die von „Centro" nachgefragten Berufe und Qualifikationen der Arbeitsvermittlung des Arbeitsamtes Oberhausen/Mühlheim zur Verfügung?

6

Wie viele Arbeitslose wurden mit welchem beruflichen Ziel über das Arbeitsamt Oberhausen/Mühlheim für die von „ Centro” -Firmen gewünschten Qualifikationen seit Anfang 1996 beruflich fortgebildet und umgeschult?

7

Über welche weiteren Arbeitsämter wurden jeweils wie viele Stellenbewerber und Stellenbewerberinnen für eine Berufstätigkeit bei „Centro” -Firmen vorgeschlagen?

8

Wie verteilten sich die von den etwa 90 Firmen über das Arbeitsamt Oberhausen/Mühlheim vermittelten Stellenangebote (nach Möglichkeit unterteilt nach Geschlecht)

a) auf Vollzeitstellen, auf Teilzeitstellen mit einer wöchentlichen Arbeitszeit über 30 Stunden, auf Teilzeitstellen mit einer wöchentlichen Arbeitszeit zwischen 25 und 30 Stunden, auf Teilzeitstellen mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 18 bis 25 Stunden und mit einer wöchentlichen Arbeitszeit unter 18 Wochenstunden,

b) auf sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse,

c) auf laut Stellenangebot tariflich und nichttariflich entlohnte Arbeitsverhältnisse,

d) auf laut Stellenangebot mit einer regelmäßigen festen Arbeitszeit, mit einer regelmäßig wechselnden Arbeitszeit und mit einer am Bedarf orientierten Arbeitszeit ausgeschriebene Arbeitsverhältnisse,

e) auf laut Stellenangebot mit einer Arbeitszeit zwischen 8.00 und 19.00 Uhr und mit einer Arbeitszeit nach 19.00 Uhr ausgeschriebene Arbeitsverhältnisse?

9

Wie viele Stellenangebote sahen einen Bruttostundenlohn von bis zu 12 DM vor, wie viele einen von 12 bis 15 DM, wie viele einen von 15 bis 18 DM, wie viele einen von 18 bis 21 DM und wie viele einen von über 21 DM?

10

Welche Erkenntnisse liegen über die Zahl der Arbeitsverhältnisse vor, die einen regelmäßigen monatlichen Bruttoverdienst von über 2 000 DM, von über 2 500 DM und von über 3 000 DM ermöglichten?

11

Wie vielen Arbeitslosen wurde von welchen beteiligten Arbeitsämtern ein Stellenangebot von „Centro” -Firmen vorgeschlagen?

a) Wie viele dieser Arbeitslosen lehnten ein solches Stellenangebot ab, und was waren die fünf am häufigsten genannten Gründe für eine Ablehnung?

b) Wie viele Arbeitslose wurden den „ Centro ” -Firmen insgesamt als Stellenbewerber und Stellenbewerberinnen vorgeschlagen?

12

In wie vielen Fällen lehnten arbeitslose Leistungsempfänger und Leistungsempfängerinnen ein ihnen vorgeschlagenes, den Kriterien der geltenden Zumutbarkeitsanordnung entsprechendes Stellenangebot von „ Centro ” -Firmen ohne wichtigen Grund ab?

a) In wie vielen Fällen wurde eine Sperrzeit von unter vier Wochen, von vier bis acht Wochen, von acht bis zwölf Wochen und von zwölf Wochen ausgesprochen?

b) In wie vielen Fällen wurde eine Sperrzeit ausgesprochen mit der Folge, daß der Leistungsanspruch erlosch?

c) Wie viele Widersprüche wurden gegen ausgesprochene Sperrzeiten erhoben?

13

Lassen sich empirisch relevante Unterschiede hinsichtlich der Häufigkeit von Sperrzeiten wegen Arbeitsablehnung zwischen Stellenangeboten von „ Centro ” -Firmen und Stellenangeboten anderer Firmen im Bezirk des Arbeitsamtes Oberhausen/ Mühlheim benennen? Wenn ja, welche?

14

Wie viele Sperrzeiten wegen Ablehnung einer zumutbaren Arbeit wurden jeweils in den Monaten Juni, Juli, August und September gegen arbeitslose Leistungsbezieher und Leistungsbezieherinnen im Bundesgebiet West einerseits und im Arbeitsamtsbezirk Oberhausen/Mühlheim andererseits ausgesprochen, und wie viele Widersprüche gegen solche Bescheide gingen in dieser Zeit jeweils ein?

15

Wie viele der dem Arbeitsamt gemeldeten Stellengesuche von „ Centro " -Firmen enthielten auf das Alter, auf das Aussehen und auf weitere, körperliche Merkmale bezogene zusätzliche Anforderungen (bitte die Anforderungen bez. weiterer körperlicher Merkmale benennen)?

16

Wie viele nichtarbeitslose Arbeitsuchende und wie viele keine Leistungen beziehende Arbeitslose wurden über das Arbeitsamt Oberhausen/Mühlheim oder andere Arbeitsämter auf Stellengesuche der „ Centro " -Firmen vorgeschlagen?

17

Kann die Bundesregierung einen sachlich nachvollziehbaren Grund dafür erkennen, warum der Journalist Helmut Breuer am 27. August 1996 behaupten konnte, von 3 700 Stellen seien nur 1 300 besetzt worden? Wenn ja, welchen?

18

Welche qualitativen und quantitativen Erkenntnisse der Arbeitsvermittlung der beteiligten Arbeitsämter liegen im Zusammenhang mit der Stellenbesetzung bei „Centro” vor, die die Behauptung in der WELT rechtfertigen können, daß „zahlreiche Vermittlungen" daran scheitern, „daß viele Arbeitslose finanziell nicht motiviert sind, das soziale Netz aufzugeben und zu arbeiten" , und daß Arbeitslose ohne besonderen Grund eine Arbeit außerhalb des Wohnortes „kategorisch" ablehnen?

Bonn, den 18. Oktober 1996

Dr. Heidi Knake-Werner Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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