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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Grundbuchämter in den neuen Ländern (G-SIG: 13012084)

Rückstände und Bearbeitungsdauer bei Grundbuchämtern in den neuen Bundesländern, Ursachen, Gegenmaßnahmen

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium der Justiz

Datum

04.12.1996

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/616014. 11. 96

Grundbuchämter in den neuen Ländern

der Abgeordneten Dr. Christa Luft, Rolf Kutzmutz und der Gruppe der PDS

Vorbemerkung

Die Bundesregierung hat im Jahre 1993 in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Gruppe der PDS/Linke Liste zur Arbeit der Grundbuchämter (Drucksache 12/4286) zum Ausdruck gebracht, daß alles getan werde, um die Grundbuchämter in die Lage zu versetzen, jeglichen Rückstau zu vermeiden.

Die Alltagserfahrungen der Existenzgründer, Investoren und „Häuslebauer" lassen jedoch auf weiter bestehende Schwierigkeiten schließen.

Die Eintragung des Eigentums an Grund und Boden im Grundbuch ist oft einzige Grundlage für Kreditabsicherungen, Beantragung von Fördermitteln, Existenzgründung, Investitionen und Schaffung von Arbeitsplätzen. Tatsächlich werden moderne Verfahren in vielen Grundbuchämtern noch nicht angewendet.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Wie beurteilt die Bundesregierung den Rückstau bei Grundbucheintragungen?

2

Wie hat sich der Antragsstau in den Grundbuchämtern in den einzelnen Jahren und in den einzelnen neuen Ländern seit 1994 verändert?

3

Wie lange ist die durchschnittliche Bearbeitungsdauer der Anträge in den einzelnen Ländern?

4

Bei wie vielen Anträgen auf Eintragung in das Grundbuch beträgt die Bearbeitungsdauer mehr als ein Jahr, bei wie vielen mehr als zwei Jahre, bei wie vielen mehr als drei Jahre, bei wie vielen mehr als vier Jahre?

5

Wie hat sich die Bearbeitungsdauer in den einzelnen Ländern und in den einzelnen Jahren seit 1994 entwickelt?

6

Woraus resultiert die jetzige Länge der Bearbeitungsdauer im einzelnen?

7

Welchen Einfluß haben Rückübertragungsansprüche auf die Bearbeitungsdauer?

8

Welchen Einfluß haben ungeklärte Eigentumsverhältnisse auf die Bearbeitungsdauer?

9

Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft vom Oktober 1996 (Programm „Mittelstand 2000"), gesetzliche und verwaltungstechnische Grundlagen zur beschleunigten Klärung offener Eigentumsfragen als eine wichtige Bedingung zur Beseitigung von Defiziten an mittelständischen Unternehmen, insbesondere im industriellen Bereich, in den neuen Ländern zu schaffen?

10

Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung? Wann werden Gesetzentwürfe erarbeitet und Verwaltungsvorschriften erlassen?

11

Welchen Einfluß haben die zahlreichen Gesetzesänderungen auf die Arbeit der Grundbuchämter?

12

Wann wird der Rückstau in den Grundbuchämtern nach Einschätzung der Bundesregierung entschieden verringert?

Bonn, den 7. November 1996

Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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